Aus der
Geschichte der Kirchengemeinde
von Kurt Bruchhäuser
1 Erste urkundliche Nachrichten über die Gründung von Kirchen in der näheren Umgebung
1.1 Allgemeines
Die ersten Nachrichten über die Einrichtung von Pfarreien sind aus einer Zeit Anfang des 9. Jahrhunderts vorhanden. Sie betreffen vor allem Gemeinden bzw. Kirchen im östlichen Teil des Nassauer Landes, was darauf hindeutet, daß die Verbreitung des christlichen Glaubens in unserer Heimat im östlichen Bereich bereits früher zum Abschluß gekommen war. Aus Beschreibungen von Kirchspielen in alten Urkunden ist sicher zu schließen, daß bereits um das Jahr 1200 so viele Kirchen und Pfarreien gegründet waren, die ausreichten, eine weitestgehende kirchliche Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.
Aus der Frühzeit unserer Kirchengemeinde und der späteren Entwicklung ist uns bekannt, daß die damals gebildeten Kirchsprengel bereits eine Ausdehnung hatten, die meist über die Grenzen der politischen Gemeinde hinausreichten. So begann bereits im 13. und 14. Jh. mit zunehmendem Wachstum der Bevölkerung in vielen Orten der Wunsch sich zu mehren, die als zu groß empfundenen Kirchspiele mit ihren weiten Wegen zur Kirche aufzuteilen.
Dies ist der geschichtliche Hintergrund, auf dem wir mit historisch gesicherten Berichten über das Werden und Wachsen unserer Kirchengemeinde bzw. des Kirchspiels Dausenau nun beginnen können. Bevor dies im nächsten Kapitel geschieht, seien einige Kirchen aus unserer näheren Umgebung mit dem Jahr ihrer ersten urkundlichen Erwähnung genannt:
Kettenbach (845), Flacht (881), Oberneisen (958), Limburg (910), Ems (um 1000), Braubach (1000), Niederlahnstein - Johanneskirche - (1148), Nassau (1198).
1.2 Nachrichten über kirchliche Verhältnisse in Dausenau bis zum Jahre 1413
Die Geschichte einer eigenständigen - zunächst jedoch nicht selbständigen - Kirchengemeinde Dausenau können wir aus sicheren Urkunden, die heute noch im Original erhalten sind, bis zum Jahre 1319 zurückverfolgen.
In dieser Zeit regierte Graf Gerlach von Nassau, Sohn des im Jahre 1298 verstorbenen Königs Adolf von Nassau, den südlich der Lahn gelegenen Landesteil. Er war somit Landesherr des walramischen Zweiges der Nassauischen Stammlande. Wie wir früher bereits hörten, waren einige Gebiete des Nassauer Landes weder dem walramischen noch dem ottonischen Haus zugeschlagen, sondern vielmehr einer gemeinsamen Verwaltung unterstellt; dazu gehörte ja u.a. das Gebiet um die Stammburg Nassau, der auch Dausenau seit der ersten Landesteilung im Jahre 1255 zugeordnet war. Dieser Hinweis dient nur der Vergegenwärtigung der Herrschaftsverhältnisse und möchte die Person desjenigen Landesherren etwas bekannt machen, dem wir die erste Kunde vom Bestehen unserer Kirche und dem Wachsen bzw. der Entwicklung unserer Kirchengemeinde verdanken.
Mit der Urkunde vom 6.6.1319 verlieh Graf Gerlach "sein Haus mit dem unmittelbar an die Kirche grenzenden Garten" der Kirche zu Dausenau für 12 Denare und 3 Heller Jahreszins. Aus dieser Urkunde erfahren wir weiter, daß die Kirche als ihren Patron nicht nur den heiligen Kastor führte, sondern daß sie neben diesem noch die Jungfrau Maria und die heilige Marie-Magdalena als ihre Patrone nennt. Diese Namensgebung geht zurück auf die ursprüngliche Errichtung der ersten Kirche oder Kapelle hier, die nach damals üblicher Sitte einem bzw. mehreren Heiligen zu Ehren benannt wurde (Kirchweihe).
Es sind noch eine Reihe weiterer Informationen aus dieser Urkunde herauszulesen, die nachstehend erwähnt werden:
a) die Grafen von Nassau-Idstein besaßen bei der Kirche zu Dausenau ein festes steinernes Haus und einen großen Garten.
b) bereits im Jahre 1319 stand in Dausenau eine Kirche, die schon auf ein längeres Dasein zurückblicken konnte. Letztere Vermutung ist sicher zulässig, denn, wäre die Kirche erst kurze Zeit vorher errichtet worden, hätte die Urkunde höchstwahrscheinlich einen entsprechenden Hinweis enthalten.
c) Wenn die gräfliche Herrschaft die Entwicklung hier mit der - zunächst wohl noch leihweisen - Überlassung von Gebäuden - es ist ja insbesondere an ein Pfarrhaus im weiteren Sinne zu denken - begünstigt, so bleibt zu berücksichtigen, daß es sich hierbei nicht um eine selbstverständliche Geste handelte. Wie wir wissen und auch in der Folgezeit sehen, unterstand die Kirche in unserer Gemeinde sowohl hinsichtlich der Pfarrstellenbesetzung als auch der Gebäudeunterhaltung dem Kastorstift in Koblenz, dem es nach der damaligen Rechtsordnung allein oblag, sowohl die rein kirchlichen als auch die wirtschaftlichen Verhältnisse der ihm zugeordneten Kirchen zu regeln.
Fragen wir uns an dieser Stelle, worauf die Eigentümlichkeit zurückzuführen ist, daß in unserer näheren Umgebung ein Teil der Kirchen in enger Beziehung zu größeren Kirchen stehen - im Falle Dausenau und Ems z.B. die Zuordnung zum Kastorstift in Koblenz -, während bei den meisten Gemeinden lediglich dem bzw. den Landesherren die Aufsicht über das Kirchenwesen und die unmittelbare Verwaltung allein zustand; dies war z.B. in Nassau der Fall.
Eine umfassende Antwort hierauf zu geben, ist schwierig, denn das Problem liegt begründet in den damals geltenden Rechtsanschauungen und der Rechtsordnung bereits des frühen Mittelalters, die unserem Rechtsempfinden heute fremd sind. Es ist dies in erster Linie das Rechtsinstitut des "Lehens" mit dem ganze Länder, Bezirke, Städte, Dörfer usw. in andere Hände zur Verwaltung bzw. Rechtsausübung übertragen werden konnten. An der Geschichte unseres Landes, der Grafschaft Nassau, ist diese Rechtsordnung deutlich zu erkennen.
Die Grafschaft Nassau als Organisationseinheit entstand im Jahre 1159, als die Grafen Rupert und Arnold mit ihrer Mutter Beatrix von dem damaligen Besitzer, dem Erzbischof von Trier, das Gebiet um Nassau mit der bereits errichteten Burg als "Lehen" erwarben. Die Übertragungsurkunden sind umfangreich, sie enthalten jedoch keine exakte Beschreibung der zum unmittelbaren Bereich der Stammburg gehörenden Ortschaften. Deren Zugehörigkeit muß aus späteren Urkunden und Dokumenten abgeleitet werden.
Mit der Übernahme gingen alle Rechte eines Landesherrn an seinem Staatsgebiet auf den neuen Landesherrn über, soweit keine besondere Vereinbarung über Einschränkungen getroffen worden war. Solche Einschränkungen waren durchaus üblich; so behielt sich der Erzbischof von Trier vor, daß er auch nach der Inbesitznahme des Lehens durch die Grafen von Nassau berechtigt sein soll, am Burgberg zu Nassau eine Kapelle zu errichten. Von weiteren wesentlichen Auflagen, die die Ausübung der Besitzrechte hätten beschränken können, geht aus der Übertragungsurkunde vom 1.4.1159 nichts hervor. Wenn nun trotzdem in dem Bereich, in welchem die Grafen von Nassau unbeschränkt die Rechte als Landesherren auszuüben berechtigt waren, sich Kirchen entwickelten, über die andere das sogenannte Patronatsrecht ausübten, so beruhte dies sicher auf überkommenen Rechten, die wohl auf die Zeit vor Übertragung des Lehens zurückzuführen sein dürften.
Eine solche Situation war beispielsweise in Ems gegeben, wo das Kastorstift zu Koblenz über ganz beträchtlichen Grundbesitz verfügte, der dazu geführt hat, daß die Kastorherren als "Grundherren des Dorfes Ems" auftreten konnten. Prof. A. Bach beschreibt dies so: "Es ist hiermit urkundlich erhärtet, daß die Kastorherren sicherlich im Anfang des 12. Jahrhunderts, wahrscheinlich aber schon um das Jahr 1000 das Dorf Ems als Grundherren besaßen."
Für Dausenau war eine derartige Bindung an das Kastorstift über Grundeigentumsrechte nicht gegeben, denn auch in der späteren Geschichtsperiode treten keine diesbezüglichen Rechtsbeziehungen in Erscheinung. Die Frage bleibt, eine eindeutige Beantwortung ist schwer, wo hat das doch recht umfangreiche Zehntrecht des Kastorstifts in Dausenau denn seinen Ursprung. Mangels anderer plausibler Erklärungen ist der Aufassung von Prof. Bach in der o.g. Schrift zu folgen, der die Zehntrechte des Kastorstifts im Bereich der Gemarkung Dausenau ganz einfach auf die bis zum Jahre 1413 währende Zusammengehörigkeit im gemeinsamen Kirchspiel (Ems) zurückführt. H. Gensicke schreibt in seinem Aufsatz "Kirchspiel und Gericht Dausenau" hierzu: "Dausenau gehörte kirchlich ursprünglich nach Ems. Die dort im Bereich des römischen Numerus-Kastells Aviomonte errichtete Pfarrkirche darf als fränkische königliche Stiftung gelten. Die Kirche und wohl auch die Grundherrschaft waren um 1000 im Besitz des Stiftes St. Kastor zu Koblenz und gehörte wohl zu den Stiftungsgütern dieses 836 gegründeten Stiftes".
Beim Nachdenken über die gerade dargelegten Gesichtspunkte ergibt sich für den Verfasser die Frage, ob hier nicht der Ansatz gefunden werden kann, näheren Aufschluß über das Entstehen der frühesten kirchlichen Niederlassung in der Gemeinde Dausenau zu erhalten. Wie wir zu Beginn dieses Abschnittes sahen, wird erstmals im Jahre 1319 in Dausenau eine Kirche genannt, die zwar noch kein selbständiges Kirchspiel hatte, aber bereits ein Jahr später mit einem eigenen Taufstein ausgestattet werden konnte.
Weshalb dieser Anlaß zum Nachdenken?
Drei Sachverhalte sind es, die die Möglichkeit eröffnen, eine vorsichtige Aussage zu wagen, den Zeitraum anzugeben, in dem das kirchliche Leben in Dausenau seinen Anfang nahm:
1. Das Bestehen eines geordneten Kirchenwesens in der Gemeinde Ems kann sicher auf das Jahr 1000 zurückgeführt werden; eine Vorgängerin der Martinskirche stand dort jedoch bereits schon viel früher. Die Kirche unterstand dem Kastorstift zu Koblenz.
2. Bei der ersten Nennung der Kirche zu Dausenau hören wir, daß diese in einer unmittelbaren Verbindung zur Kirche von Ems stand und mit jener gemeinsam dem Kastorstift zu Koblenz unterstellt war. Das erste urkundliche Erscheinen der Kirche von Dausenau im Jahre 1319 macht deutlich, daß die Kirche hier schon längere Zeit gestanden haben muß, denn die Urkunde berichtet nicht von einer Kirchengründung.
3. Mit Übernahme der Lehenshoheit über unser Gebiet im Jahre 1159 wuchsen den Nassauer Grafen alle Rechte eines Landesherren zu, dazu gehörte, wie schon dargelegt, auch die Wahrnehmung des Rechts der Regelung aller kirchlichen Belange, soweit diese nicht von bereits bestehenden Institutionen wahrgenommen wurden, deren Rechte aus der Zeit vor Übertragung der Lehensherrschaft herrührte.
1.3 Errichtung der ersten Kirche in Dausenau - wann ?
Nach der vorangegangenen Darstellung einiger Zusammenhänge erscheint es gerade unmöglich, die Errichtung der ersten Kirche oder Kapelle in Dausenau in eine Zeit nach dem Jahr 1159 anzusetzen, weil es nicht zu erklären wäre, daß die damaligen Landesherren in ihrem unmittelbaren Bereich die Errichtung einer Kirche zugelassen hätten, in der andere Herren das Patronat hätten ausüben können. Somit können wir mit einiger Sicherheit davon ausgehen, daß eine Vorgängerin unserer Kirche bereits lange vor dem Entstehen des heute doch recht ansehnlichen Bauwerks unseren Vorfahren als Gotteshaus zur Verfügung gestanden hat.
