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Die
Abfallgebühr ist bald fällig!
Einzugsermächtigung erspart Zeit und Mühe
Nr. 221 – 5. August 2010 / Rhein-Lahn-Kreis. Am 1.Septemter 2010 ist die
zweite Rate der Abfallgebühr fällig, darauf macht die Rhein-Lahn-Kreis
Abfallwirtschaft aufmerksam. Wer eine Einzugsermächtigung erteilt hat, muss sich
um nichts kümmern – die Gebühren für die Abfallentsorgung werden automatisch
abgebucht. Wenn keine Einzugsermächtigung vorliegt, sind die Gebühren unter
Angabe des Kassenzeichens (siehe Gebührenbescheid) auf das Konto des
Abfallwirtschaftsbetriebes zu überweisen. Die Gebühr muss fristgerecht
überwiesen werden, da ansonsten eine Mahnung erfolgt.
Die Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft empfiehlt allen Gebührenzahlern das
Verfahren der Einzugsermächtigung. Die Vorteile bestehen darin, dass die
Überwachung der Zahlungstermine entfällt, Säumniszuschläge wegen verspäteter
Zahlung nicht entstehen können, der Weg zur Bank oder das Schreiben von
Überweisungen abgenommen wird und die Bank/Sparkasse in der Regel geringere
evtl. keine Buchungsgebühren berechnet. Bei der Erteilung einer
Einzugsermächtigung entstehen keine Nachteile, weil nur fällige Abfallgebühren
eingezogen werden und die eingezogene Gebühr zurückgezahlt wird, wenn der
Lastschrift innerhalb von sechs Wochen widersprochen wird. Die
Einzugsermächtigung kann jederzeit zurückgenommen werden.
Die Einzugsermächtigung muss der Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft schriftlich
vorliegen.
Sie kann geschickt werden per Brief oder Postkarte an: Rhein-Lahn-Kreis
Abfallwirtschaft, Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems. Fax: 02603/972311, E-Mail:
abfallwirtschaft@rhein-lahn.rlp.de .
Folgende Angaben sind erforderlich:
Name und Anschrift, Bankleitzahl, Kontonummer und Kassenzeichen (siehe
Gebührenbescheid).
Einen Vordruck „Einzugsermächtigung“ findet man auf der Homepage der
Rhein-Lahn-Kreis Abfallwirtschaft unter
www.rhein-lahn-kreis-abfallwirtschaft.de . Dann „Abfallwirtschaft“ und
„Service und Logistik“ anklicken. Unter „Download“ kann dann der Vordruck
herunter geladen werden.
Fragen zu diesem oder einem anderen Thema beantworten die
Abfallwirtschaftsberater des Rhein-Lahn-Kreises unter der Telefonnummer
0800/1030301.
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