Jüdische Familien
von Kurt Bruchhäuser
1 Einleitung
Den ersten Hinweis auf die Anwesenheit jüdischer Familien im Kirchspiel Dausenau kennen wir aus der Einwohnerliste des Jahres 1665; damals lebte hier die Familie Meusch. Es war "Meusch der Jude", 43 Jahre alt mit seiner Frau Sarah, 41 Jahre, dem 20jährigen Sohn Abraham, sowie vier Töchtern (4 bis 16 Jahre), von welchen zwei außerhalb lebten.
Die Rechnungen des Amtes Nassau der Jahre 1670, 1671 und 1676 geben weiteren Aufschluß über in den einzelnen Gemeinden lebenden jüdischen Familien, denn hier werden die von den Juden zu entrichtenden Schutzgelder einzeln ausgewiesen. Im Jahr 1670 war der Jude "Moyses zu Dausenau" mit 4 Gulden und 6 Albus Schutzgeld veranschlagt. In 1671 hatte er die gleiche Summe zu entrichten und "sein Sohn allda", der inzwischen einen eigenen Hausstand zu haben scheint, wurde mit dem gleichen Betrag belastet. 1676 erscheint in der Amtsrechnung als Schutzjude in Dausenau der "Moses Jude zu Dausenau", der wieder 4 Gulden und 6 Albus Schutzgeld zu zahlen hatte und daneben "dessen Sohn Abraham in Embs", dessen Schutzgeld 4 Gulden und 15 Albus betrug. Abraham war also inzwischen von Dausenau nach Ems verzogen, und zwar nicht auf das 'Embser Bad Dausenauer Seiten', sondern in den Bereich der Vogtei Ems, wo in jenem Jahr offensichtlich auch ein etwas höheres Schutzgeld zu entrichten war.
Es spricht vieles für die Annahme, daß es sich bei den bisher genannten Personen um ein und dieselben handelte, deren Namen von verschiedenen Bediensteten des Amtes nur unterschiedlich geschrieben worden waren.
In Dausenauer Gemeinderechnungen stoßen wir in der Folgezeit immer wieder auf die Namen jüdischer Familien, die Zahlungen an die Gemeinde zu leisten hatten. Die Aufzeichnung dieser Zahlungsvorgänge sind es dann auch, durch die heute noch ein recht dichtes Bild über den Anteil der jüdischen Bevölkerung in der Gemeinde gezeichnet werden kann. Dabei muß man bedenken, daß früher bei weitem nicht in dem Maße wie heute Einwohnerlisten oder z. B. Wahllisten erstellt worden sind, die Aufschluß hätten geben können über Sachverhalte, die für uns heutigen von einigem Interesse geworden sind. Deshalb stellen Gemeinde-, Kirchen- oder Amtsrechnungen vielfach die einzigen oder ergiebigsten Quellen für die Beantwortung ortsgeschichtlicher Fragen dar. So hat der Bürgermeister im Jahr 1687 von Samuel Jud "wegen Freiheit" 2 Gulden und 12 Albus vereinnahmt; es war unter der Position Beisassengeld ausgewiesen, das in jenem Jahr Simon (Blum), der steinische Müller in Höhe von 2 Gulden und 6 Albus zu zahlen hatte. Im Jahr 1710 zahlte dieser Samuel Jud alhier unter der Haushaltsposition "Innahme Geldt Grund- und andere Zinsen" 4 Gulden und 18 Albus, währenddem Hirtz Jud und Samuel in Ems (Bad) jeweils 2 Gulden und 9 Albus zu entrichten hatten. Nach den Gemeinderechnungen von 1710, 1718 und 1722 waren nachstehende Familien zahlungspflichtig: Jude Sabel, Hirsch Jude alhier, Sabel Jude auf dem Baadt und Itzig Jude alhier.
Nähere Einzelheiten über die Lebensumstände jüdischer Familien, deren wirschaftliche Situation offensichtlich meist schlecht war, lernen wir dann aus umfangreichem Schriftverkehr am Ende des 18. Jahrhunderts kennen; eine Auswahl daraus wird nachstehend mitgeteilt:
Dem Antrag des Schutzjuden Moses Isaac zu Dausenau auf Erlaß des Schutzgeldes wollten die Landesherren von Nassau-Saarbrücken zu Weilburg grundsätzlich wohl entsprechen, baten das Amt Nassau jedoch gleichzeitig zu prüfen, ob die Antragsteller in der Zukunft zur Zahlung des Schutzgeldes herangezogen werden könnten. Schreiben vom 5. Sept. 1749.
Die wirtschaftliche Situation dieser Familie scheint sich dann doch recht günstig entwickelt zu haben, denn nach dem Ableben des Herrn Moses (auch geschrieben mit "Mosses" oder "Mohses") am 20. November 1777 wurde vom Amt Nassau in Verbindung mit Schultheis Blum ein umfangreiches Inventarium aufgestellt. Das hinterlassene Vermögen bestand aus einem Wohnhaus mit Stall und Scheuer nebst Garten sowie aus fünf Grundstücken; daneben hinterließ er übliche Haushaltsgegenstände sowie ganz beträchtliche Geldaußenstände. Von der jüngsten Tochter ist ein vollständiger Loßzettel erhalten, der Forderungen gegen 15 Schuldner aus Dausenau, Ems, Hömberg und Scheuern in Höhe von insgesamt 600 Gulden nachweist.
