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Fördermöglichkeiten der Sozialen Wohnraumförderung

Nr. 218 – 2. August 2010 / Rhein-Lahn-Kreis
. Noch bis 31. Dezember 2010 bestehen vielfältige Fördermöglichkeiten im Bereich der Sozialen Wohnraumförderung des Landes Rheinland-Pfalz. Diese beziehen sich auf das Bauen, Kaufen oder Modernisieren. Darauf macht der Rhein-Lahn-Kreis aufmerksam.

Gefördert wird der Kauf und der Neubau von Wohngebäuden und Wohnungen zur Selbstnutzung mit zinsverbilligten Darlehen. Hierfür muss zunächst eine Förderbestätigung bei der jeweils zuständigen Kreis- bzw. Stadtverwaltung beantragt werden (Hausbankenverfahren).
Wesentlich für den Erhalt dieser Förderbestätigung ist die Einhaltung einer angemessenen Wohnflächengröße und die Höhe des Haushaltseinkommens. Das Haushaltseinkommen wird von der Förderstelle aus der Anzahl der Haushaltsangehörigen und deren Jahresbruttoeinkünfte gemäß dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) ermittelt. Nach Erhalt der Förderbestätigung ist diese im Original dem finanzierenden Kreditinstitut (z. B. Hausbank) vorzulegen, damit das zinsverbilligte Darlehen bei der Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH) in Mainz beantragt werden kann.

Der Förderkatalog für die Modernisierung der selbst genutzten Wohnung umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen. Die Höhe des zinsverbilligten Modernisierungsdarlehens (ab 10.000 Euro Investitionsvolumen) kann bis zu 460 Euro pro Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche betragen. Hierfür ist ebenfalls zunächst die erforderliche Förderbestätigung bei der jeweils zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung zu beantragen.

Alternativ zum Modernisierungsdarlehen gibt es die Möglichkeit der Zuschussförderung bei einer Gesamtinvestition zwischen 2.000 und maximal 10.000 Euro pro Wohnung. Maßnahmen z. B. zur Einsparung von Energie (Wärmedämmung), Ersatz vorhandener Bauteile zur Energieeinsparung (Fenster, Heizung) oder bauliche Maßnahmen für behinderten- oder seniorengerechtes Wohnen, können mit einem Zuschuss von maximal 2.500 Euro je Förderempfänger und Jahr gefördert werden. Bei der Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum ist ebenfalls das Haushaltseinkommen zu beachten. Für vermietete Wohnungen ist nach Abschluss der Baumaßnahmen die anfängliche Höchstmiete von 4,65 Euro je Quadratmeter festgelegt. Über den Antrag auf Gewährung eines Investitionszuschusses entscheidet allein die jeweils zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung (Behördenverfahren).
Bereits beauftragte oder abgeschlossene Baumaßnahmen können nicht nachträglich gefördert werden.

Auskünfte für die Förderung von Wohngebäuden im Rhein-Lahn-Kreis erhalten Sie bei der Förderstelle der
Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Ref. 60/5, Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems
Ansprechpartner sind:
Herr Jörg Vesper
Tel.: 02603-972-254, Fax: 02603-972-6254, E-Mail: joerg.vesper@rhein-lahn.rlp.de
(gesamtes Kreisgebiet außer Verbandsgemeindeverwaltung Diez und Stadtverwaltung Lahnstein)
Herr Christoph Borel-Jaquet
Tel.: 02603-972-260, Fax: 02603-972-6260, E-Mail: christoph.borel-jaquet@rhein-lahn.rlp.de
(Zuständigkeitsbereich der Verbandsgemeindeverwaltung Diez)
Herr Uwe Eschenauer
Tel.: 02621-914-301, Fax: 02621-914-305, E-Mail: u.eschenauer@lahnstein.de
(Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung Lahnstein)






 
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