Kfz-Zulassung: Neufahrzeuge
Leistungsbeschreibung
Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Bei einem Neufahrzeug mit allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. EG-Betriebserlaubnis müssen Sie die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens beantragen. Die Vorführung des Kraftfahrzeugs ist dabei grundsätzlich nicht erforderlich.
Verfahrensablauf:
Der Antrag auf Zulassung ist durch den Halter oder einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter zu stellen.
Falls Ihre Zulassungsstelle ein Antragsformular verlangt, können Sie dieses vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen oder je nach Angebot der Behörde im Internet abrufen.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, kann dies, je nach Angebot der Zulassungsbehörde, schon vor der Neuzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Lahn-KreisHier gelangen Sie zu den Kfz-Onlinediensten des Rhein-Lahn-Kreises.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Zulassungsbescheinigung Teil II und Datenbestätigung (COC) im Original
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Gültige Ausweispapiere der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung der Meldebehörde des Wohnorts,; Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt!). Ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebestätigung
- Bankeinzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (muss bei Zulassung durch einen Dritten bzw. bei abweichendem Kontoinhaber schriftlich vorgelegt werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.)
- Falls nach dem Kauf Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden, die abnahmepflichtig sind (z. B. Alu-Felgen, Spoiler, Standheizung etc.), ist das Fahrzeug vor der Zulassung durch einen amtlichen anerkannten Sachverständigen (z. B. TÜV-Gutachter) zu prüfen. Die von ihm über die Prüfung (Abnahme) ausgestellte Bescheinigung ist bei der Zulassung mit vorzulegen benötigen Sie für die Zulassung des Kraftfahrzeugs die vorherige Abnahme.
- Wenn Sie einen Dritten mit der Zulassung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich zu auszuweisen
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Zusätzlich bei Firmen:
- Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist) sowie dessen/deren Vollmacht
bei Vereinen:
- Vereinsregisterauszug
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)
bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
- Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
- deren Ausweise.
bei eingeführten Fahrzeugen für die noch keine ZB II erteilt wurde:
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) oder Datenbestätigung
- (Sofern nur eine EG-Übereinstimmungserklärung vorliegt, ist zusätzlich als Nachweis der Verfügungsberechtigung der Kaufvertrag bzw. die Rechnung jeweils im Original vorzulegen)
- den Kaufvertrag / die Rechnung
- Versicherungsbestätigung