Dorferneuerung im Rhein-Lahn-Kreis

STELLENWERT
DER DORFERNEUERUNG/DORFERHALTUNG
Die Dorferneuerung/Dorferhaltung hat seit 1984 in Rheinland-Pfalz -
nicht zuletzt auch im Rhein-Lahn-Kreis - einen hohen Stellenwert, nachdem
im ganzen Land ein tief greifender Strukturwandel, der die kleinteilige
Siedlungsstruktur erfasst hat, erkannt worden ist. Seit Jahren fördert
deshalb das Land Rheinland-Pfalz Maßnahmen der
Dorferneuerung/Dorferhaltung im öffentlichen und privaten Bereich. Für
eine
Förderung sind die
Richtlinien des Ministeriums für Wirtschaft,
Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vom 23.03.1993 (VV-Dorf) maßgebend.
Diese Info soll die Fördermöglichkeiten im privaten Bereich darstellen.
DORFERNEUERUNGSKONZEPT
ALS FÖRDERVORAUSSETZUNG
Maßnahmen der Dorferneuerung/Dorferhaltung können nur in den Gemeinden
gefördert werden, die über ein qualifiziertes Dorferneuerungskonzept
verfügen, welches den Erfordernissen einer geordneten ortsbaulichen
Entwicklung genügen und eine umfassende Verbesserung der
Lebensverhältnisse in der Gemeinde erkennen lassen muss. 72 % aller
Gemeinden des Rhein-Lahn-Kreises verfügen über ein Dorferneuerungskonzept
bzw. befinden sich noch in der Aufstellungsphase. Drei Gemeinden im
Rhein-Lahn-Kreis sind derzeit als Schwerpunktgemeinden der
Dorferneuerung anerkannt, und zwar die Ortsgemeinden Burgschwalbach, Dörsdorf, Oberneisen
und Winden. In diesen Gemeinden werden Maßnahmen der Dorferneuerung
in einem Zeitraum von max. sechs Jahren vorrangig gefördert.
DORFERNEUERUNG/DORFERHALTUNG WILL
IM
PRIVATEN BEREICH KÖNNEN
VERSTÄRKT
GEFÖRDERT WERDEN
WEITERE
FÖRDERVORAUSSETZUNGEN
UND
HÖHE DER LANDESFÖRDERUNG
Um eine Chance der Förderung zu erhalten, sind an die Qualität der
auszuführenden Maßnahmen besondere Anforderungen zu stellen. Auch hat die
Förderung in Ortskernen grundsätzlich Vorrang.
Die
"Trierer Thesen zum Bauen im Dorf"
(am Ende dieses Beitrages)
können wesentliche Hilfestellungen geben, wie unsere ländliche Region
erhalten und weiterentwickelt werden kann.
In vielen Fällen können die von den Gemeinden beauftragten
Dorferneuerungsplaner fachliche Hilfestellungen geben. Die
zuwendungsfähigen Aufwendungen müssen mindestens 7.669 EUR betragen. Dabei
können Eigenleistungen bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten als
Barmittelsatz anerkannt werden. Die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum
genießt im Rhein-Lahn-Kreis eine hohe Förderpriorität.
Bei Vorhaben Privater beträgt die Landeszuwendung grundsätzlich bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch 20.452 EUR. Um möglichst eine Vielzahl qualifizierter Fördermaßnahmen berücksichtigen zu können, sind abgestufte Fördersätze vorgesehen.
NICHT GEFÖRDERT WERDEN VORHABEN
WER
IST IHR ANSPRECHPARTNER
Förderanträge sind über die Ortsgemeinde und
Verbandsgemeindeverwaltung der Kreisverwaltung als Bewilligungsbehörde
vorzulegen. Ein
Antragsvordruck
(pdf) bzw.
(rtf)
ist abrufbar. Auch sind Antragsvordrucke bei den
Verbandsgemeindeverwaltungen zu erhalten.