Die bauliche Anlage, wie sie sich unserem Auge bei kritischer Betrachtung darstellt, läßt es zu, die frühe Baugeschichte anders als dies teilweise geschah, zu deuten. Dabei wird vor allem die bisher meist vorgetragene Auffassung angezweifelt, die Kirche habe sich aus einem Schloß oder burgaähnlichen Gebäude entwickelt.
Begründung:
a) Die einschlägige Literatur geht davon aus, daß die Kirche in ihrer derzeitigen Gestalt bereits im 14. Jahrhundert vollendet war. Diese Einschätzung ergibt sich aus der Bausubstanz ebenso wie aus dem Wissen davon, daß bereits im Jahre 1350 in der Kirche neben dem Hauptaltar zwei weitere Altäre eingerichtet waren.
b) Als Bestandteil des älteren Bauwerkes wird der quadratische Kirchturm bezeichnet, dessen Erbauung dem Beginn des 13. Jahrhunderts zugerechnet wird.
c) Daß der Kirchturm mit dem Hauptbau nicht gleichzeitig errichtet worden ist, läßt sich an dem andersartigen Baustil erkennen und an der fehlenden Zusammenfügung dieser beiden Bauteile. So sehen wir im Inneren der Kirche ganz deutlich, daß die Außenmauern der Kirche im Bereich rechts und links des Turmes sich zwar an diesen anlehnen, daß jedoch keine echte Verbindung vorhanden ist. Interessant sind in diesem Zusammenhang auch die um den Glockenturm angeordneten runden Schiffspfeiler, die die Abgrenzung des Turmes von dem Kirchenschiff noch stärker hervorheben.
d) Folgt man der Argumentation von zwei verschiedenen Bauperioden und der Auffassung, der Turm stelle nicht den Rest eines früheren Schlosses dar, dann ist daraus zu schließen, daß diese ältere Kirche für die wachsende Bevölkerung zu klein geworden war und einer größeren weichen mußte.
Über das mögliche Aussehen des älteren Bauwerkes müßten Mutmaßungen angestellt werden. Anhaltspunkte für diese kleinere, vor allem schmalere, Kirche könnten von der Konzeption her z.B. die Kirchen von Dornholzhausen und Becheln sein. Ähnlich wie dort hätte sogar auch hier der Eingang zur Kirche im Turm angeordnet sein können. An der Südseite des Kirchturms, wo seit Anfang der 1951 die Gedenktafeln für die gefallenen und vermißten Gemeindeglieder angebracht sind, ließ sich im Mauerwerk beim genaueren Betrachten immer schon erkennen, daß hier in früheren Zeiten eine Türöffnung vorhanden war. Die 1991 im Rahmen der Renovierungsarbeiten durchgeführten Untersuchungen haben diese Vermutung bestätigt. Wenn bei heutigem Kenntnisstand in diesem Beitrag die den Einheimischen wohl bekannte Überlieferung, unsere Kirche sei aus einer ehemaligen Schloßanlage hervorgegangen, in gewissen Zweifel gezogen wird, dann geschieht dies sicher nicht leichtfertig. Richtig ist, dies geht eindeutig aus einer Reihe von alten Urkunden hervor, die als Originale aus den Jahren 1373, 1380, 1420 und 1430 vorliegen, daß die Grafen von Nassau mehrfach die Existenz ihres "Schlosses in Dausenau" bestätigen. Die Art und Weise, wie in den v.g. Urkunden von dem Schloß in Dausenau gesprochen wird, läßt allerdings die Annahme zu, hier würde nicht unbedingt von einem "Schloß" im engeren Sinne gesprochen, sondern dies sei eine der Bezeichnungen, mit der die Nassauer Grafen die zum unmittelbaren Einflußgebiet gehörende Gemeinde Dausenau ansprachen, innerhalb deren Mauern sie ja selbst über eigene Gebäude verfügten. Hierzu liegt uns von dem Nassau-Oranischen Amtmann zu Nassau, J.G. Kreutzer, eine ziemlich ausführliche Aufzeichnung aus dem Jahre 1776 vor, in der dieser eine lückenhafte Urkunde aus dem Jahr 1361 erläutert. Kreutzer führte damals u.a. aus:
"Zu Dausenau hielten sich die Nassauischen Herrschaften zu Zeiten der Befehdungen deswillen gerne auf, weil Dausenau nach damaliger Art zu kriegen eine gar unvergleichliche Vestung gewesen".
- Schloß, Festung, Burg - in diesem Zusammenhang bietet uns das Wörterbuch der Gebrüder Grimm vor allem wegen der Einbeziehung vieler mittelhochdeutscher Sprach- und Ausdrucksformen vielleicht eine wertvolle Hilfestellung. Zu der umfangreichen Erklärung des Wortes "Schlosz" finden wir u.a. den Hinweis, "in anderen Fällen werden auch kleine befestigte Städte Schlösser genannt".
Ein Nebeneinander oder Nacheinander eines Schlosses der Grafen von Nassau und der Kirche am gleichen Standort kann, wenn man die Daten der vorgenannten Urkunden mit der doch relativ sicher datierten Baugeschichte der Kirche in Beziehung setzt, eigentlich nicht aufrechterhalten werden. Ich weiß, daß der Dausenauer Heimatforscher und einstige Gemeindearchivar Lehrer i.R. Karl Deusner in seinen langjährigen Studien zu einem anderen Ergebnis gekommen ist, wie ich es in dieser Schrift vorlege. Dies ist bekannt aus seinen früheren Vorträgen und geht auch aus der mir vorliegenden Beschreibung der Kirche hervor, in der er u.a. ausführt:
"Der romanische Glockenturm ist viel älter als die Kirche und Rest eines ehemaligen Schlosses der Nassauer Grafen".
Karl Deusner, mit dem ich in verwandtschaftlicher Verbundenheit bis zu seinem Tode über ortsgeschichtliche Fragen immer wieder im Gespräch blieb, ließ auch zu diesen Überlegungen erkennen, daß er durchaus auch die von mir vorgelegte Auffassung zum Entstehen unserer Kirche für eine vertretbare ansieht.
Der Vollständigkeit halber kann hier nicht darauf verzichtet werden, auf die "(Grafen) von Dausenau" hinzuweisen die man gerne als Burg- oder Schloßherren anspricht. Nach der noch immer relativ fest in der Bevölkerung verankerten Vorstellung werden sie als Bewohner der Burg oder des Schlosses vermutet, dessen bauliche Reste man in der St. Kastorkirche zu erkennen meint. Nach den zuvor dargestellten Überlegungen scheidet diese Möglichkeit jedoch aus, wobei es dann auch nicht mehr darauf ankommt, ob man hier am Ort an ein Schloß der Grafen von Nassau denkt, wie Karl Deusner meinte oder an die (Grafen) von Ducenowe, über deren Existenz an anderer Stelle berichtet wird.
1.4 Errichtung eines Taufsteins, Anstellung des ersten ständigen Pfarrers
Eine weitere Wegmarke in der Geschichte der Kirchengemeinde Dausenau wird im Jahre 1320 sichtbar, als mit Urkunde vom 16.8.1320 der Erzbischof Balduin von Trier bestätigte, daß in der Kapelle in Dausenau ein Johannesaltar errichtet und mit finanziellen Mitteln ausgestattet sei. Der gut lesbaren freien Übertragung von Archivrat Dr. H. Gensicke folgend, öffnet sich ein Blick in die damaligen kirchlichen Zusammenhänge einerseits und in kirchliche Aktivitäten und kirchliches Leben in der Gemeinde:
"Am 16.8.1320 bestätigt Erzbischof Balduin von Trier, daß in der noch der Mutterkirche zu Ems unterworfenen Kapelle in Dausenau ein St.-Johannesaltar errichtet und dotiert sei, dessen Vikar täglich früh den an die Arbeit gehenden Leuten eine Messe lesen sollte. Der Vikar sollte mit den Einkünften dieses Altars zufrieden sein und weiter nichts von dem Rektor der Pfarrkirche fordern. Kollator des Altars sollte Nikolaus der Rektor der Pfarrkirche und nach dessen Tod der Probst von St. Kastor in Koblenz sein. Der Altar sollte nicht dem residierenden Vikar oder Vizepastor der Kirche zu Ems, sondern einem besonderen Kleriker (Geistlichen), der in Jahresfrist zum Priester geweiht werden konnte, verliehen werden. Zugleich bestätigte EB Balduin auf Bitten des Grafen Emich von Nassau-Hadamar (damaliger Landesherr der ottonischen Linie) den Taufstein in der Kapelle zu Dausenau, damit Gefahren für Täuflinge und auch für Sterbende durch den weiten, oft durch Überschwemmungen behinderten Weg vermieden werden könnten. Dabei sollten jedoch der Mutterkirche zu Ems alle Opfer und Dienste von der Kapelle zu Dausenau vorbehalten bleiben".
Diese Bestätigung wurde am 16.4.1321 vom damaligen Probst des Kastorstifts, Friedrich von Warsberg, als Patron der Pfarrkirche zu Ems und von Nikolaus von Hunolstein, dem damaligen Pfarrherrn von Ems anerkannt. Mit dieser Ausstattung der bestehenden Kapelle, die nunmehr einen Taufstein ihr eigen nennen konnte, und der Anstellung eines ständigen Vikars waren die Voraussetzungen geschaffen, alle kirchliche Amtshandlungen in der noch immer unselbständigen Kirchengemeinde Dausenau den Gemeindegliedern angedeihen zu lassen. Es kann davon ausgegangen werden, daß dieser Geistliche seitdem getauft, regelmäßig Gottesdienst gehalten, das Abendmahl gereicht sowie auch die verstorbenen Gemeindeglieder beerdigt hat.
Eine weitere, sehr umfangreiche Nachricht über das Werden unserer Gemeinde können wir heute noch aus einer Urkunde vom 21.12.1350 erkennen, die sehr viele Einzelheiten hergibt über die Besitzungen des Nassauer Grafenhauses hier in Dausenau sowie das Erscheinungsbild der damaligen kirchlichen Verhältnisse.
Ehe wir den Inhalt dieser Urkunde ihrem Sinne, nicht ihrem Wortlaut nach, wiedergeben, bleiben einige Anmerkungen vorweg zu machen, wie dies auch bei Betrachtung der Urkunde vom 6.6.1319 notwendig war. Dabei bleibt zuvor festzuhalten, daß zwischen dem Inhalt der Verleihungsurkunde von 1319 und der von 1350 eine gewisse Parallele zu bestehen scheint, denn in beiden Fällen wird der Kirchengemeinde bzw. einem ansässigen Pfarrer ein bei der Kirche gelegenes Haus sowie ein Garten zur Nutzung überlassen. Wir werden sicher davon ausgehen können, daß es sich in beiden Fällen um das gleiche Haus und denselben Garten handelte, zumal es sich beim Unterzeichner der älteren Urkunde (Graf Gerlach von Nassau-Idstein) um den Vater des Ausstellers der späteren Urkunde (Graf Adolf von Nassau-Idstein) handelte, der von sich aus die von seinem Vater vollzogene Begünstigung an die Kirchengemeinde Dausenau ausdrücklich bestätigte. Diese Verfahrensweise ist aus anderen Zusammenhängen im Mittelalter bekannt und weitverbreitet. Aus der Ortsgeschichte kennen wir derartige Bestätigungen in einer großen Zahl in den sogenannten Freiheitsbriefen, die die Grafen von Nassau jeweils nach ihrem Amtsantritt den Bürgern der Gemeinde Dausenau ausstellten, um die gemeindlichen Rechte und Freiheiten immer wieder zu bestätigen.
Aus der Urkunde von 1350 ersehen wir, daß die Überlassung jetzt ausführlich beschrieben wird und Bedingungen, Vorbehalte und weitere Regularien genannt werden. Hier heißt es:
"Wir Adolf Graf zu Nassau tun kundt allen Leuten, daß wir um das Heil unserer Seelen und unserer Eltern und Nachkommen unser Haus und ein Teil des Gartens, der bei der Kirche zu Dausenau gelegen ist, mit Ausnahme des Teils des Gartens, der auf dem Kirchhof bis an die Mauer gelegen ist, der da verläuft von dem steinernen Haus bis an den Graben, daß wir dies einem Priester leihen, der Messe liest auf dem Altar, der geweiht ist in Ehre des guten St. Nikolaus und St. Katharinen der heiligen Jungfrauen in der Kirche zu Dausenau. Auf daß er beten soll für uns und alle unsere Eltern und Nachkömmlinge in allen seinen Messen. 6 Schilling Zins soll die Kirchengemeinde bzw. der Pfarrer für den Garten im Jahr geben".
Für die Abtretung seines Hauses und einen weiteren Anteil des Gartens an die Kirche, die als Wohnung für den Pfarrer dienen sollte, hatte die Kirche jährlich am Martinstag dem Amtmann zu Nassau eine Pacht von 1 Schilling zu entrichten.
Auch in dieser Urkunde bezeichnet der Aussteller unsere Kirche mit denselben Beinamen wie dies aus der Urkunde von 1319 bekannt ist.
