Bauen, Kaufen oder Modernisieren?
Soziale Wohnraumförderung in
Rheinland-Pfalz im Programmjahr 2012
Auch in 2012 wird der Erwerb und Ausbau, der Neubau und der Ersatzneubau (Abriss
mit Wiederaufbau) von Wohngebäuden und Wohnungen zur Selbstnutzung mit
zinsverbilligten Darlehen gefördert. Zunächst muss eine Förderbestätigung bei
der jeweils zuständigen Kreis- bzw. Stadtverwaltung beantragt werden
(Hausbankenverfahren). Wesentlich für den Erhalt dieser Förderbestätigung ist
die Einhaltung einer Wohnflächenobergrenze und einer Einkommensgrenze. Beides
wird von der Förderstelle aus der Anzahl der Haushaltsangehörigen und deren
Jahresbruttoeinkünfte gemäß dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) ermittelt. Nach
Erhalt der Förderbestätigung ist diese einem von Ihnen auszuwählenden
Kreditinstitut (z. B. Hausbank) vorzulegen, damit die Übernahme der Zinsgarantie
bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) in Mainz beantragt
werden kann. Die aktuellen Zinssätze sind auf der Internetseite
www.isb.rlp.de einsehbar.
Der Förderkatalog für die Modernisierung der selbst genutzten Wohnung umfasst
eine Vielzahl von Maßnahmen. Die Höhe des zinsverbilligten
Modernisierungsdarlehens (ab 10.000 Euro Investitionsvolumen) kann bis zu 460
Euro pro Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche betragen. Hierfür ist ebenfalls
zunächst die erforderliche Förderbestätigung bei der jeweils zuständigen Kreis-
oder Stadtverwaltung zu beantragen.
Alternativ zum Modernisierungsdarlehen gibt es die Möglichkeit der
Zuschussförderung bei einer Gesamtinvestition zwischen 2.000 und maximal 10.000
Euro pro Wohnung. Maßnahmen wie nachträgliche Wärmedämmung, Ersatz von Fenstern
oder des Wärmeerzeugers oder bauliche Maßnahmen für behinderten- oder
seniorengerechtes Wohnen nach DIN 18025 Teil 2, können mit einem Zuschuss von
bis zu maximal 2.500 Euro gefördert werden. Bei der Modernisierung von selbst
genutztem Wohneigentum sind ebenfalls Einkommensgrenzen zu beachten. Für
vermietete Wohnungen ist nach Abschluss der Baumaßnahmen die anfängliche
Höchstmiete z. B. im Rhein-Lahn-Kreis von 4,65 €/m² festgelegt. Über die
Gewährung eines Investitionszuschusses entscheidet allein die jeweils zuständige
Stadt- oder Kreisverwaltung (Behördenverfahren).
Hinweis: Vor Antragstellung empfehlen wir ein Beratungsgespräch, damit geklärt
werden kann, ob und welche Fördermittel bei uns beantragt werden können.
Auskünfte für die Förderung von Wohngebäuden im Rhein-Lahn-Kreis erhalten Sie
bei der Förderstelle der
Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Ref. 6/60, Insel Silberau 1, 56130 Bad
Ems
Ihre Ansprechpartner sind:
Herr Jörg Vesper / Frau Meuser
Tel.: 02603-972-254, Fax: 02603-972-6254, E-Mail: joerg.vesper@rhein-lahn.rlp.de
(gesamtes Kreisgebiet außer Verbandsgemeindeverwaltung Diez und Stadtverwaltung
Lahnstein)
Herr Christoph Borel-Jaquet
Tel.: 02603-972-260, Fax: 02603-972-6260, E-Mail: christoph.borel-jaquet@rhein-lahn.rlp.de
(Zuständigkeitsbereich der Verbandsgemeindeverwaltung Diez)
Herr Uwe Eschenauer
Tel.: 02621-914-301, Fax: 02621-914-305, E-Mail: u.eschenauer@lahnstein.de
(Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung Lahnstein)