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Keine Änderungen bei der gelben Tonne

Nr. 196 – 7. Juli 2010 / Rhein-Lahn-Kreis.
Im Zuge der von den zuständigen Kreisgremien auf den Weg gebrachten Neuerungen in der Abfallwirtschaft wird es im Rhein-Lahn-Kreis ab 2011 Veränderungen bei den Restmüll- und Biotonnen geben. Die Einsammlung und Verwertung der Verkaufsverpackungen über die gelbe Tonne, die privatwirtschaftlich organisiert ist und nicht über die Abfallgebühr finanziert wird, ändert sich hingegen nicht.

Das Sammelsystem für die Verpackungen wurde 1992 als zusätzliches Abfalltrennsystem – als „Duales System“ – neben der öffentlichen Abfallsammlung im Rhein-Lahn-Kreis installiert. Grundlage hierfür ist die Verpackungsverordnung. Diese Verordnung legt fest, dass Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen diese einer Verwertung zuführen müssen. Dazu wurde die „Duales System Deutschland GmbH“ (DSD) als erstes duales System gegründet mit der Aufgabe, die Verpackungsverordnung für die Verpackungshersteller umzusetzen. Damit gingen die Pflichten der Hersteller und des Handels an sie über. DSD organisiert die Entsorgung von gebrauchten Verkaufsverpackungen und beauftragt dazu Entsorgungsunternehmen mit der Einsammlung und Sortierung der Verpackungen.

Zur Finanzierung der Arbeit von DSD wurde der „Grüne Punkt“ als Lizenzzeichen für wiederverwertbare Verkaufsverpackungen eingeführt. Herstellerfirmen, die den Grünen Punkt für Ihre Verkaufsverpackungen erhalten, zahlen dafür an DSD eine Lizenzgebühr. Damit sind sie von der Entsorgungspflicht laut Verpackungsverordnung befreit und die Pflicht geht an DSD über. Die eingenommenen Lizenzgebühren werden u. a. zur Bezahlung der beauftragten Entsorgungsunternehmen eingesetzt. Die Gebühr, die ein Hersteller für den Grünen Punkt bezahlt, legt dieser auf den Warenpreis um und gibt sie damit an den Handel weiter. Schließlich bezahlt der Kunde beim Einkauf an der Kasse die Gebühr mit dem Warenpreis. Damit ist die Entsorgung der Verkaufsverpackungen über die gelbe Tonne bereits vorfinanziert.

Mittlerweile bieten auch andere duale Systeme ihre Leistungen an. Die jeweiligen Unternehmen haben eigene Lizenzeichen, so das nicht mehr nur der „Grüne Punkt“ auf den Verkaufsverpackungen erscheint. Für den privaten Verbraucher ändert sich jedoch nichts. Weiterhin gehören alle Verpackungen aus Metall, Kunststoff und Verbundmaterial in die gelbe Tonne mit folgenden Ausnahmen: Verpackungen aus Papier und Glas gehören zum Altpapier bzw. in den Altglascontainer.

Derzeit laufen die Vorbereitung zur Neuorganisation bei der Bio- und Restabfalltonne (braune und graue Tonne) im Rhein-Lahn-Kreis auf Hochtouren. Es ist vorgesehen, dass der Kreistag in seiner nächsten Sitzung am 6. September 2010 die Neufassung der Abfallgebührensatzung beschließt. Danach erhalten alle Haushalt unter anderem genauere Informationen zu den Abfallgebühren ab 2011 sowie wann und wie die Bio- und Restabfalltonnen getauscht werden.

Fragen zu diesem oder einem anderen Thema beantworten die Abfallwirtschaftsberater des Rhein-Lahn-Kreises unter der Telefonnummer 0800/1030301.





 
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