An ausdrücklichen Auflagen und Vorbehalten verfügte Graf Adolf schließlich:
a) daß ein Pfarrer in dem v.g. Haus wohnen soll, der die Kirche besingen und dem Volke Genüge tun möge in allen geistlichen Stücken.
b) Würde es zutreffen, daß weder ein Pfarrer noch ein Hilfsgeistlicher darin wohnte oder wohnen möchte, so soll ein Kirchmeister und die "Weisesten der Gemeinde" (Vorläufer des Kirchenvorstandes) Haus und Garten jemand anderem verleihen und die Pacht, die sie dafür erzielen, zum Nutz und Besten der Kirche verwenden.
c) Daß er für sich oder seine Familienmitglieder das Recht geltend machen würde, wann und so oft sie in dem "Dorf zu Dausenau" Einkehr machen möchten, das v.g. Gehäuse als ihre Herberge und Gemach zur Verfügung stehen müsse.
d) Auch wollen wir, daß unser Wein in dem Haus gekeltert und eingelagert werden möge zu seinem und seiner Nachkömmlinge Nutzen immer und ewiglich.
Es kann an dieser Stelle schon einmal festgehalten werden, obwohl authentische Berichte aus der frühen Zeit des Bestehens unserer Kirche, soweit sie über die gerade genannten Urkunden hinausgehen, nicht mehr vorliegen, daß das kirchliche Leben in unserem Dorf doch ein recht ansehnliches - auch äußeres - Erscheinungsbild geboten hat und unseren Vorfahren, den freien Bürgern des Städtchens Dausenau, Gottes Wort von ihren dazu berufenen Dienern recht verkündet worden ist.
Wie wir aus den bisherigen Ausführungen ersehen haben, trat unsere Kirche und mit dieser das Kirchspiel Dausenau rechtlich als Filialgemeinde des Kirchspiels Ems in Erscheinung, in dessen Mittelpunkt die altehrwürdige Martinskirche im "Dorf Ems" stand.
Mit der bereits 1320 vollzogenen Errichtung eines Taufsteins in der Kapelle zu Dausenau und der Anwesenheit zumindest eines ständigen Geistlichen hier, war es naheliegend, darüber nachzudenken, in Dausenau eine selbständige Kirchengemeinde zu gründen. Derartige Versuche und Aktivitäten waren in der damaligen Zeit in vielen Orten an der Tagesordnung, da viele der überwiegend zwischen dem 9. und 11. Jahrhundert oder teils früher gegründeten Gemeinden ein Einzugsgebiet abzudecken hatten, das infolge der Zunahme der Bevölkerung nicht länger betreut werden konnte.
1.5 Dausenau wird selbständige Kirchengemeinde
Den Bemühungen, die Selbständigkeit der Kirchengemeinde Dausenau zu erreichen, war zu Beginn des 15. Jahrhunderts ein erster Erfolg beschieden mit der förmlichen Zustimmung des damaligen Papstes Bonifatius IX., der mit Urkunde vom 23.12.1400 den Dekan des Stiftes St. Georg zu Limburg beauftragte, die Trennung von der Mutterkirche in Ems und Erhebung zur selbständigen Pfarrkirche zu vollziehen. Offensichtlich ließen sich die Verantwortlichen recht viel Zeit, die nun mögliche Verselbständigung eines Kirchspiels Dausenau in die Tat umzusetzen, denn erst 13 Jahre später erfahren wir aus einer sehr umfangreichen Urkunde, wie und unter welchen Bedingungen die Umwandlung und Erhebung der Kirche (Kapelle) zu Dausenau zur selbständigen Pfarrkirche durchgeführt worden ist.
1.6 Beitrag der gesamten Bürgerschaft
In der Urkunde vom 30.6.1413 bestätigten Schultheiß, Bürgermeister, Schöffen, Bürger und die ganze Gemeinde zu Dausenau die Abtrennung der Kirche aus dem bis dahin gemeinsamen Kirchspiel Ems und deren Erhebung zur Pfarrkirche und sagen eine sehr umfangreiche finanzielle Beteiligung an den Folgekosten zu.
Der Wichtigkeit der Überlieferung wegen wird der Inhalt der Urkunde weitestgehend im Wortlaut wiedergegeben:
"Wir scholteiße, burgermeister, scheffen, burgere und gantze gemeyne zo Dußenauwe dun kunt, als die capelle zo Dußenauwe, die bißher als eyne filie zo der materkirchen zo Eumtze gehoirt hait, von derselber kirchen zo Eumtze ubermitz der erbern herren hern Henrich Suren, dechen zo Lympurg, von mogen und bevolniße des heiligen stoles von Rome gescheiden ist und nu vorter vur sich selbes eyne parrekirche heißen und syn sal und kirchoff, clocken und andere perliche zierunge haben, als daz die bullen und andere brieve daruber gegeben uzwysent, so bekennen wir uffeliche mit diesem brieve und globen vur uns und unser nakomen, na dem wir das, do die entscheidunge geschag, vur und na gereedt und globt han, daz wir dieselbe kirche zu Dußenauwe zo ziemelicheid dotieren und begaben sullen mit eyme wiedemhobe und als viel erfflicher gulden und guder, sicher renthen darzo geben und bewysen sullen, davon eyn perner daselbes zemeliche narunge und staet haben und halden und auch alle rechte, die eyme perner von rechte oder gewonheit begurent, lyden und dragen moge und anders na inhalt der bullen, beheltlich doch den erbern herren dechen und capittel zo sente Castor, die unser kirchen vorgesagt patrone und geware collatores sint, yrer kirchen rechte und an (yre)n zehenden und gulden zo Dußenauwe ungehindert zo blyben, der kirchen zo Eumtze yrs rechten und eyme yclichen andern syns rec(hten. W)ere auch sache, daz hernamails zo eynchen zyden eyme perner zo Dußenauwe an gulden oder renthen abegienge und (er umb m)ynrunge synre renthen oder merunge synre koste und burden eynche erstadunge, das man zo latine conpetentie nenn(et, heischen un)d forderen wurde, die sullen wir yme geben und sollent des die herren von sente Castor obengenant zomail nyt zo scha(ffen hab)en und globen wir sy des ansprachen von eyme kircherren zo entheben und sy auch davon schadeloiß zo halden. Wir sullen auch (alle) buwe, die der kirchen oder zo missgewenden, keelchen, bucheren und ander noitdorfft der kirchen sich geburde, dun uff unser kost und sollen darumb zo volleiste haben, was zo dem buwe der kirchen gesatzt oder gegeben wurde. Auch so sal eyn perner zo zyden zo Dußenauwe aller fryheiden und rechts, is sy an welden, buschen, buholcze, bruholcze, eckeren wiesen, wasser, weyden und anders aller guder gewonheit mit uns vur sich und syne kirche und gesynde gebruchen glycherwyß als andere unsere mydeburgere und merckere zo Dußenauwe. Alle und yclche vorgesagte stucke, punte und artikele globen wir scholteiße, burgermeister, scheffen, burgere und gemeynde vorgenant in guden truwen vur uns und unser nakomen veste, stede und unverbrocheliche zo halden und darwieder nyt zo dun noch zokomen oder schaffen, das darwieder geschie in eynche wyß. Und des zu urkunde und ewiger stedicheid, wan wir nyt eygen ingesiegels enhan, so han wir gebeden und bidden an diesem brieve den erwirdigen herren unsern herren den official zo Covelentze, das er des hobes siegel daselbes, und den strengen ritter hern Friederich vom Steyne, das er syn ingesiegel vur uns zo getzuge an diesen brieff wullen hencken, des wir official ytzuntgenant bekennen, das wir des hobes siegel zo Covelentze, und ich Friederich vom Steyne ritter auch ytzuntgenant bekennen, das ich myn siegill umb flyßicher bede willen scholteißen, burgermeister, scheffen, burger und der gemeynden zo Dußenauwe an diesen Brieff han gehangen, der gegeben ist, do man zalte nach Christus geburte vierzeenhondert und drutzeen jare des lesten dages in dem braichmaende".
In Kenntnis der Ausführungen und Regelungen, die die Urkunde enthält, können wir u.a. doch einige recht interessante Zusammenhänge zwischen dem kirchlichen Leben einerseits und den wirtschaftlichen Erfordernissen auf der anderen Seite kennenlernen und sehen, wie die wirtschaftlichen Probleme damals gelöst werden konnten, als die finanzielle Sicherung der kirchlichen Arbeit noch nicht im Wege der Kirchensteuer umfassend geregelt war.
Drei Gesichtspunkte erscheinen erwähnenswert:
1. In dem vorangegangenen Beitrag über das Rechtsinstitut des Patronats wurde festgestellt, daß dem Patronatsinhaber einer Kirche in der Regel die Verpflichtung oblag, deren wirtschaftliche Existenz abzusichern. Wir wissen, daß dieser Verpflichtung eine Reihe von Vorteilen gegenüberstanden, die der Patronatsinhaber aus der Gemeinde, zu der die Kirche gehörte, in Anspruch nehmen konnte. Dies waren vor allem Abgaben der Bürger, die in Form von "Zehntleistungen" an den Inhaber des Patronats erbracht werden mußten. Im Falle unserer Gemeinde stand dem Kastorstift zu Koblenz an vielen Äckern und Wiesen das Zehntrecht zu; die Bürger hatten aus ihrem Grundbesitz bzw. des Ertrags daraus entsprechende Abgaben zu leisten.
2. Es bedarf keiner Frage, daß die Gründung und dauerhafte Unterhaltung einer Kirche auch früher erhebliche finanzielle Belastungen mit sich brachte. So war es naheliegend und ist auch vielfach aus Aktenvorgängen belegt, daß die Patronatsinhaber versuchten, ihre Aufwendungen durch die Inanspruchnahme anderer Institutionen zu verringern. Diesen Weg beschritt ganz offensichtlich das Kastorstift zu Koblenz auch mit dem gewünschten Erfolg, denn die bürgerliche Gemeinde zu Dausenau, so sehen wir aus der v.g. Urkunde, machte ganz erhebliche finanzielle Zugeständnisse, um für die wirtschaftliche Sicherung der Kirche und Kirchengemeinde auf Dauer ihren Teil beizusteuern.
3. Betrachten wir den Umfang der Zusagen, zu deren Finanzierung oder Bereitstellung unmittelbarer Leistungen (Naturalleistungen wie z.B. Bereitstellung eines Pfarrhofes, Feld, Brennholz, Bauholz, Wasser, Weiden, außerdem alle Kleidungsstücke des Pfarrers, Bücher, Kelch) sich die bürgerliche Gemeinde verpflichtete, so ist hier wohl ganz besonders hervorzuheben, in welch großem Ausmaß die Bürger es noch als ihre persönliche Sache ansahen, für die kirchlichen Belange im eigenen Dorf Opfer zu bringen.
Der überaus große Anteil der bürgerlichen Gemeinde am Bau und der Unterhaltung der Kirche spiegelt sich in dem engen Zusammenwirken von Kirchen- und politischer Gemeinde damals wider. Aus einer Urkunde vom Ende des 15. Jahrhunderts erfahren wir hierüber beispielsweise, daß sowohl Bürgermeister als auch der Rat der Gemeinde bei der Abnahme der Kirchenrechnungen mitwirkten.
2 Weitere kirchliche Einrichtungen in unserer Gemeinde
2.1 Kapelle
Aus einer Urkunde des 15. Jahrhunderts, es ist eine Abschrift vorhanden, erlangen wir Kenntnis von der Existenz einer Kapelle, die von den Dausenauer Bürgern unweit vom Ort errichtet worden war. Diese Kapelle wurde als Liebfrauenkapelle bezeichnet.
Nach den Erkenntnissen von Herrn Archivrat Dr. Gensicke stand sie in dem Bereich unmittelbar gegenüber der Kastormühle. In den Katasterzeichnungen des 19. Jahrhunderts erscheint noch für die Flurstücke in diesem Bereich die Bezeichnung "Am Fraunshäuschen". In mehreren urkundlichen Nachrichten seit Mitte des 16. Jahrhunderts erscheinen immer wieder Hinweise auf Abgaben zu Gunsten des "Fraunhäusgens".
