Nr. 7 – Rhein-Lahn-Kreis. Der Brand- und Katastrophenschutz des Rhein-Lahn-Kreises warnt vor dem Betreten von Eisflächen:
- Offizielle Freigabe: Betreten Sie Eisflächen nur, wenn sie offiziell freigegeben sind (z.B. durch Hinweisschilder), da Laien die Tragfähigkeit kaum einschätzen können.
- Fließgewässer meiden: Eis auf Flüssen, Bächen und in der Nähe von Zu- und Abflüssen ist besonders gefährlich und sollte nie betreten werden.
- Warnsignale beachten: Knistern, Risse oder Wasserflecken auf dem Eis bedeuten Lebensgefahr! Betreten Sie die Fläche nicht.
- Uferbereich meiden: Schilf, Brückenpfeiler und andere Objekte, die das Eis durchdringen, machen es brüchig; halten Sie Abstand.
- Tauwetter: Bei Plusgraden oder Tauwetter ist Eis extrem unsicher und darf nicht betreten werden.
- Im Notfall: Bei Rissen flach hinlegen und robben, nicht ins kalte Wasser springen, sondern Hilfe über den Notruf 112 rufen und mit Hilfsmitteln (Stange, Seil) aus sicherer Entfernung retten.