Bei der Kreisverwaltung Rhein-Lahn sind für Dorferneuerung zuständig
| Telefon (02603) | Fax (02603) | |
| Rainer Korn | 972-185 | 972-6185 |
| Horst Klöckner | 972-266 | 972-6266 |
| Alois Friesenhahn | 972-178 | 972-6178 |
| Monika Heidrich | 972-187 | 972-6187 |
| E-Mail: referat10@rhein-lahn.rlp.de |
Auf Zuwendungen des Landes besteht kein Rechtsanspruch. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Übersicht
über Gemeinden des Rhein-Lahn-Kreises, die über ein Dorferneuerungskonzept
verfügen:
Verbandsgemeinde Bad Ems
Becheln, Dausenau (außerhalb des förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes), Fachbach, Frücht, Nievern
Verbandsgemeinde Braubach
Dachsenhausen, Filsen, Kamp-Bornhofen, Osterspai
Verbandsgemeinde Diez
Altendiez, Aull, Balduinstein, Birlenbach, Cramberg, Dörnberg, Geilnau, Gückingen, Heistenbach, Holzappel, Holzheim, Horhausen, Isselbach (Umgebung alte Schule), Laurenburg, Scheidt, Steinsberg, Wasenbach
Verbandsgemeinde Hahnstätten
Hahnstätten, Burgschwalbach, Flacht, Kaltenholzhausen, Lohrheim, Niederneisen, Oberneisen
Verbandsgemeinde Katzenelnbogen
Allendorf, Berghausen, Berndroth, Biebrich, Bremberg, Dörsdorf, Eisighofen, Ergeshausen, Gutenacker, Herold, Klingelbach, Kördorf, Niedertiefenbach, Rettert, Schönborn
Verbandsgemeinde Nassau
Nassau (Bergnassau-Scheuern), Attenhausen, Dienethal, Dornholzhausen, Oberwies, Pohl, Seelbach, Singhofen, Sulzbach, Weinähr, Winden
Verbandsgemeinde Nastätten
Berg, Bogel, Buch, Diethardt, Ehr, Endlichhofen, Eschbach, Gemmerich, Hainau, Himmighofen, Holzhausen, Hunzel, Kasdorf, Lautert, Marienfels, Miehlen, Niederbachheim, Niederwallmenach, Oberbachheim, Obertiefenbach, Oberwallmenach, Oelsberg, Rettershain, Ruppertshofen, Strüth, Weidenbach, Welterod, Winterwerb
Verbandsgemeinde Loreley
St. Goarshausen
(Stadtteile Ehrenthal u. Wellmich), Auel, Bornich, Dahlheim, Dörscheid,
Kestert, Lierschied, Lykershausen, Nochern, Patersberg, Prath,
Reichenberg, Reitzenhain, Weisel, Weyer
Aktualisiert am:
12. April 2010
Trierer Thesen zum Bauen im Dorf
Zitat von Balzac: "Nichts ist so mächtig wie
eine Idee, deren Zeit gekommen ist."
Wozu brauchen wir Dörfer?
(1) Das Dorf ist Bestandteil der Kulturlandschaft. Landschaft -
Kulturnutzung - Dorf bilden den Dreiklang, einer regionalen Identität, wie
sie sich in Europa über Jahrhunderte hinweg in ganz unterschiedlicher
räumlicher Abgrenzung entwickelt hat.
(2) Die Dörfer sind auf diese Weise mehr als kleine Städte in der
Landschaft. Während städtisches Leben geprägt ist von der Anonymität einer
auf Zeit angelegten Zweckgemeinschaft zum Wohnen und Arbeiten, ist das
Dorf europäischer Prägung eine in die Landschaft eingebundene Lebens- und
Schicksalsgemeinschaft. Der daraus erwachsenen "Dorfgemeinschaft" steht
kein Pendant städtischen Lebensgefühls gegenüber
(3) Dörfer sind mit ihrer Geschichte, ihren Bauten, ihren Sitten und
Gebräuchen, ihrer Sprache Teil des zivilisatorischen und kulturellen
Erbes. In einer Zeit der weltweiten Austauschbarkeit von Lebens- und
Wirtschaftsformen und ihrer Wertmaßstäbe wird der Bewahrung und
Fortentwicklung regionaler Identität eine wieder zunehmende Bedeutung
zukommen.
Die Dörfer sind in Gefahr!
(4) Viele unserer Dörfer haben sich in den letzten Jahren in ihrer
Bevölkerungsentwicklung stabilisiert. Wenn auch die Landwirtschaft als
Wirtschaftsprägender Faktor häufig nur noch eine untergeordnete Rolle
einnimmt, ist die wirtschaftliche Lage der Dörfer durch Kleingewerbe und
Pendlereinkommen jedoch durchaus gesund.