Der Inhalt der zu Beginn genannten Urkunde wird nach der Übertragung von Herrn Archvirat Dr. Schmidt gekürzt mitgeteilt:
"Wir scholteisse, burgermeister, scheffen, burgere und gantze gemeyne zu Dusenaüwe thün kont: so als wir nüwelings eyn capelle in unser lieber frauwen ere nit verne van Dusenaüwe gebuwet und die ersamen hern dechen und capittel sent Castors kirchen zu Couelentz, die dan unser kirchen rechte patrone und gifftiger sint, gebeten hain, das sie iren willen und verhenckenisse dartzu geben wollen, das dieselbe capelle gewegen moege werden, darzu sie uns geantwort hant, das sie das gerne also thun wollen, soverne durch uns versorget werde, das zu ewiegen tagen alle woche eyn misse in der selber capellen durch unseren perner daselbs zu Dusenaüwe geschee; und darümb so han wir scholteisse, burgermeister, scheffene und burgere vorgenant, geredt, gelobt und versprochen, gereden, geloben und versprechen vur uns, alle unsere erben und nakommene in crafft dieß breiffs, das wir anstont keuffen sollen und wollen vier gulden geltz erblicher gulten und renthen vor hundert gulden und die selben vier gulden geltz eynen perner zutzijden zu Dusenaüwe laissen heben und innemen, so das er alle woche eyn misse in derselber capellen uff eynen tag, so iß ime am besten gelegen ist, doe und lese ader dorch eynen anderen preister bestelle gelesen werde, und davor sollent ime dieselben vier gulden geltz zu ewigen tagen werden und er ensall auch nit mee von derselber missen gesynnen, soferne ime die vier gulden geltz gehantrecht und nit abgengig werden; furter, was in die selbe capelle geoffert wirt uff den elter, das sall des kircherren alleyn syn, was aber sust in den stock geworffen wurde ader an ander ende mee, dan vorgeschriben ist, geoffert wurde, das sall der kircherre ader perner halff nemen und das uberige halff teil zu dem buwe derselben capellen kommen und fallen laissen, deßglichen sall iß auch gehalten werden mit honren, duben, korn, ander frucht und kesen, zeyn, kopperwerk ader kleynheit, kleider, was deis were ader solchs glichen; was aber von wachs daselbs geoffert wirt, das sal halff zu dem geluchte in der capellen kommen und eym kircherren zutzijden zu Dusenauwe das uberge halff teil folgen und werden. Wir sullen auch die capelle nit forder noch widder buwen nach eyniche elter mee darin stifften nach machen laissen, iß sij dan mit willen, wissen dechens und capittels der vorgenanten kirchen von sent Castor unser patron und gifftiger. Wir sollen auch ordineren und stellen bumeister, die der capellen vorsyn mit allen sachen mit willen und wissen unsers kirchern und die selben sollen zu allen dingen uffseyn han und zu dem stock ader ander beheltniß eynen sloessel haben; des glichen sall der kircherre auch eynen sloessel haben; und so man den stock zum jair eyns uffsleissen wirt, sal der kircherre darbij syn, solche rechenschaff helffen horen und van allen sachen, als vorgeschriben ist, syn theil nemen, argelist und geverde hierinne gantz ußgescheiden. Alle und igliche vorgenante stuck, puncte und artikele geloben wir, scholteisse, burgermeister, scheffene, burgere und gemeynde vorgenant in guden truwen vur uns und unser nakomen veste, stede und unverbruchlich zu halden und dar widder nit zu don noch zu komen ader schaffen, das dar widder geschie in eyniche wise. Und des zu urkunde etc. ".
Auch diese Kapelle, die zwar keinen ständigen Altaristen hatte, war mit der Stiftung einer Messe, für die die bürgerliche Gemeinde im Jahr 100 Gulden versprach, ausgestattet. Die Aufgabe, die dieser Kapelle zukam, war wohl gleichzusetzen mit den Aufgaben, die den Nebenaltären in den Seitenschiffen der Kirche zugewiesen waren.
2.2 Spital oder Hospital
Wie in anderen Gemeinden, von Nassau liegen ausführliche Berichte, sogar über den Standort vor, gab es auch in Dausenau ein Hospital, das als kirchliche Einrichtung betrieben worden ist. Um was für eine Einrichtung handelte es sich, wenn in der damaligen Zeit von einem Spital gesprochen wurde?
1. Sicher ist es nicht zulässig, wenn im Zusammenhang mit dem Begriff "Spital" oder "Hospital" die Ansicht vertreten wird, es habe sich um Krankenhäuser im Sinne unseres heutigen Verständnisses gehandelt.
2. Tatsächlich stand in unserer Gemeinde ein Haus zur Verfügung, in welchem - heutigem Sprachgebrauch folgend - alle diakonischen Dienste, die die Gemeinde zu bieten in der Lage war, zusammengefaßt waren.
3. Welcher Art diese Dienste im einzelnen hier in Dausenau waren, darüber liegen keine konkreten Hinweise vor, doch ist zumindest eine Funktion des Spitals sicher belegt, als hier durchreisenden, mittellosen Fremden eine Nachtherberge zur Verfügung gestellt wurde. Insofern kann das Spital als Vorläufer der Obdachlosenasyle angesehen werden. Ob im Spital auch die Möglichkeit bestand, kranken und gebrechlichen Gemeindegliedern einfache medizinische Hilfen zu gewähren, läßt sich heute nicht feststellen.
4. Über die Einnahmen und Ausgaben des Spitals sind wir eigentlich recht gut unterrichtet, so daß es möglich ist, sich ein ziemlich klares Bild über die Aktivitäten der Kirchengemeinde auf diakonischer Ebene zu machen. Wir verdanken diese Informationen vor allem den noch im Original erhaltenen "Almosenrechnungen" der Jahre 1632 bis 1656, die von den jährlich neu bestimmten "Almosenpflegern", zeitweise auch, "Hospitalmeistern" genannt, aufgestellt wurden und ausführliche Auflistungen der Einnahmen und Einzelausgaben enthalten.
5. Die Art der Ausgabenpositionen bestätigen die zu 2. getroffene Feststellung insofern, als die Einrichtung des "Spitals/Hospitals" nicht in erster Linie in dem Gebäude im Sinne einer einfachen Krankeneinrichtung bestand, sondern daß unter dieser Institution alle gemeindlichen Dienste der christlichen Nächstenliebe eingeordnet werden müssen. So enthält beispielsweise die Almosenrechnung des Jahres 1645/46 mehr als 50 Ausgabepositionen, die Spenden oder Naturalleistungen an einzelne bedürftige Personen ausweisen,
z.B. "einem geschwollenen armen Mann von Himmighofen aufs Badt 19 alb
(Ems) gebracht
einem kranken Mann mit einer lahmen Frau auf dem Badt 4 alb
einem durchs Kriegswesen vertriebenen Schulmeister von Nastätten 12 alb
auf Ostern 1646 den Armen 1/2 Malter Korn gebacken 3 fl.
6. Die Einnahmen des Spitals bestanden aus
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a) |
feststehenden Einkünften: Dies war der Erlös aus dem Hospitalfonds, der nach dem Visitationsprotokoll vom Oktober 1577 im Jahre 1576 aus 11 Gulden ohne dem Wein bestand; im Jahre 1645 betrugen die Erlöse daraus 18 Gulden, 22 Albus und 3 Schillinge. |
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b) |
aus freiwilligen Spenden z.B.: "Friedrich Ochding (Ochtinger), den Armen zum freiwilligen Almosen gegeben. |
1 fl 12 alb |
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der Schultheiß Johann Philips Hirtz gegen Ostern dieses 1645. Jahres den Armen 2 Echtel Korn gegeben |
4 fl 12 alb |
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Ludwig Fischer ein halb Echtel zu Almosen gegeben" |
12 alb |
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c) |
aus Sündrügen |
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z.B.: "der Schmied auf Feiertag Sensen gedengelt und deswegenden Armen gegeben |
3 alb |
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von Johannes Zimmermann, weil er sonntags nachmittag mit einem Nachen hinweg gefahren, empfangen" |
6 alb |
_ HStAW 351, 2131 |
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Insgesamt standen dem Hospital aus den 3 verschiedenen Einnahmequellen Einkünfte in Höhe von 50 fl 6 alb 12 Schillinge zur Verfügung, die für die hier zu leistenden sozialen Aufgaben verwendet werden konnten. H. Gensicke beschreibt die Funktion von Hospitälern wie folgt. "Hospitäler waren Häuser zur Versorgung von Leuten, die dafür keine Familie hatten. Oft übernahm ein kinderloses, noch rüstiges Ehepaar, das sein Vermögen einbrachte, diese Versorgung, bei der jeder Insasse des Hospitals nach seinen Kräften mitarbeiten mußte".
2.3 Siechhäuschen
Aus verschiedenen urkundlichen Nachrichten ist belegt, daß von der Kirchengemeinde zur Betreuung schwerkranker Personen ein sogenanntes Siechhäuschen unterhalten worden ist. Die Almosenrechnung von 1645 enthält unter den Ausgabepositionen u.a. die Eintragung "eine Mauer beim Siechhäuschen an der Straße gemacht, für Steine holen, Kost und Lohn 1 fl". Daneben enthält ein am 19. Nov. 1572 erstelltes Inventarverzeichnis der Kirche den Hinweis: "für die Siechen ein silbernes Geschirr".
Über den Standort sowie weitere Einzelheiten des Betriebes liegen keine Nachrichten vor. H. Gensicke beschreibt die Funktion von Siechhäusern wie folgt. "Siechhäuser oder Gutleuthäuser waren Häuser für die von der Bevölkerung völlig isolierten, jedoch durch mildtätige Gaben versorgten langfristig an Aussatz = Lepra Erkrankten, nicht für akut Schwerkranke, etwa Pestkranke".
3 Ausdehnung des Kirchspiels Dausenau
3.1 Allgemeines
Das Kirchspiel Dausenau umfaßt heute das Gebiet der politischen Gemeinde Dausenau; dies war nicht immer so.
In früheren Jahrhunderten, seit Beginn der uns bekannten Entwicklung bis zum Jahre 1821, umfaßte die Kirchengemeinde Dausenau einen weitaus größeren Bereich.
So hatte die Gemarkung Dausenau eine Ausdehnung, die sowohl einen Teil von Bad Ems einschloß - es war dies das bis 1821 so bezeichnete "Emser Bad dausenauerseits", das den Bereich der Lahnstraße (Allee) bis zum "Hotel zum Löwen" sowie die heutigen Emser Gemarkungsteile östlich der Grabenstraße/Westersbach - als auch einen wesentlichen Teil der Gemarkung Kemmenau. Da die Gemarkungsgrenze das Dorf Kemmenau durchschnitt, waren einige Kemmenauer tatsächlich Dausenauer Bürger und gehörten somit ebenso wie die östlich vom Kurhaus "auf dem Emser Bad" lebenden Leute zum Kirchspiel Dausenau.
Die erste ausdrückliche und verbürgte Beschreibung der Ausdehnung des Kirchspiels Dausenau enthält der Bericht über die Gemeindevisitation vom 1.10.1563 in dem es heißt:
"Es gehören in die Pfarr: Dausenau, Zimmerschied, Mauch, Dörnhof und Kemmenau".
Eine gleichlautende Aufzählung enthält auch das Visitationsprotokoll vom 20.10.1577. Besondere Erwähnung fanden in den früheren Kirchspielsbeschreibungen immer die Höfe Mauch und der Dörnhof, von welchen lediglich der Hof Mauch - heute im Eigentum der Heime Scheuern - noch besteht und bewohnt ist. Vom Dörnhof, dessen Gebiet später an die Gemeinde Hömberg gefallen ist, sind keine baulichen Überreste mehr sichtbar; er scheint bereits unmittelbar nach dem Dreißigjährigen Krieg von seinen Bewohnern verlassen worden sein.
3.2 Zimmerschied
Die Verbundenheit mit der politisch selbständigen Gemeinde Zimmerschied in einem gemeinsamen Kirchspiel überdauerte eine sehr lange Zeit, die zu einer sehr engen Bindung zwischen der Bevölkerung beider Dörfer führte.
War es bis zum Beginn des 18. Jahrhunderts der gemeinsame Schulbesuch in der "Kirchspielsschule" zu Dausenau, der bereits die Kinder der Gemeinde zusammenführte, so blieb dies auch in der Folgezeit gewährleistet, da die Zimmerschieder auch nach Einrichtung einer eigenen Schule den Gottesdienst in Dausenau besuchten und der Konfirmandenunterrricht gemeinsam in Dausenau abgehalten wurde. Im Zusammenhang mit den gemeinsamen Gottesdiensten sowie der gemeinsamen Vorbereitungszeit auf die Konfirmation kommen den Älteren doch immer wieder Erinnerungen ins Bewußtsein, die besondere Begebenheiten der Zusammenlebens zwischen den Gemeindegliedern aus Zimmerschied und denen aus Dausenau kennzeichnete. Zwei davon werden nachstehend angesprochen:
a) So war es eine gute Gewohnheit, daß die Zimmerschieder Konfirmanden nach dem zweijährigen gemeinsamen Besuch des Konfirmandenunterrichts die Dausenauer Alterskameraden für den Nachmittag des Vorstellungsgottesdienstes in die Familien einluden. Die Bewirtung bestand aus Kaffee und Kuchen oder aus dem traditionellen Speck- und Eier-Essen. Dieses gesellige Beisammensein - einschl. Fußmarsch hin und zurück -, an dem im allgemeinen auch der Pfarrer teilnahm, gehörte sicher zu einem starken Gemeinschaft stiftenden Ereignis, an das sich jeder Konfirmand bzw. jede Konfirmandin in Verbindung mit seiner Konfirmation gerne erinnert.
b) Es war noch bis in die 50er Jahre ungeschriebene Übung, daß die Frauen und Jugendlichen im unteren Kirchenschiff Platz nahmen und die Männer sowie die konfirmierten männlichen Jugendlichen auf den Emporen. Die Gemeindeglieder aus Zimmerschied bevorzugten beim sonntäglichen Kirchgang ebenfalls ihre besonderen Plätze.
