Jugendgerichtshilfe
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Jugendgerichtshilfe
Wer ist für die Jugendgerichtshilfe zuständig?
Die Jugendgerichthilfe für Jugendliche und Heranwachsende (14.- bis 21.-Jährige) wird
inhaltlich wahrgenommen von:
- Frau Sigrun Bestmann (Stadt Lahnstein und Verbandsgemeinde Bad Ems)
- Herrn Stefan Pröhl (restlicher Rhein-Lahn-Kreis)
- Frau Heike Satony (Verwaltungsmitarbeiter der Jugendgerichtshilfe)
Weiterführende Informationen finden Sie im nachfolgenden Dokument.
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