(5) Und dennoch laufen die Dörfer Gefahr, Not zu leiden. Nicht materielle
Not, wie sie in Teilen von Südeuropa in vergangenen Jahrzehnten zum
Veröden ganzer ländlicher Regionen geführt hat, sondern durch die Gefahr
ihre dörfliche und regionale Identität zu verlieren.
(6) Das Übertragen städtischer Vorortwohnformen auf das Land unter Aufgabe
der historisch gewachsenen Strukturen der Dörfer ist das trojanische
Pferd, dass die dörfliche und regionale Identität gefährdet. Die mangelnde
Rücksichtnahme, sich auf das Vorgefundene einzustellen, ist das sichtbare
Äußere der mangelnden Bereitschaft, sich den Wertmaßstäben des Vorhandenen
zu stellen.
(7) Auf dem Dorf zu leben, erfordert mehr Disziplin, Rücksichtnahme und
Anteilnahme, als in der Stadt zu leben. Da die früher erzwungene Lebens-
und Schicksalsgemeinschaft auf dem Dorf heute nicht mehr gegeben ist, muss
anstelle dessen eine freiwillige Einordnung, in den Wertekanon der
Dorfgemeinschaft das Ziel sein. Wird dieses Ziel nicht erreicht,
entwickeln sich die Dörfer zu geschichtslosen und gesichtslosen
Wohngemeinschaften, die nur zufällig, auf dem Lande liegen.
(8) Ist die dörfliche und regionale Identität einmal verloren gegangen,
ist sie durch keine noch so große Anstrengung, wieder Zurückzugewinnen,
genau wie mit dem Sterben eines Individuums oder dem Aussterben einer Art
eine Entwicklung, zu einem Ende gekommen ist, die irreparabel ist.
Was wir in Zukunft besser machen können.
(9) Form bildet Inhalt. Das Bauen im Dorf ist der Transmissionsriemen, mit
dem die Besinnung auf den Wert der Erhaltung, und Fortentwicklung, der
regionalen Identität im Dorf befördert werden kann.
(10) Die Instrumente des örtlichen Satzungsrechtes und der
Landesbauordnung allein haben sich als untauglich erwiesen,
Fehlentwicklungen zu vermeiden. Gefordert ist die freiwillige Akzeptanz
von Wertmaßstäben durch die Dorfgemeinschaft, wobei die Vorgaben einer
Satzung, die Rolle der schriftlichen Kodifizierung, dieser Wertmaßstäbe
übernehmen.
(11) Die Wertmaßstäbe sind aus dem Vorgefundenen zu entwickeln. Auch
Neubauten sollen die regionale Formensprache aufnehmen, ohne sich
historisierend anzubiedern. Die Beschränkung, auf regionaltypische
Materialien erfüllt neben dem Erhalt und der Förderung, der örtlichen
Identität auch insbesondere ökologische Ansprüche.
(12) Privatrechtliche Verträge zwischen Gemeinde und Bauherr können bei
der. Umsetzung gemeindlicher Entwicklungsziele helfen. Voraussetzung ist,
dass die Gemeinde als Verkäufer der Grundstücksflächen auftritt, eine
Vorgehensweise, die auch geeignet ist, einer ungewollten
Baulandbevorratung durch die Flächeneigentümer entgegenzuwirken.
(13) Die Ausweisung neuer Bauflächen darf nicht zu Lasten des Erhalts und
der Nutzung der vorhandenen Ortsbildprägenden Bausubstanz gehen. Die
Erhaltung der Bausubstanz ist aber nicht Selbstzweck. Die Etablierung,
nachhaltiger und dauerhafter Nutzungen hat Vorrang gegenüber Formulierung
akademisch abgeleiteter Sanierungsauflagen.
(14) Der anhaltende Trend zur Verstärkung der Baufreiheit und zur
Zurücknahme von Genehmigungserfordernissen nimmt der hoheitlichen
Durchsetzung von Gestaltungsvorgaben zunehmend die Grundlage. Die
politisch gewollte Rücknahme öffentlicher Verantwortung beim Bauen muss
einhergehen mit einem Anwachsen der Verantwortung, des Bauherrn und seines
Architekten.
(15) Gefragt ist eine neue Bescheidenheit beim Bauen im Dorf.
Selbstverwirklichung in Prunk und Protz und der Import von falschen
vermeintlich ländlichen Idyllen gehen dauerhaft zu Lasten des Ortsbildes
bis hin zu dessen Zerstörung,. Es ist Sache der dörflichen Gemeinschaft,
einer solchen Entwicklung entgegenzusteuern.
(16) Jede Generation steht dabei in der Verantwortung, gegenüber den
vorangegangenen Generationen, aber noch mehr in der Verantwortung
gegenüber den Nachfolgenden. Geschlossene Ortsbilder leben von der
Einheitlichkeit ohne uniform zu sein. Diesen Anspruch auch für die Zukunft
zu bewahren, ist Verpflichtung. Die gerühmte Toskana kommt da, wo sie am
schönsten ist, auch mit wenigen Bauformen, Materialien und Farben aus.
(17) Nicht nur Bauten prägen das Ortsbild, genauso wichtig, sind die
Straßenräume und andere Freiräume als Gärten oder in landwirtschaftlicher
Nutzung. Die orttypische Gestaltun- dieser Freiräume ist nicht eine Frage
der Kosten, sondern eher gerade eine Frage der Bescheidung auf einfache
und im ländlichen Raum bewährte Bau- und Gestaltungsformen. Mit dem
Verzicht auf die verbreiteten Verbundsteinpflasterorgien oder die häufig,
deplazierte Anordnung von artifiziellen Dorfbrunnen können Mittel
freigesetzt werden, das Wesentliche im Dorf zu fördern und zu entwickeln.
(18) Der unreflektierten Übernahme städtischer Bauformen auf das Land muss
entgegengewirkt werden. Die generell notwendige Forderung, nach
Flächensparendem Bauen muss ihre Grenze finden, wenn es darum geht,
ortsbildtypische Freiräume auf dem Lande zu erhalten. Neben den Problemen
für das dörfliche Ortsbild laufen die Dörfer Gefahr, mit dem Import von
städtischen kleinräumigen Bauformen sich auch städtische
Infrastrukturprobleme auf das Land zu holen.
(19) Ebenfalls wichtig, ist der Erhalt der gewachsenen Übergänge vom Ort
in die Landschaft, z.B. durch Streuobstwiesen und deren ergänzende
Gestaltung im Zusammenhang, mit neuen Baugebieten. Insbesondere in Bezug,
auf die Ortszufahrten ist dieser Übergang die Visitenkarte des Ortes.
(20) Die Beschränkung auf bestimmte Leitpflanzen im Dorf kann eine von
Jahreszeit zu Jahreszeit für den Ort einzigartige Bildwirkung, erzeugen.
Unterstützt durch die Beschränkung auf eine langfristig vereinbarte
Farbpalette für die Außenfassaden können in überschaubaren Zeiträumen
deutliche Fortschritte bei der Entwicklung der regionalen und örtlichen
Identität vorgezeigt werden.
(21) Voraussetzung ist die Verankerung, von Wertmaßstäben für die
Gestaltung des Ortes in der Dorfgemeinschaft. Diese Wertmaßstäbe können
nicht akademisch vermittelt werden, sondern müssen durch positive
Beispiele in die Ortsgemeinschaft hineingetragen werden. Der
eindrucksvolle Satz "Schönheit ist ansteckend" gilt leider auch mit
umgekehrtem Vorzeichen.
(22) Die Vorgabe neuer Wertmaßstäbe von außen hat keine Chance. Es geht
nicht um die Durchsetzung von außen vorgegebener Ideale. Die
Ortsgemeinschaft muss sich ihre Ziele selbst setzen. Architektur ist auch
Spiegel gesellschaftlicher Zielprojektionen. Wenn wir das Dorf und die
damit verbundene spezielle Lebensqualität für die Zukunft erhalten wollen,
müssen wir beim Bauen anfangen.
Leitsätze zum Bauen im Dorf:
Identität bewahren
Stellenwert des Bauens erkennen
Wertmaßstäbe setzen
Formen, Materialien und Farben beschränken
Ortskern erhalten
Baugebiete organisch entwickeln
Straßenräume nicht verstädtern
Gewachsene Freiräume erhalten
Frühwarnsystem entwickeln
Zukunft gewinnen
Trier, den 15. Dezember 1999