Zimmerschied gehörte schon immer zum Kirchspiel Dausenau. Eine eigene kirchliche Entwicklungsgeschichte für Zimmerschied gibt es deshalb nicht; sämtliche Ausführungen, die bisher aus den alten Überlieferungen besprochen und mitgeteilt worden sind, gelten deshalb in vollem Umfang für alle zum Kirchspiel gehörenden Gebietsteile. Zu erwähnen bleibt hierzu jedoch besonders die Tatsache, daß wegen der Entfernung zwischen den Gemeinden bereits im Jahre 1563 in Zimmerschied ein Sendschöffe eingesetzt war.
3.3 Hömberg
Der Vollständigkeit halber bleibt noch zu erwähnen, daß während der Jahre 1957 bis 1960 auch die Gemeinde Hömberg dem Kirchspiel Dausenau zugeordnet war, nachdem Hömberg aus dem seit Jahrhunderten bestandenen Verband des Kirchspiels Nassau ausgegliedert worden war. Diese unmittelbare Verbindung mit Hömberg hatte jedoch lediglich vorübergehende Bedeutung, denn schon am 1.8.1960 erfolgte die Bildung der selbständigen Kirchengemeinde Hömberg/Zimmerschied, die mit dem Kirchspiel Dausenau in einem gemeinsamen Pfarramt verbunden blieb.
Der Verselbständigung der Gemeinden Hömberg/Zimmerschied ging in den Jahren 1956 - 1959 die Errichtung der Hömberger Kapelle voraus, die bereits 1957 die Abhaltung von Gottesdiensten erlaubte.
An dieser Stelle ist der Hinweis sicherlich erlaubt und für viele Gemeindeglieder gewiß von einigem Interesse, daß der Wunsch vieler Hömberger, eine eigene Gottesdienststätte zu schaffen, bereits schon einmal, in den Jahren um 1730 laut geworden ist. Dieser Wunsch und die entsprechenden Bemühungen ließen sich damals jedoch, letztlich aus finanziellen Erwägungen, nicht realisieren.
3.4 Emser Bad dausenauerseits
Die Zugehörigkeit des schon sehr früh besiedelten Bereichs der Lahnstraße ("die AIlee" im Dausenauer Flurbuch von 1810) vom Hotel zum Löwen/Steinernem Haus und Grabenstraße zur Gemeinde Dausenau war bis zum Jahre 1821 Realität mit der Folge, daß die Beschreibung sowohl der kirchlichen als auch der bürgerlichen Verhältnisse bis zu diesem Zeitpunkt mit der des Freifleckens Dausenau zusammenfällt. Sicherlich bedürfte die Geschichtsschreibung vor allem hinsichtlich der Bevölkerungsentwicklung in diesem Bereich noch einiger Ergänzung, handelt es sich doch um einen Ortsteil, in dem bereits vor 1700 eine Filialschule eingerichtet war.
Eine Begebenheit, die die Gemüter im Emser Bad Anfang des 18. Jahrhunderts beschäftigte, ist mitteilenswert. Da wandte sich der Dietzische Beamte, es war der Amtmann Goedeck, auf dem Emser Bad an die Regierung zu Idstein und trug vor, die dort wohnenden Bürger, auch jene die in dem Bad dausenauerseits lebten und dem reformierten Bekenntnis angehörten, hätten keine ausreichende Möglichkeit, einen Gottesdienst ihres Bekenntnisses zu besuchen. Diese Situation würde zusätzlich deshalb noch schwerer wiegen, weil wegen der Zunahme des Kurbetriebes eine große Zahl von Kurgästen von diesem Zustand betroffen sei. Die Antragsteller erbaten die Genehmigung, auf eigene Kosten auf einem Grundstück der Gemarkung Dausenau "nebst dem Baad gelegen" eine eigene Kirche erbauen zu dürfen.
In einem umfangreichen Schreiben vom 13. Juni 1721 legte der damalige Landesherr Georg-August von Idstein-Wiesbaden seinen Vettern und Mitregenten seine Auffassung dar, daß es unter den gegebenen Umständen nicht notwendig sei, eine eigene reformierte Kirche zu errichten, zumal es zugemutet werden könne, daß die reformierten Glaubensbrüder den Gottesdienst in der Kapelle des "Dietzischen Badhauses" besuchten. Die Bemühungen führten schließlich nicht zum Erfolg, so daß die wenigen reformierten Emser und Dausenauer (im Kirchspiel Dausenau, eingeschlossen das Emser Bad, gehörten nach einer Aufstellung aus dem gleichen Jahr lediglich 9 Personen dem reformierten Bekenntnis an) sowie die Kurgäste weiterhin wohl den reformierten Gottesdienst im Dietzischen Badhaus besucht haben werden.
Immerhin, so bleibt hier festzustellen, war der Kirchweg für die reformierten Gemeindeglieder weit weniger beschwerlich, mußten doch die anderen "Kirchspielskinder" - bis zur Grabenstraße - den viel weiteren Weg zur Martinskirche im Dorf Ems und die östlich der Grabenstraße wohnenden gar den Weg nach Dausenau zum regelmäßigen Gottesdiest auf sich nehmen.
4 Die Einführung der Reformation
4.1 Allgemeine Lage
Aus den in den bisherigen Abschnitten gemachten Ausführungen kann mit einiger Sicherheit geschlossen werden, daß sich auch in Dausenau ein lebhafter kirchlicher Betrieb abgespielt hat. Davon zeugt ja in erster Linie das Bestehen von vier Altären in der Kirche sowie der seit Ende des 15. Jahrhunderts bestehenden Kapelle außerhalb Dorfes, an welchen zu bestimmten Tageszeiten von dem Pfarrer bzw. den zuständigen Altaristen Gottesdienste gehalten und besondere Messen gelesen worden sind.
Wir haben zwar keine schrittlichen Aufzeichnungen darüber, wie unsere Vorfahren über religiöse Dinge damals dachten und es ist uns auch nicht überliefert, zu welchem Zeitpunkt in unser Dorf sowie die nähere Umgebung erstmals die Kunde von der durch Martin Luther ausgehenden kirchlichen Erneuerungsbewegung gekommen ist.
So gehen wir von dem bekannten geschichtlichen Hintergrund aus und stellen einige der wichtigsten Schritte, die bis zur Einführung des evangelischen Glaubens lutherischer Prägung in unserer Gemeinde gegangen worden sind, nach den verfügbaren urkundlichen Materialien dar.
Zuvor werden noch einige wichtige Stationen der Reformationsgeschichte kurz angesprochen, die uns wohl aus dem Religions- und Konfirmandenunterricht noch bekannt sind, deren Bedeutung für unser Glaubensleben heute immer wieder von Neuem bedacht werden müssen.
1. Die Reformation nahm ihren offiziellen Anfang am 31. Oktober 1517, als Martin Luther seine von ihm entworfenen 95 Thesen an die Schloßkirche zu Wittenberg schlug.
2. In der Folgezeit Diskussion über die Thesen (Ablaßstreit)); Luther erklärt auf dem Reichstag zu Augsburg im Jahre 1518 dem päpstlichen Abgesandten Kardinal Cajetan, er habe mit seinen Schriften gegen die Praxis des Ablaßhandels weder gegen die Heilige Schrift noch gegen die Lehre der Kirchenväter Stellung genommen, geschweige denn, dagegen verstoßen. Es gäbe daher nichts, was er widerrufen könne.
3. Nach und nach werden Luthers reformatorische Hauptschriften veröffentlicht (z.B. "Sermon von den guten Werken", "Von der Freiheit eines Christenmenschen", "An den christlichen Adel" usw.).
4. Nach der Teilnahme am Reichstag zu Worms im Jahre 1521, von dem uns Luthers Ausspruch überliefert ist: "hier stehe ich und kann nicht anders, Gott helfe mir, Amen" und der nachfolgenden Verhängung von Kirchenbann (Papst) sowie Reichsacht (Kaiser) fand Luther mit Hilfe seines Landesherrn, Kurfürst Friedrich des Weisen, Zuflucht auf der Wartburg, wo er die erste Übersetzung des Neuen Testaments ins Deutsche erarbeitete und veröffentlichte.
5. Im Jahre 1525 heiratete Luther Katharina von Bora.
6. Mit der Herausgabe des Kleinen und Großen Katechismus im Jahre 1529 sollte eine Grundlage gelegt werden zum einen für die Unterrichtung der Jugend (Kleiner Katechismus) und zur Bildung eines breiteren reformatorischen Bewußtseins bei den Landpfarrern und Lehrern (Großer Katechismus).
7. Von den vielen Aktivitäten in jener Zeit werden hier noch zwei bedeutsame lutherische Bekenntnisschriften genannt,
a) das "Augsburgische Bekenntnis" von 1530 und
b) die "Schmalkaldischen Artikel" von 1537.
Die erstere, "lateinisch "Confessio Augustana" genannt", war die umfangreichste Zusammenfassung dessen, was die evangelischen Stände als Ausdruck ihrer Glaubensüberzeugungen formuliert hatten. Auf dem Reichstag zu Augsburg im Jahre 1530 ist sie vor Kaiser und Reich der Öffentlichkeit vorgetragen worden.
Das Augsburgische Bekenntnis, weitestgehend ein Werk von Philipp Melanchton, Luthers engem Mitarbeiter, bietet mit seinen ausführlichen Erläuterungen und seiner auf Ausgleich angelegten Konzeption auch heute noch jedem, der sich um einen gründlicheren Einblick in die Anliegen der Reformation und die Stellung der evangelischen Kirche zu den zentralen Themen des christlichen Glaubens bemüht, eine sehr gute Grundlage. Die Diskussion über die 95 Thesen wurde überall in Deutschland und den angrenzenden Ländern geführt. Selbstverständlich beschränkte sich dies zunächst auf den Kreis gelehrter Zeitgenossen, zumal die Thesen ja vorerst nur in lateinischer Sprache vorlagen und den einfachen Gemeindegliedern eine sachgerechte Diskussion über die schwierigen Fragen, die ja nicht nur über Wert oder Unwert des Ablaßhandels sondern auch über die weitergehende Frage der "Rechtfertigung allein aus Gnade" - einem ganz wesentlichen Grundanliegen der Reformation - zu führen war, gar nicht möglich gewesen wäre. Der Fortgang der Ereignisse führte nicht zu dem von Martin Luther und den schweizer Reformatoren Huldreich Zwingli und Johannes Calvin, die gleichzeitig bzw. etwas später mit ihren Thesen zur Reformation der Kirche in Erscheinung traten, gewünschten Erfolg, da die Leitung der Kirche in Rom nicht bereit war, auf die Vorschläge zur Änderung von Fehlentwicklungen in verschiedenen Bereichen des kirchlichen Lebens und kirchlicher Lehre einzugehen. Mit der stärkeren Hineinnahme der Kritik an der Amtsführung des Papstes und dem Amt des Papstes überhaupt, die dieser im Jahre 1521 mit der Verhängung des Kirchenbannes gegen Martin Luther beantwortete, war die Möglichkeit schließlich nicht mehr gegeben, an eine umfassende Reform der mittelalterlichen Kirche im Ganzen zu denken.
So blieb es denjenigen vorbehalten, die in damaliger Zeit Macht über die einzelnen Gebiete auszuüben hatten, zu entscheiden, ob sie in ihrem Hoheitsgebiet die kirchlichen Belange nach den von Martin Luther entwickelten "Verbesserungsvorschlägen" reformieren oder alles beim Alten lassen sollten.
Bei den nachfolgenden Betrachtungen über die Einführung und Ausbreitung der Reformation in der Grafschaft Nassau, scheint sich recht deutlich zu zeigen, daß es sich bei der reformatorischen Bewegung nicht in erster Linie um eine solche handelte, die von den Gemeinden bzw. einzelnen Gemeindegliedern ausgegangen wäre sondern daß die Einführung der Reformation vor allen Dingen von den Glaubensüberzeugungen der damaligen Landesherren beeinflußt und getragen worden sein dürfte. Wenn dies - vieles spricht dafür - für die Grafschaft Nassau bejaht werden kann, so läßt sich an der kirchlichen Entwicklung in anderen Landesteilen erkennen, daß es dort vielfach die Gemeinden waren, die sich bereits den Gedanken der Reformation geöffnet hatten, noch ehe die Obrigkeit ihrer Gemeinwesen entsprechende Entscheidungen getroffen hatte.
Prof. Kurt Aland schreibt hierzu: "Es gibt keine Ratsreformation, d.h. es gibt keine Reformation von "oben" her. Das ist die für die norddeutschen Städte heute gültige Erkenntnis und noch mehr gilt dies für die süddeutschen Städte. Von den etwa 65 reichsunmittelbaren Städten haben mehr als 50 die Reformation angenommen, und zwar jedesmal auf Verlangen der Bürger, im Regelfall im Kampf gegen den Rat und die Patrizier".
