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Keine
Änderungen bei der gelben Tonne
Nr. 196 – 7. Juli 2010 / Rhein-Lahn-Kreis. Im Zuge der von den zuständigen
Kreisgremien auf den Weg gebrachten Neuerungen in der Abfallwirtschaft wird es
im Rhein-Lahn-Kreis ab 2011 Veränderungen bei den Restmüll- und Biotonnen geben.
Die Einsammlung und Verwertung der Verkaufsverpackungen über die gelbe Tonne,
die privatwirtschaftlich organisiert ist und nicht über die Abfallgebühr
finanziert wird, ändert sich hingegen nicht.
Das Sammelsystem für die Verpackungen wurde 1992 als zusätzliches
Abfalltrennsystem – als „Duales System“ – neben der öffentlichen Abfallsammlung
im Rhein-Lahn-Kreis installiert. Grundlage hierfür ist die
Verpackungsverordnung. Diese Verordnung legt fest, dass Hersteller und
Vertreiber von Verkaufsverpackungen diese einer Verwertung zuführen müssen. Dazu
wurde die „Duales System Deutschland GmbH“ (DSD) als erstes duales System
gegründet mit der Aufgabe, die Verpackungsverordnung für die
Verpackungshersteller umzusetzen. Damit gingen die Pflichten der Hersteller und
des Handels an sie über. DSD organisiert die Entsorgung von gebrauchten
Verkaufsverpackungen und beauftragt dazu Entsorgungsunternehmen mit der
Einsammlung und Sortierung der Verpackungen.
Zur Finanzierung der Arbeit von DSD wurde der „Grüne Punkt“ als Lizenzzeichen
für wiederverwertbare Verkaufsverpackungen eingeführt. Herstellerfirmen, die den
Grünen Punkt für Ihre Verkaufsverpackungen erhalten, zahlen dafür an DSD eine
Lizenzgebühr. Damit sind sie von der Entsorgungspflicht laut
Verpackungsverordnung befreit und die Pflicht geht an DSD über. Die
eingenommenen Lizenzgebühren werden u. a. zur Bezahlung der beauftragten
Entsorgungsunternehmen eingesetzt. Die Gebühr, die ein Hersteller für den Grünen
Punkt bezahlt, legt dieser auf den Warenpreis um und gibt sie damit an den
Handel weiter. Schließlich bezahlt der Kunde beim Einkauf an der Kasse die
Gebühr mit dem Warenpreis. Damit ist die Entsorgung der Verkaufsverpackungen
über die gelbe Tonne bereits vorfinanziert.
Mittlerweile bieten auch andere duale Systeme ihre Leistungen an. Die jeweiligen
Unternehmen haben eigene Lizenzeichen, so das nicht mehr nur der „Grüne Punkt“
auf den Verkaufsverpackungen erscheint. Für den privaten Verbraucher ändert sich
jedoch nichts. Weiterhin gehören alle Verpackungen aus Metall, Kunststoff und
Verbundmaterial in die gelbe Tonne mit folgenden Ausnahmen: Verpackungen aus
Papier und Glas gehören zum Altpapier bzw. in den Altglascontainer.
Derzeit laufen die Vorbereitung zur Neuorganisation bei der Bio- und
Restabfalltonne (braune und graue Tonne) im Rhein-Lahn-Kreis auf Hochtouren. Es
ist vorgesehen, dass der Kreistag in seiner nächsten Sitzung am 6. September
2010 die Neufassung der Abfallgebührensatzung beschließt. Danach erhalten alle
Haushalt unter anderem genauere Informationen zu den Abfallgebühren ab 2011
sowie wann und wie die Bio- und Restabfalltonnen getauscht werden.
Fragen zu diesem oder einem anderen Thema beantworten die
Abfallwirtschaftsberater des Rhein-Lahn-Kreises unter der Telefonnummer
0800/1030301.
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