|
Fördermöglichkeiten der Sozialen Wohnraumförderung
Nr. 218 – 2. August 2010 / Rhein-Lahn-Kreis. Noch bis 31. Dezember 2010
bestehen vielfältige Fördermöglichkeiten im Bereich der Sozialen
Wohnraumförderung des Landes Rheinland-Pfalz. Diese beziehen sich auf das Bauen,
Kaufen oder Modernisieren. Darauf macht der Rhein-Lahn-Kreis aufmerksam.
Gefördert wird der Kauf und der Neubau von Wohngebäuden und Wohnungen zur
Selbstnutzung mit zinsverbilligten Darlehen. Hierfür muss zunächst eine
Förderbestätigung bei der jeweils zuständigen Kreis- bzw. Stadtverwaltung
beantragt werden (Hausbankenverfahren).
Wesentlich für den Erhalt dieser Förderbestätigung ist die Einhaltung einer
angemessenen Wohnflächengröße und die Höhe des Haushaltseinkommens. Das
Haushaltseinkommen wird von der Förderstelle aus der Anzahl der
Haushaltsangehörigen und deren Jahresbruttoeinkünfte gemäß dem
Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) ermittelt. Nach Erhalt der Förderbestätigung ist
diese im Original dem finanzierenden Kreditinstitut (z. B. Hausbank) vorzulegen,
damit das zinsverbilligte Darlehen bei der Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH)
in Mainz beantragt werden kann.
Der Förderkatalog für die Modernisierung der selbst genutzten Wohnung umfasst
eine Vielzahl von Maßnahmen. Die Höhe des zinsverbilligten
Modernisierungsdarlehens (ab 10.000 Euro Investitionsvolumen) kann bis zu 460
Euro pro Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche betragen. Hierfür ist ebenfalls
zunächst die erforderliche Förderbestätigung bei der jeweils zuständigen Kreis-
oder Stadtverwaltung zu beantragen.
Alternativ zum Modernisierungsdarlehen gibt es die Möglichkeit der
Zuschussförderung bei einer Gesamtinvestition zwischen 2.000 und maximal 10.000
Euro pro Wohnung. Maßnahmen z. B. zur Einsparung von Energie (Wärmedämmung),
Ersatz vorhandener Bauteile zur Energieeinsparung (Fenster, Heizung) oder
bauliche Maßnahmen für behinderten- oder seniorengerechtes Wohnen, können mit
einem Zuschuss von maximal 2.500 Euro je Förderempfänger und Jahr gefördert
werden. Bei der Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum ist ebenfalls
das Haushaltseinkommen zu beachten. Für vermietete Wohnungen ist nach Abschluss
der Baumaßnahmen die anfängliche Höchstmiete von 4,65 Euro je Quadratmeter
festgelegt. Über den Antrag auf Gewährung eines Investitionszuschusses
entscheidet allein die jeweils zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung
(Behördenverfahren).
Bereits beauftragte oder abgeschlossene Baumaßnahmen können nicht nachträglich
gefördert werden.
Auskünfte für die Förderung von Wohngebäuden im Rhein-Lahn-Kreis erhalten Sie
bei der Förderstelle der
Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Ref. 60/5, Insel Silberau 1, 56130 Bad
Ems
Ansprechpartner sind:
Herr Jörg Vesper
Tel.: 02603-972-254, Fax: 02603-972-6254, E-Mail: joerg.vesper@rhein-lahn.rlp.de
(gesamtes Kreisgebiet außer Verbandsgemeindeverwaltung Diez und Stadtverwaltung
Lahnstein)
Herr Christoph Borel-Jaquet
Tel.: 02603-972-260, Fax: 02603-972-6260, E-Mail: christoph.borel-jaquet@rhein-lahn.rlp.de
(Zuständigkeitsbereich der Verbandsgemeindeverwaltung Diez)
Herr Uwe Eschenauer
Tel.: 02621-914-301, Fax: 02621-914-305, E-Mail: u.eschenauer@lahnstein.de
(Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung Lahnstein)
|