4.2 Kirchliche Situation in der Grafschaft Nassau
Wie an anderer Stelle Aufsatzes bereits näher ausgeführt, waren Dausenau und die nähere Umgebung ein Bestandteil der Grafschaft Nassau mit der Besonderheit, daß sich die damals vorhandenen drei Linien des Nassauer Grafengeschlechtes die Hoheitsrechte an unserer Gemeinde teilen mußten.
Dausenau war mit Nassau, Bergnassau, Scheuern, Oberwies, Becheln, Dienethal, Mis- selberg, Sulzbach, Zimmerschied sowie je einem zur Gemarkung Dausenau gehörenden Teil von Kemmenau und Ems im Amt Nassau zusammengefaßt, für das die Bezeichnung "das Dreiherrische" geprägt worden war. Landesherren im Zeitalter der beginnenden Reformation waren
a) in den nassauischen Gebieten rechts der Lahn - ottonisches Gebiet -
Graf Wilhelm (der Reiche) von Dillenburg
b) in den Landesteilen links der Lahn - walramisches Gebiet -
ba) Graf Philipp von Nassau-Weilburg
bb) Graf Philipp von Nassau-Idstein (der Altherr)
Graf Wilhelm besaß einen halben Anteil des dreiherrischen Gebietes, während die beiden anderen sich die 2. Hälfte teilen mußten.
Die Tatsache der gemeinsamen Verwaltung des Amtes Nassau hatte zur Folge, daß die Reformation in den einzelnen Gemeinden erst möglich wurde, wenn in dieser Frage Einstimmigkeit aller drei Grafen hergestellt werden konnte. Dies war natürlich nicht leicht, da Glaubensüberzeugungen berührt wurden, die Grundlage für entsprechende Entscheidungen waren. Diese Entwicklung reifte bei den Betroffenen keineswegs gleichzeitig heran, so daß es in der Grafschaft Nassau nicht zu einer zeitlich einheitlichen Reformation des kirchlichen Lebens kommen konnte. Über die geistigen Auseinandersetzungen in unserem Land zur Zeit der schrittweisen Einführung reformatorischer Gedanken in der Kirche können wir heute noch ein nahezu lückenloses Bild gewinnen, da Akten und Urkunden in unzähliger Fülle vorliegen, aus welchen der einschlägige Schriftverkehr zwischen den damals verantwortlichen Personen nachgelesen werden kann.
Die unterschiedliche Entwicklung der Nassauer Grafen in ihrer Stellung zu den kirchlichen Fragen führte dazu, daß die einzelnen Herrschaftsbereiche unseres Landes zeitlich versetzt mit der reformatorischen Bewegung in Berührung kamen. Graf Wilhelm von Dillenburg war der erste, der sich vorbehaltlos zu einer Neuordnung der religiösen Dinge bekannte. Er begann bereits im Jahre 1530, unmittelbar nach seiner Rückkehr vom Reichstag zu Augsburg, damit, im nördlichen Teil des Nassauer Landes, den Gebieten um Siegen und Dillenburg, Pfarrer einzusetzen, die das kirchliche Leben im Geiste der Lehre Martin Luthers reformieren sollten. Eine von ihm bereits zu dieser Zeit gewünschte Ausdehnung der reformatorischen Bewegung auch in den Landesteilen, in welchen er sich die Verwaltung mit seinen Verwandten teilte, den sogenannten "Gemeinschaften", kam sobald noch nicht zur Verwirklichung, da einer seiner Partner, Graf Philipp, Altherr zu Idstein, sich noch nicht für die neue Lehre entschieden hatte. Die Bemühungen der beiden anderen Grafen, die inzwischen in den von ihnen allein regierten Landesteilen weitgehend eine neue Kirchenordnung eingeführt hatten, gingen weiter, um doch bald in allen "Gemeinschaften" zu einer einheitlichen Religionsausübung zu kommen. In der Zwischenzeit war in der "Vierherrischen Gemeinschaft", an der neben den drei genannten Grafen noch der Landgraf von Hessen beteiligt war, vor allem mittels des starken Einflusses des letztgenannten, Grafen Philipps von Hessen, bereits die Einführung der Reformation abgeschlossen.
Schließlich war es im Jahr 1538 soweit, daß sich die drei Nassauer Grafen verabredeten, Vorgespräche über ein gemeinsames Vorgehen bei Einführung der Reformation im Dreiherrischen Gebiet des Amtes Nassau zu beginnen.
Am 18.3.1538 kamen die Abgesandten der Landesherren in Nassau zusammen und legten das weitere Vorgehen fest; in einem sogenannten "Abschied" des Dreiherrischen Amtes Nassau liegt die Niederschrift der Vereinbarung vor, die nachstehenden Wortlaut hat:
"Durch meinen gnädigen Herrn und Grafen, die Herren zu Nassau und ihre Geschickten sind auf heute nachbestimmte Sachen beratschlagt worden auf Donnerstag den 18. März Anno 1538:
Erstlich dieweil gemeine Unterassen der Grafschaft Nassau durch ungleiche Predigt und Lehre in unchristlichem Leben und Wesen verführet und irre gemacht werden, ist für gut angesehen,
a) die Priesterschaft zu reformieren
b) die Mißbräuche abzustellen und
c) eine christliche Ordnung aus Gottes Wort fürzunehmen.
Außerdem sollen Vorkehrungen getroffen werden,
d) daß künftig keine unbekannten fremden Prediger oder Ordensleut ohne Vorwissen der Gemeinden in den Kirchen gottesdienstliche Handlungen vornehmen.
Aus dem Fortgang der Dinge wird deutlich, daß es selbst in der Beurteilung der vorgenannten Protokollpunkte noch nicht zu einer vollen Ubereinstimmung gekommen war. Der Beauftragte des Grafen Philipps von Nassau-Idstein berichtet dies seinem Herrn, der dann bereits am 1.4.1538 seine Vettern und Mitregenten schriftlich bat, von weiteren Reformationsaktivitäten vorerst abzusehen; er willigte jedoch ausdrücklich ein, "fremden Winkelpredigern" den Zutritt zu den Kanzeln zu versperren.
Mit dieser einschränkenden Haltung des Idsteiner Grafen hätte es nunmehr wieder keinen Fortgang in Sachen Reformation geben können, wäre es nicht doch insbesondere den Bemühungen des Grafen Wilhelm von Nassau-Dillenburg gelungen, den Altherrn von Idstein zum Einlenken zu bewegen.
4.3 Konferenz der drei Herrschaften in Nassau
Am 1.10.1538 schickt nun Erasmus Sarcerius, der inzwischen von Graf Wilhelm zu Nassau-Dillenburg zu seinem Hofprediger und Beauftragten für die Wahrnehmung der gesamtkirchlichen Angelegenheiten angestellt worden war, die Einladung zur gemeinsamen Durchführung einer Visitation in Nassau an Henricus Romanus, den Beauftragten des Grafen Philips von Weilburg, die am 10. Oktober 1538 stattfinden sollte. Über diese Zusammenkunft liegen ausführliche Aufzeichnungen vor, deren Inhalt in etwas modifizierter Form nachstehen mitgeteilt wird.
"Auf Donnerstag nach Dionisius (9.10.) im Jahre 1538 sind aller Grafen zu Nassau Verordnete und Gesandte nämlich
a) für Graf Wilhelm von Nassau-Dillenburg
- Meister Erasmus Sarcerius-
b) für Graf Philipp zu Saarbrücken
- Georg von Schönborn, Amtmann zu Weilburg - und
- Meister Heinrich (Henricus Romanus) -
c) für Graf Philipp, Herrn zu Wiesbaden
- Philipp von Watzdorf, Amtmann zu Wiesbaden -
erschienen und haben erstlich Graf Wilhelms und Graf Philips von Saarbrücken Gesandte schriftlich und versiegelt Gewalt und Befehl angezeigt, von ihren gnädigen Herren wegen in allen deren Pfarren zu visitieren und zu reformieren, das Evangelium klar, rein und lauter zu predigen, alle Zeremonien und Kirchengebräuche, dergleichen die päpstliche Messe abzuschaffen, die Priester zu examinieren, welche geschickt zu bleiben, untüchtige alsbald beurlauben zu lassen. Demgegenüber trug Graf Philips Herrn zu Wiesbaden Verordneter einen mündlichen Befehl seines gnädigen Herren vor, er stimme zu, daß - wo dies noch nicht geschehen - das Evangelium klar, rein, lauter sonder alle menschliche Zusätze dem Volk verkündet werden solle, aber die lateinische Messe, wie von alters herkommen, in ihrem Wert und Brauch bleiben müsse. Denn sein gnädiger Herr die (Mess) gar abschaffen oder eine deutsche lesen zur Zeit noch nicht willigen und zulassen will".
So haben sich demnach alle Verordnete auch miteinander verglichen und nachfolgenden Abschied angenommen und bewilligt:
"Zum ersten das Evangelium belangend, daß daselbige nun fürter durch geschickte, taugliche nicht aufrührerische Priester und Personen rein, klar, lauter sonder alle menschliche Zusätze gepredigt und dem Volk verkündigt werde.
ltem daß die Messe bei ihrem Wert bleibe, auch nach wie vor lateinische Messen gelesen werden, bis auf weiteren Bescheid der wohlgeborenen unseren gnädigen Herren.
Item zu taufen wie von alters, doch in deutscher Sprache und verständlichen Worten, damit das arme Volk verstehe, was allda gehandelt und warum das allda gewesen sei, (wissen möge).
ltem daß niemand das Sakrament (Abendmahl) in beider Gestalt zu nehmen gedrungen noch gezwungen werden soll.
Geschehen und gegeben auf Montag nach Dionisis, den 14. Oktober 1538".
4.4 Weitere Entwicklung
Aus dem v.g. Protokoll ist deutlich zu erkennen, daß bei wohl grundsätzlicher Übereinstimmung zur Durchführung einer Reformation keineswegs volles Einvernehmen mit dem der Reformation noch skeptisch gegenüber stehenden Grafen von Nassau-Idstein hergestellt werden konnte, der sich ja auch erst im Jahre 1543 eindeutig zur reformatorischen Bewegung bekannte und in seinem Landesteil ab diesem Zeitpunkt die Reformation einführte. Diese abwartende Haltung eines der Mitregenten hinderte allerdings das weitere Vorgehen der beiden anderen nicht mehr, die kirchlichen Verhältnisse in den dreiherrischen Gemeinden neu zu gestalten, zumal in den anderen nassauischen Landesteilen bereits die Reformation nahezu zum Abschluß gekommen bzw. weit vorangeschritten war.
Wie wir unter 4.2 bereits hörten, war in den vierherrischen Gemeinden des Amtes Nassau - im Volksmund bezeichnen wir dieses Gebiet auf den Taunushöhen heute noch mit "das Land", oder "auf dem Land" - bereits seit Dezember 1527 mit der Reformierung des kirchlichen Lebens begonnen worden. Der Grund für die frühere Entwicklung im "Vierherrischen" liegt darin, daß neben den Nassauer Grafen der Landgraf von Hessen, es war dies damals Philipp der Großmütige, sich in die Regentschaft über dieses Gebiet teilte und dieser schon ganz früh zu den Anhängern der reformatorischen Bewegung zählte.
Unsere Gemeinde war wie alle in der Grafschaft Nassau im Geiste Martin Luthers der Reformation zugeführt worden - Dausenau blieb auch eine lutherische Kirchengemeinde bis zur Vereinigung der beiden evangelischen Konfessionen im Jahre 1817 in die "Evangelisch-christliche Kirche von Nassau", im späteren Sprachgebrauch bis heute "Unierte Kirche" (exakte Konfessionsbezeichnung innerhalb der Reformationskirchen) genannt. Nun war die Entwicklung gerade auch in unserer unmittelbaren Umgebung in den ersten Jahrzehnten nach Einführung der Reformation keineswegs frei von Problemen, denn es tauchten Schwierigkeiten auf, als die Grafen von Nassau-Dillenburg sich mehr und mehr der reformatorischen Lehre von Johannes Calvin, dem "Reformierten Bekenntnis" zuwandten. Diese Tatsache führte in der Folgezeit immer wieder zu Streitigkeiten bei Pfarrstellenbesetzungen und belastete selbstverständlich auch die Beziehungen zwischen den Pfarrern und der Obrigkeit sowie zwischen Gemeindegliedern und Pfarrern.
