Ausnahme für das Abbrennen privater Kleinfeuerwerke außerhalb des Jahreswechsels beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Lahn-Kreis

Sie können ein Kleinfeuerwerk gerne über unser Online-Formular anmelden.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende