Wirtschaftliche Jugendhilfe
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Wirtschaftliche Jugendhilfe
Die wirtschaftliche Jugendhilfe versteht sich als der rein administrative Teil des Jugendamtes. Sie setzt primär die Arbeit des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) fort, indem sie an dessen Leistungsentscheidungen mitwirkt und diese verwaltungsmäßig in die Tat umsetzt. Sie benachrichtigt die Antragsteller und die Leistungsanbieter über die Hilfegewährung und trägt die Kosten der Hilfen. Sie ist tätig in Widerspruchs- und Verwaltungsstreitverfahren.
Ansprechpartner bei Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII
Die hausinterne Zuständigkeit in der wirtschaftlichen Jugendhilfe richtet sich nach dem Wohnort der sorgeberechtigten Eltern bzw. des sorgeberechtigten Elternteils.
Kostenbeiträge bei Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII
Kostenbeiträge werden bei teil- und vollstationären Jugendhilfemaßnahmen (wie zum Beispiel Tagesgruppen, Vollzeitpflege und Heimerziehung) erhoben. Zu Kostenbeiträgen werden neben den Sorgeberechtigten auch die jungen Volljährigen herangezogen. Die Höhe des zu zahlenden Kostenbeitrags richtet sich nach deren wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Mit Beginn einer vollstationären Unterbringung im Rahmen der Jugendhilfe endet die Unterhaltspflicht der Eltern und die Kostenbeitragspflicht an die Kreisverwaltung tritt an dessen Stelle. Der Mindestkostenbeitrag bei einer vollstationären Hilfe ist das für das untergebrachte Kind zustehende Kindergeld.
Ansprechpartner bei Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII
Verbandsgemeinden Bad Ems und Nassau
Frau Gras
Tel.: 02603 972 227
Fax: 02603 972 6227
E-Mail: margit.gras [at] rhein-lahn.rlp.de
Stadt Lahnstein und Verbandsgemeinde Loreley
Herr Michel
Tel.: 02603 972 226
Fax: 02603 972 6226
E-Mail: andre.michel [at] rhein-lahn.rlp.de
Verbandsgemeinden Katzenelnbogen und Nastätten
Frau Heß
Tel.: 02603 972 426
Fax: 02603 972 6426
E-Mail: saskia.hess [at] rhein-lahn.rlp.de
Verbandsgemeinden Diez und Hahnstätten
N.N. (derzeit nicht besetzt)
Tel.:
Fax:
E-Mail:
Bei Vollzeitpflegestellen richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnort der Pflegefamilie. Sie können sich gerne per E-Mail oder Fax an uns wenden.
Besprechungstermine werden nicht vergeben; Terminabsprachen sind möglich.
Ansprechpartner / -in
Frau Margit Gras



Zimmer: 231
Frau Saskia Heß



Zimmer: 230
Herr André Michel



Zimmer: 230