In diesem Zusammenhang ergab sich gerade im Kirchspiel Nassau eine besondere Lage deshalb, weil der Graf von Nassau-Dillenburg Patronatsherr der Kirche war und es ihm oblag, beim Freiwerden der Pfarrstelle einen Pfarrer nach seiner Wahl vorzuschlagen. Schwierigkeiten waren hier natürlich vorgezeichnet, die offensichtlich nicht beigelegt werden konnten. Die Reibereien zwischen den von Dillenburg unterstützten Pfarrern, die die reformierte Lehre im Geiste von Johannes Calvin in der Gemeinde vortrugen, führten schließlich zu einer Situation, die nur noch dadurch einigermaßen zufriedenstellend gelöst werden konnte, sowohl einen lutherischen als auch einen reformierten Pfarrer für die Gemeinde Nassau einzusetzen. Dies geschah nach einer Übereinkunft der drei Landesherrn im Jahr 1606 und blieb so bis zur endgültigen Vereinigung der beiden evangelischen Konfessionen zur "Evangelisch-christlichen Kirche in Nassau" im Jahre 1817.
4.5 Erste Gemeindevisitation im "dreiherrischen Amt Nassau"
Bereits am Tag nach der Konferenz (siehe weiter vorne abgedrucktes Sitzungsprotokoll vom 14.10.1538) wurde auf Veranlassung des Abgesandten von Dillenburg, Erasmus Sarcerius, die Gemeinde Nassau und Scheuern durch Glockengeläut zusammengerufen. Erasmus Sarcerius informierte die in der Kirche versammelten Gemeindeglieder vom Ergebnis der tags zuvor getroffenen Vereinbarungen und gab die schon lange bestehende Absicht seines Landesherrn, der ja gleichzeitig Patronatsherr der Nassauer Kirche sei bekannt, der Gemeinde einen Pfarrer zu schicken, der fortan das kirchliche Leben im Geiste der Lehre Martin Luthers nach den Abmachungen der Landesherren vom Vortag neu gestalten sollte.
Zwei Tage später begaben sich die Vertreter von Nassau-Dillenburg und Nassau-Weilburg, die Reformatoren Erasmus Sarcerius und Henricus Romanus nach Dausenau und informierten die Gemeindeglieder in der Kirche ebenfalls über die Abmachungen zur Einführung der Reformation und die Absicht ihrer Landesherrn, künftig auch in Dausenau Gottesdienst und Gemeindeleben neu zu ordnen. Ab diesem Tag wurde in Dausenau der Gottesdienst auf lutherische Weise gefeiert; er ist für unsere Gemeinde der Geburtstag der Reformation.
Nun dürfen wir uns freilich nicht vorstellen, daß ab diesem Zeitpunkt schlagartig und ohne jeglichen Vorbehalt sich ein völlig neues gottesdienstliches Leben abgespielt hätte. Dies zu meinen wäre sicherlich zu einfach, wenn man bedenkt, daß hier doch sehr beträchtliche Einschnitte in den bisher geübten Gottesdienstvollzug vorgenommen worden sind. Wenn wir Evangelischen heute, wie dies unsere Vorfahren zur Zeit der Reformation auch waren, davon überzeugt sind, daß sich die mittelalterliche Kirche in vielen Punkten von der Kirche Jesu Christi entfernt hatte, so darf doch nicht übersehen werden, daß die in der Reformationszeit als Mißstände aufgegriffenen Sachverhalte schließlich auch schon Jahrzehnte, teilweise Jahrhunderte im Bewußtsein der Gemeindeglieder als Ausdruck des Glaubens ihren Platz hatten. In den ersten Jahren nach Einführung der Reformation traten deshalb in vielen Gemeinden hin und wieder Schwierigkeiten auf, die erkennen lassen, daß vereinzelt Gemeindeglieder weiterhin abgeschafften Kirchengebräuchen anhingen. In diesem Zusammenhang muß auch die Tatsache berücksichtigt werden, daß die Geistlichen ja auch eine gewisse Zeit benötigten, um den Gemeindegliedern den erforderlichen geistlichen Beistand leisten und der heranwachsenden Generation rechte Lehrer sein zu können.
Ein Schreiben des Grafen Philipp von Nassau-Weilburg an Graf Wilhelm von Nassau- Dillenburg vom 14.10.1540 vermittelt hierzu einen recht guten Einblick: "Mein freundlich Dienst mit Vermögen alles Gute zuvor wohlgeborener freundlicher lieber Vetter. Nachdem E. G. von Zweifel durch Ihren Visitator Erasmus Sarcerius berichtet worden, wie es im Amt sonderlich im Flecken Nassau und auf dem Einrich stattlich zu visitieren die Notdurft erfordere. Denn der Pastor zu Nassau sich unserer gemeinen Kirchenordnung und Visitator peunlich nach Übel und dem Wort Gottes zuwider hält, dadurch die anderen Pfarrherrn gestärkt und geärgert werden dieweil nun E. G. die Kollatur im Flecken (Nassau) haben, sehe auf derselben Verbesserung mich für gut an, daß E. G. als Kollator einen Tag festzusetzen, meinen Vettern zu Nassau-Wiesbaden (Idstein) und mich zu bescheiden, damit wir in eigener Person dahin kommen, die und andere mehr gemeine Sachen desto stattlicher ausrichten möchten, dazu mich meines Teiles gern will gebrauchen lassen und bin E.G. freundlich zu dienen willig
Weilburg, Donnerstag, den 14.10.1540 - Philipp Graf zu Nassau -".
4.5.1 Erste Gemeindevisitation nach Einführung der Reformation
Über die erste Kirchenvisitation nach 1538 im Dreiherrischen Amt Nassau, die im Jahre 1544 stattfand und von Erasmus Sarcerius, dem Dillenburger Reformator persönlich abgehalten wurde, liegt das volIständige Protokoll im Original und einer Abschrift aus dem Jahre 1577 vor; sie betraf die Kirchspiele
a) Nassau, b) Dausenau, c) Dienethal, d) Frücht, e) Becheln; daneben f) Eppenrod und g) Esten, das heutige Holzappel sowie weitere Gemeinden auf dem Taunus.
Über die Verhältnisse im Kirchspiel Dausenau lesen wir darin.
"1.Die Kollatores, die Stiftsherren zu St. Kastor zu Koblenz, welche auch allda den Zehnten zum besten Teil fallen haben.
2. Haben an Lehr und Sakramenten des Pfarrherren kein Mangel, allein am Leben, da er ein Hurer und Vollsäufer ist.
3. Desgleichen sitzt da ein Altarist, hat bei sich eine alte Person, schwört bei seiner Seelen Seligkeit, er habe in Unehren richts zu tun, und bittet, man wolle ihm die oder eine andere erlauben.
4. So viel den Pastor betrifft, ist mit dem Dechant und anderen ihren Stifsherren allda zugegen gehandelt worden, daß sie ihn dahin wollen halten, die Hure von sich zu tun, das Vollsaufen zu meiden, oder zwischen hie und Ostern die Pfarr mit einer anderen und tauglichen Person zu bestellen.
5. Item auf Bitten des Dechanten ist dem Pastor Herrn Peter jetzt zugelassen, daß er innerhalb 14 Tagen die Hure von sich tue bei Strafe E.Gn.
6. Es hat auch der Pastor begehrt, man wolle ihm erlauben, die Hure zu ehelichen; nachdem sie aber auch zuvor mit anderen Leuten zugehalten und mein Gn. Herr Graf Wilhelm für sich nicht kann leiden, Ärgernis zu verhüten, hab ich ihm ein solches nicht wollen erlauben, doch gesagt, wo er von E.Gn. Erlaubnis erlange, soll er meinen Willen auch haben.
7. Es hat auch Herr Peter zugesagt, wo er die Hure in den nächsten 14 Tagen nicht von sich täte, und sich weiter vollsaufe, will er zu E.Gn. Strafe stehen
8. St. Johannis-Altar zu Dausenau haben die von St. Kastor der Pfarre incorporiert dieweil sie allda Collatores sind, ohne Wissen E.Gn., so sie von dem Zehnten einen Pfarrer zu halten schuldig sind.
9. St. Niklas-Altar steht jetzt ledig, welchen die Gemeinde zu vergeben hat. Ist dem Bürgermeister befohlen, daß sie die Zins und Renten einnehmen sollen, die Weinberg in Bau und Besserung bis auf weiteren Bescheid E.G. sämtlich.
10. St. Peters-Altar hat ein alter Mann oder Priester noch inne, welchen ein Pfarrherr zu Dausenau zu conferieren hat.
11. Präsenz zu Dausenau verläuft sich auf 27 fl.
12. Es ist dem Pfarrherrn und Altaristen befohlen, Register zu machen ihres jährlichen Einkommens und wo ihre Güter kehren und wenden, und einem jeden Herrn ein Register zuzuschicken.
13. Weiter klagt der Pfarrherr, daß die drei Herren haben einem Pastor Gültwein geben jährlich 6 Maß, brechen ihm solches Maß die Keller ab".
Dem Originalprotokoll ist ein handgeschriebener Brief von Sarcerius an seinen Landesherrn, Graf Wilhelm von Nassau-Dillenburg, beigefügt, in welchem er diesem
a) den Visitationsbericht zuschickt und ihn
b) darum bittet, ihm die entstandenen Auslagen für seine Dienste zu vergüten, die er mit 145 Gulden Frankfurter Währung beziffert.
4.6 Kurzer Rück- und Ausblick
a) Aus dem Bericht über die Kirchenvisitation von 1544 sehen wir, daß die Gemeinde in den sechs Jahren seit der Neuordnung des kirchlichen Lebens die Veränderungen angenommen hat, denn es erscheinen keine diesbezüglichen Hinweise in dem doch recht ausführlichen Bericht.
Erasmus Sarcerius, der Reformator unserer Gemeinde und Superintendent der Grafschaft Nassau (Oranischer Landesteil) hielt einige Mängel fest, von welchen als bemerkenswert herauszuheben sind die Bedenken gegen den Lebenswandel einiger Geistlicher. Da gerade zu diesem Punkte in Visitationsabschieden vieler Gemeinden ähnliche Ausführungen enthalten sind, scheint dies wohl ein Problem der Zeit gewesen zu sein.
b) Das Kastorstift zu Koblenz als Patronatsherr unserer Kirche blieb, wie schon dargestellt wurde, im Rahmen der damaligen Rechtsordnung verantwortlich für die wirtschaftliche Ausgestaltung der Kirche und der Geistlichen sowie die Aufrechterhaltung und Finanzierung aller baulichen Anlagen und hatte das Vorschlagsrecht bei Pfarrerwechsel inne. Bei der Verwirklichung der beiden erstgenannten Aufgaben kam es in der Folgezeit wohl des öfteren zu Schwierigkeiten, die - da nur finanzieller Art - in irgendeiner Weise immer beigelegt werden konnten. Auch die Mitwirkung bei der Pfarrstellenbesetzung, die das Kastorstift bis zu seiner Auflösung im Jahre 1803 wahrnahm, verlief im Grunde genommen reibungslos.
5 Auseinandersetzungen zwischen Pfarrern und der Gemeinde
5.1 Allgemeines
Bei Durchsicht der Urkunden und Akten im Hauptstaatsarchiv zu Wiesbaden ist immer wieder die Erfahrung zu machen, daß von oder über bestimmte Personen aus der Gemeinde Aufzeichnungen, ja ganze Akten vorliegen, die weit über das Maß üblicher Geschichtsschreibung hinausgehen. Beim näheren Hinsehen stellt sich heraus, daß diese Aufzeichnungen tatsächlich nicht nur einfache Niederschriften über kirchengemeindliche Begebenheiten darstellen, sondern daß hier gewichtigere Gründe Anlaß zum Verfassen solch umfangreichen Schriftgutes vorgelegen haben mußten. Es ist nicht die Absicht des Verfassers, die Geschichte unserer Kirchengemeinde unnötig mit Konfliktstoff zu versehen, um damit Unzulänglichkeiten gerade im Rahmen der Beschreibung kirchlicher Verhältnisse herauszustellen. Nein, dies zuvor, in der Geschichte des Kirchspiels Dausenau kennen wir immerhin mehr als 40 Pfarrer mit Namen und lediglich von zweien aus dieser langen Reihe, den Pfarrern Antonius Zytopeus (1555 bis 1576) und Johannes Banfio (1596 bis 1613) liegen Berichte vor, die auf ernste Auseinandersetzungen während deren Amtszeit schließen lassen.
Im Rückblick betrachtet, sind die Berichte über die damaligen Spannungen bzw. Konflikte von zwei Seiten zu beurteilen, negativ, wie sie sich in der damaligen Zeit abspielten und sicher eine sehr starke Belastung des Gemeindelebens darstellten und positiv insofern, als die Aufzeichnungen es heute ermöglichen, eine Menge von dem aus erster Hand zu erfahren, was die Menschen damals bewog, was sie für wichtig hielten; wir erhalten Einblick in die kirchliche Praxis und erhalten Kenntnis über finanzielle Verflechtungen in der damaligen Zeit.
