Bauen, Kaufen oder Modernisieren?
Soziale Wohnraumförderung in Rheinland-Pfalz im Programmjahr 2012

Auch in 2012 wird der Erwerb und Ausbau, der Neubau und der Ersatzneubau (Abriss mit Wiederaufbau) von Wohngebäuden und Wohnungen zur Selbstnutzung mit zinsverbilligten Darlehen gefördert. Zunächst muss eine Förderbestätigung bei der jeweils zuständigen Kreis- bzw. Stadtverwaltung beantragt werden (Hausbankenverfahren). Wesentlich für den Erhalt dieser Förderbestätigung ist die Einhaltung einer Wohnflächenobergrenze und einer Einkommensgrenze. Beides wird von der Förderstelle aus der Anzahl der Haushaltsangehörigen und deren Jahresbruttoeinkünfte gemäß dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) ermittelt. Nach Erhalt der Förderbestätigung ist diese einem von Ihnen auszuwählenden Kreditinstitut (z. B. Hausbank) vorzulegen, damit die Übernahme der Zinsgarantie bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) in Mainz beantragt werden kann. Die aktuellen Zinssätze sind auf der Internetseite www.isb.rlp.de  einsehbar.

Der Förderkatalog für die Modernisierung der selbst genutzten Wohnung umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen. Die Höhe des zinsverbilligten Modernisierungsdarlehens (ab 10.000 Euro Investitionsvolumen) kann bis zu 460 Euro pro Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche betragen. Hierfür ist ebenfalls zunächst die erforderliche Förderbestätigung bei der jeweils zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung zu beantragen.

Alternativ zum Modernisierungsdarlehen gibt es die Möglichkeit der Zuschussförderung bei einer Gesamtinvestition zwischen 2.000 und maximal 10.000 Euro pro Wohnung. Maßnahmen wie nachträgliche Wärmedämmung, Ersatz von Fenstern oder des Wärmeerzeugers oder bauliche Maßnahmen für behinderten- oder seniorengerechtes Wohnen nach DIN 18025 Teil 2, können mit einem Zuschuss von bis zu maximal 2.500 Euro gefördert werden. Bei der Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum sind ebenfalls Einkommensgrenzen zu beachten. Für vermietete Wohnungen ist nach Abschluss der Baumaßnahmen die anfängliche Höchstmiete z. B. im Rhein-Lahn-Kreis von 4,65 €/m² festgelegt. Über die Gewährung eines Investitionszuschusses entscheidet allein die jeweils zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung (Behördenverfahren).

Hinweis: Vor Antragstellung empfehlen wir ein Beratungsgespräch, damit geklärt werden kann, ob und welche Fördermittel bei uns beantragt werden können.

Auskünfte für die Förderung von Wohngebäuden im Rhein-Lahn-Kreis erhalten Sie bei der Förderstelle der

Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Ref. 6/60, Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems

Ihre Ansprechpartner sind:

Herr Jörg Vesper / Frau Meuser
Tel.: 02603-972-254, Fax: 02603-972-6254, E-Mail: joerg.vesper@rhein-lahn.rlp.de
(gesamtes Kreisgebiet außer Verbandsgemeindeverwaltung Diez und Stadtverwaltung Lahnstein)

Herr Christoph Borel-Jaquet
Tel.: 02603-972-260, Fax: 02603-972-6260, E-Mail: christoph.borel-jaquet@rhein-lahn.rlp.de
(Zuständigkeitsbereich der Verbandsgemeindeverwaltung Diez)

Herr Uwe Eschenauer
Tel.: 02621-914-301, Fax: 02621-914-305, E-Mail: u.eschenauer@lahnstein.de
(Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung Lahnstein)