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Die Abfallgebühr ist bald fällig!
Einzugsermächtigung erspart Zeit und Mühe

Nr. 221 – 5. August 2010 / Rhein-Lahn-Kreis
. Am 1.Septemter 2010 ist die zweite Rate der Abfallgebühr fällig, darauf macht die Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft aufmerksam. Wer eine Einzugsermächtigung erteilt hat, muss sich um nichts kümmern – die Gebühren für die Abfallentsorgung werden automatisch abgebucht. Wenn keine Einzugsermächtigung vorliegt, sind die Gebühren unter Angabe des Kassenzeichens (siehe Gebührenbescheid) auf das Konto des Abfallwirtschaftsbetriebes zu überweisen. Die Gebühr muss fristgerecht überwiesen werden, da ansonsten eine Mahnung erfolgt.

Die Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft empfiehlt allen Gebührenzahlern das Verfahren der Einzugsermächtigung. Die Vorteile bestehen darin, dass die Überwachung der Zahlungstermine entfällt, Säumniszuschläge wegen verspäteter Zahlung nicht entstehen können, der Weg zur Bank oder das Schreiben von Überweisungen abgenommen wird und die Bank/Sparkasse in der Regel geringere evtl. keine Buchungsgebühren berechnet. Bei der Erteilung einer Einzugsermächtigung entstehen keine Nachteile, weil nur fällige Abfallgebühren eingezogen werden und die eingezogene Gebühr zurückgezahlt wird, wenn der Lastschrift innerhalb von sechs Wochen widersprochen wird. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit zurückgenommen werden.

Die Einzugsermächtigung muss der Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft schriftlich vorliegen.
Sie kann geschickt werden per Brief oder Postkarte an: Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft, Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems. Fax: 02603/972311, E-Mail: abfallwirtschaft@rhein-lahn.rlp.de .

Folgende Angaben sind erforderlich:
Name und Anschrift, Bankleitzahl, Kontonummer und Kassenzeichen (siehe Gebührenbescheid).

Einen Vordruck „Einzugsermächtigung“ findet man auf der Homepage der Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft unter www.rhein-lahn-kreis-abfallwirtschaft.de  . Dann „Abfallwirtschaft“ und „Service und Logistik“ anklicken. Unter „Download“ kann dann der Vordruck herunter geladen werden.
Fragen zu diesem oder einem anderen Thema beantworten die Abfallwirtschaftsberater des Rhein-Lahn-Kreises unter der Telefonnummer 0800/1030301.








 
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