5.2 Pfarrer Antonius Zytopeus (auch Bruer oder Brauer) aus Herborn
Pfarrer Z. wirkte 21 Jahre in Dausenau und hat die Gemeinde somit recht lange als Seelsorger betreut. Die erste Zeit seiner Wirksamkeit hier war wohl noch sehr stark geprägt von der Entwicklung und Festigung des evangelischen Glaubenslebens sowie der Überwindung mannigfacher Anfechtungen, denen einzelne Gemeindeglieder noch unterlagen. Aus Bemerkungen und ausdrücklichen Hinweisen, die die im Anschluß abgedruckten Aktenauszüge enthalten, hören wir einiges hierüber und können die Feststellung treffen, daß noch nicht alle Gemeindeglieder das geänderte Gottesdienstverständnis voll in ihrem Glaubensleben verarbeitet hatten. Besondere Probleme bereitete dem Pfarrer offenbar der schlechte Kirchenbesuch und die nach seiner Meinung damit in Verbindung stehende Neigung zur Genußsucht ("unnützlicher Besuch der Kirmes usw.").
Den Streit, der zwischen der Gemeinde und ihrem Pfarrer bestand, legte die Gemeinde dem Landesherren in einem ausführlichen Schreiben dar. Er entstand, so sieht es die Gemeinde, vor allem dadurch, daß der Pfarrer seiner ihm obliegenden Verpflichtung nicht nachgekommen sei, nach dem Tode des Dorfschulmeisters einen neuen Lehrer bzw. Hilfspfarrer einzustellen, um zu gewährleisten, daß den Kindern des Kirchspiels weiterhin Schulunterricht erteilt werden könne. In diesem Zusammenhang ist der Hinweis erlaubt, daß es der damaligen Praxis in vielen Gemeinden entsprach, junge, voll ausgebildete Pfarrer, die noch keine eigene Pfarrstelle innehatten, für einige Zeit mit dem Amt des Dorfschulmeisters zu betrauen.
Die Besoldung des Schulmeisters war in vielen Fällen unmittelbar vom Gemeindepfarrer sicherzustellen. In Dausenau war dies auch der Fall mit der Besonderheit, daß dem Pfarrer schon vor Jahren die Einkünfte aus dem Vermögen des Niklaus-AItars übertragen worden waren mit der ausdrücklichen Zweckbestimmung, als Gegenleistung dafür die Besoldung eines Schulmeisters zu übernehmen. Vor allem die innerhalb der Gemeinde laut gewordene Feststellung: "Der Pfarrer zog die Einnahmen aus dem S. Niklas-Altar ein ohne seiner Verpflichtung zur Anstellung eines Lehrers nachzukommen", führte schließlich zur Beschwerde an die Landesherren, die im Wortlaut abgedruckt wird:
"Wolgeborn gnädiger Herr Euer Graf sein unser schultig und gehorsam Dienst ganz untertäniglich zuvor G. Herr E.G. geben wir als jetzigen Baumeister underthänig zu erkennen, wie daß E.G. Herr Vatter seliger Gedächtnis und deren mit vettern denen Gott Gnade unseres g.H. vor etlichen vergangenen Jahren bei den Herrn zu S. Castor binnen Coblenz als Collatoren einen Pfarrherrn gehn Dausenau uns Gottes Wort und die heilige Sacramenten nach Gottes Einsetzungen treulich zu handreichen angehalten und mit Ernst zu tun befohlen haben, dem gedachte Herren zu S. Castor also nachkommen, und ist zu alßlichem (diesem) Amt und Pfarrherrn vorgeschlagen und angenommen, unser jetziger Herr Pfarrherr Antoniy Breuer von Herborn. Dieweil nun ihm solches allein alles beschwerlich auszurichten, haben wir aus Bitt unseres Amtmanns zu Nassau einen Capellan so er die Zeit gehalten zu dem so unser Pfarrherr ihm an Belohnung gegeben, zugestellt Sanct Niclaus-Altar welchen unser Gemein als Collator desselben Altars gegeben, der uns unsere Kinder zur Schul soll halten, und da derselbige abgestorben ist, hat unser Pfarrherr gemeldeten Altar auch zu sich genommen. Wir haben in dem alles mit ihm ein Jahr, zwei drey Geduld gehabt, vermeindt er soll uns wieder einen Cappellan stellen, ist dem gar nicht nachgekommen, daß wir verursacht wurden, solches dem Herrn Superintendenten vorzuhalten und gebeten, ihnen anzuhalten uns einen Capellan wie zugesagt zu halten. Sie haben uns auch die Zusage gegeben, er solle uns einen halten und denen stellen vor vergangenen Martiny, ist alles nicht geschehen. Gnädiger Herr, nun stehts um uns herum mit sterben ganz schwerlich, daß wir alle Tag gleichfalls dessen erwarten sein, und wenn uns Gott damit heimsuchen würde, ist zu besorgen, daß wir in Zeit der Not keinen Capellan bekommen könnten, daß vielleicht viel Menschen dadurch versäumt würden. Es ist auch nicht an, daß er oftmals gen Herborn seines Gasthofes halber zeugt, daselbst er 10 oder 12 Tage außen bleibt, und wenn in solcher Zeit schwache Leut, oder Kinder zu taufen vorfielen, hat man an fremden Orten Pfarrherrn berufen müssen, darzu geschieht uns auf Sonnabend oder Feierabend keine Vesper dergleichen an Feiertag zu morgen keine Metten, so wie mans zu Nassau pflegt zu halten, unter welchen man ein Kapitel oder ein Lektion aus altem oder neuem Testament zu lesen, unangesehen daß er auch noch zu dem vorgenannten Altar zwei Altar zuvor bekommen hat, auf welchen dreien Altaren sich vor dieser Zeit drei Personen erhalten haben, welche die Herrn zu S. Castor nachlassen, auf daß ihnen zu genügsamer Kompetenz nicht weiter abgesetzt oder aufgelegt möge werden. Euer G. haben auch unser hierin gelegten Auszug deren Altarien Einkommens, doch ungefähr(lich) zu sehen.
Bitten derhalben E.G. als jetzigen Baumeister wollen hierin ein gnädiges Einsehen haben, und sich mit deren Mit-Vettern unseren g.H. vergleichen und verschaffen, daß wir einen Capellan bekommen. Bitten auch E.G. wollen E.G. Amtmann zu Nassau hierin besprechen, der wird E.G. alles besser berichten denn wir schreiben, das haben E.G. wir in aller Unterthänigkeit nicht konnten verhalten, E.G. Gott dem AIImächtigen in langwertigen Gesundheit tun befehlen, um gnädig Antwort bitten;
dat. den XI (11).en July Anno 64
E.G.
untertänigen
Gantze Gemein zu Dausenau
Dem wohlgeborenen Graven und Herrn, Herrn Albrecht Graven zu Nassau und Sarbrücken unserem gnädigen Herrn".
Bei diesem Beschwerdebrief blieb es natürlich nicht; es liegen noch einige weitere umfangreiche Briefe vor, die sich mit diesen Auseinandersetzungen befassen. Auszüge davon verdeutlichen die Situation. Sie werfen auch hier Licht auf das, was die Menschen damals berührte. Wir lernen darin eindringlich, in welch starkem Maße unsere Vorfahren sich eingebunden fühlten in das Leben innerhalb ihrer Kirchengemeinde. Andererseits waren die Anforderungen an den Pfarrer deshalb besonders umfassend, weil diesem ja nicht nur die Verantwortung für das geistliche Wohl innerhalb eines Kirchspiels aufgetragen war; nein, in der damaligen Gesellschaftsordnung war die Kirche in vollem Umfang gleichzeitig auch für die geistige Entwicklung der Bevölkerung zuständig. Bezüglich der Pflichten der Pfarrer ist in einem einschlägigen Geschichtswerk über Nassau festgehalten: ".... hat die Kirchspielskinder in Katechismus, Grammatik, Musik zu unterrichten und insbesondere darauf hinzuarbeiten, daß sie richtig lesen und sprechen sowie zu einer ordentlichen Schrift fähig sein werden."
Bei Pfarrer Z. handelte es sich sicher nicht einfach um einen Mann, den wir wegen der uns bekannten Begebenheiten als einen gering zu schätzenden Seelsorger ansehen dürften. Dafür war er mit 21 Jahren Dienstzeit in Dausenau ja doch eine beträchtlich lange Zeit hier und teilte gewiß auch recht viele Sorgen und Nöte mit den ihm anvertrauten Menschen. Bei der Beurteilung der Vorgänge muß die Interessenlage der Parteien sorgfältig abgewogen werden, denn viele Ausführungen sowohl in den Stellungnahmen der Gemeinde als auch den weitschweifigen Argumentationen des Pfarrers erscheinen dem heutigen Betrachter zu unwesentlich, als daß daraus so unüberbrückbare Spannungen hätten entstehen dürfen.
6 Pfarrer zu Dausenau
(nach der Liste von H. Gensicke in "Kirchspiel und Gericht Dausenau")
1 |
|
1441 |
Wygand Scholmeisters |
|
2 |
|
1490 |
Johannes Neesmann |
|
3 |
|
1496 |
Hermann Bupplin |
Westerburg |
4 |
Ende 15. Jh. |
|
Johannes Slicher |
|
5 |
|
1502 |
Philipp von Girod |
Gernrode zugleich Altarist auf dem Bad |
6 |
1506 |
1525 |
Johannes Brewer (Bruer) |
Herborn später Vikar St. Kastor Koblenz |
7 |
1534 |
1535 |
Johann |
|
8 |
1544 |
1547 |
Peter Tryfelt (Herr Peter) |
|
9 |
|
1547 |
Vehus |
hierzu siehe: |
10 |
1547 |
1549 |
Petrus Beyck |
Aachen |
11 |
1555 |
1576 |
Anton Zytopeus |
Herborn |
12 |
|
1577 |
Johannes Gilles |
Braubach |
13 |
1580 |
1595 |
Johannes Gilles |
Braubach |
14 |
1596 |
1613 |
Johannes Banfius |
Frankenberg |
15 |
1613 |
1626 |
Burkhard Wolff |
Marburg |
16 |
1627 |
1632 |
Matthias Weber |
Limburg |
17 |
1634 |
1636 |
Jacob Rudolphius |
|
18 |
1636 |
1638 |
Matthias Weber |
Limburg |
19 |
1639 |
1649 |
Johann Jakob Koch |
Garbenheim bei Wetzlar |
20 |
1649 |
1651 |
M. Philipp Kaspar Bechtold |
Gießen |
21 |
1651 |
1653 |
Helfrich Eckel |
vorher. Rodenbach u. Aldenstadt |
22 |
1653 |
1671 |
M. Philipp Kaspar Bechtold |
Steinbach bei Gießen |
23 |
1671 |
1691 |
Johann Gottfried Pampo |
Löhnberg |
24 |
1691 |
1699 |
Jeremias Antonius Ebenau |
Kirberg |
25 |
1699 |
1727 |
Johann Friedrich Willmar |
Kirberg |
26 |
1727 |
1731 |
Clemens Heinrich Ebenau |
Dausenau |
27 |
1731 |
1757 |
Johann Philipp Koch |
Nassau |
28 |
1757 |
1788 |
Friedrich Ludwig Koch |
Dausenau |
29 |
1788 |
1795 |
Philipp ChristianThomae |
Panrod |
30 |
1795 |
1826 |
Johann Heinrich Kolb |
Niederseelbach |
31 |
1826 |
1845 |
Karl Chr. F. H. Bender |
Niederlauken |
32 |
1845 |
1850 |
Johann Georg Schupp |
Wiesbaden |
33 |
1850 |
1864 |
Emil Schneider |
Naurod |
34 |
1864 |
1872 |
Ferdinand Friedr. Phil. Cuntz |
Dillenburg |
35 |
1873 |
1889 |
Heinrich Klein |
Berndroth |
36 |
1889 |
1907 |
Karl Wilhelm Müller |
Dillenburg |
37 |
1907 |
1925 |
Emil Lehr |
Runkel |
38 |
1925 |
1956 |
Wilhelm Schwehn |
Eibelshausen |
39 |
1957 |
1958 |
Achim Zell |
Bad Nauheim |
40 |
1958 |
1959 |
Fritz Petri |
Cramberg |
41 |
1959 |
1970 |
Werner Wisseler |
Niederscheld |
42 |
1971 |
1975 |
Adam Bitsch |
Heppenheim |
43 |
1975 |
1995 |
Reinhold Bars |
Wiesbaden |
44 |
ab 1996 |
|
Jörg Brauer |
vorher Butzbach |
45 |
ab 1996 |
|
Doris Volk-Brauer |
vorher Butzbach |
_ Von der Pfarrstellenbesetzung im Jahr 1547 ist sehr viel Schriftverkehr erhalten; August Nebe teilt in seiner a.a. Ort genannten Schrift (siehe dort S. 70) dazu u.a. mit, daß der ursprünglich in jenem Jahr angestellte Pfarrer Vehus wegen des Widerstandes der Kastorherren nicht habe seinen Dienst fortsetzen können. |
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_ von Pfarrer Rudolphius befindet sich ein gut lesbarer Siegelstempel auf einem Aktenstück im HStAW |
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_ nennt sich teilweise auch Kochen |
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