Besuche bei der Kreisverwaltung nur mit Terminvereinbarung


Wegen der aktuellen Coronasituation bitten wir sämtliche Besuche unserer Verwaltung vorher abzustimmen. Nehmen Sie möglichst per e-Mail mit den Sachgebieten Kontakt auf.

Nutzen Sie bei Bedarf andere Kommunikationswege wie Telefon, Fax oder E-Mail.  Greifen  Sie  für  die  Klärung  Ihres  Anliegens  auf  unsere Informationsangebote  im  Internet  zurück. 

Denken Sie bitte bei einem unabweisbaren Besuch der Dienststelle an die Empfehlung  des  Robert  Koch  Instituts  (RKI),  einen  Mindestabstand  zu anderen Personen einzuhalten.  

Auf diese Weise tragen Sie dazu bei, Ansteckungsrisiken weitestgehend zu vermeiden.  Damit  schützen  Sie  sich  selbst,  andere  Besucherinnen  und Besucher sowie die Mitarbeitenden der Dienststelle. 

Kranke Personen oder Personen,  die  sich  in  den  vergangenen  14  Tagen  in  einem  Risikogebiet aufgehalten haben oder Kontakt zu einer infizierten Person hatten, sollen auf keinen  Fall  die  Dienststelle  besuchen.  Bei  staatlicher  Anordnung  insbesondere durch die Justiz besteht, solange diese nicht aufgehoben wird, eine Verpflichtung zum Erscheinen.

Personen, die Symptome aufweisen, aber nicht sicher sind, ob sie Kontakt zu Infizierten hatten, sollten sich telefonisch beim Gesundheitsamt melden. Dazu ist eine Corona-Hotline 02603/972-555 erreichbar. Darüber hinaus können Bürger ihre Fragen auch per E-Mail infektionsschutz@rhein-lahn.rlp.de stellen. Das Gesundheitsamt entscheidet dann, ob ein Besuch in einer der Fieberambulanzen notwendig ist.

In der Kreisverwaltung selbst werden KEINE Coronatests oder Untersuchungen durchgeführt!