Die Witwe bemühte sich bereits im Februar 1778 bei der Herrschaft (Schriftverkehr mit den Regierungen in Dillenburg und Usingen liegt vor) darum, die Genehmigung zu erlangen, den aus Braubach stammenden Juden mit Namen Mordge (auch Mordchen) ehelichen zu dürfen.
Nach einem Attestat des Amtes Braubach (Landgrafschaft Hessen-Darmstadt), lagen die vermögensrechtlichen Voraussetzungen für die Aufnahme des Heiratskandidaten in den Schutz der Grafschaft Nassau wohl vor, denn er konnte dort ein Vermögen von exakt 600 Gulden (fl) nachweisen. Die Entscheidung über den Antrag machte man sich nicht leicht, wie weiterer Schriftverkehr in dieser Sache zwischen der Herrschaft, dem Amt Nassau sowie dem Dausenauer Schultheißen Ebenau beweist. Insbesondere aus Rücksichtnahme auf die Interessen der Kinder (24jähriger Sohn und 4 Töchter), gab man schließlich nicht die Zustimmung zu der begehrten Eheschließung, das heißt, man verweigerte dem Mordge aus Braubach die Erteilung eines Schutzbriefes für die Grafschaft Nassau. Frau Moses mußte wohl oder übel im Witwenstand bleiben und den Haushalt mit ihren heranwachsenden Kindern alleine führen. Der von Schultheiß Johann Heinrich Ebenau verfaßte Bericht vom 20. 2. 1778 vermittelt auf anschauliche Weise sehr viel Hintergrundinformation über jüdische Familien betreffenden Lebensumstände innerhalb der damaligen Bürgergemeinde, er wird deshalb ungekürzt mitgeteilt:
".... berichte ich zu gehorsamster Folge, daß
1. ohne des Juden Moses Isaacs Witwe dahier, annoch 3 Juden-Familien dahier befindlich sind, nämlich
Jud Sabel, mit Weib, 3 Söhnen und 3 Töchtern, sodann
Jud Schmul, zwar ohne Weib, hat aber 4 Söhne und 1 Tochter, wovon letztere an einen Juden nach Ems versprochen.
Beide letzteren Juden sind in armen Umständen und deshalben außer dem herrschaftlichen Schutzgeld gesetzet und davon befreit worden.
2. Der verstorbene Isaac Moses hat an Kinder hinterlassen ein Sohn von 24 Jahren und 4 Töchter, wovon eine nach Holzhausen ins Hessische verheiratet ist, die 3 anderen aber sind unmündig und 2 davon sehr gebrechlich. Die männlichen Glieder der o.g. Juden suchen ihren Schutz sich vorzubehalten und gedenken hier als Schutzjuden einzurücken.
3. Die Hausumstände der Mosischen Wittib bei ihrer anderweiligen Verheirathung betreffend; so sage nach meiner ohnmasgeblichen Einsicht, daß dieselbe mit ihren gebrechlichen Kindern nicht wohl auskommen dürfte, und wenn die Kinder sich von ihr trennen sollten, so wäre die ganze Haushaltung verdorben, dahero wohlgethan, daß der künftige Ehemann Mördgen, wenn er anders wider Verhoffen recipiert werden sollte, angewiesen werden müsste, daß er Weib und Kinder vätterl(ich) erziehen möge. Denn eine gemeinschaftl(iche) Wirtschaft thut selten gut.
Und wenn der Sohn Hertzgen über kurz oder lang verheirathen sollte, alsdann der Jud Mördge sein Haus räumen müsse. Das Vermögen der Mosischen Wittib beläuft sich laut Inventarium an 642 fl ohne Schmuck.
4. Von des Juden Mordgen Vermögensumständen und Lebenswandel ist weiter nichts bekannt, als was das gerichtl(iche) Attestat von Braubach den 8. Jan. 1778 saget, wonach er 600 fl einbringen soll. Das Papier ist aber geduldig, dahingegen Baargeld besser. Und wenn mehrere fremde Juden dahier aufgenommen werden sollen, so ist es dem Flecken höchst schädlich; denn zuviele Juden in einem Ort ist ein ohnfehlbarer Ruin für dasselbe."
Bei dem ältesten Sohn handelte es sich um den Hirz Moses, der im Juli 1781 28jährig die aus Bendorf stammende Roesgen Moses geehelicht hat. Ihm wurde nach Abstimmung zwischen den Regierungen zu Dillenburg und Usingen schon Ende 1781 die Erteilung des begehrten Schutzbriefs in Aussicht gestellt. Diese positive Vorentscheidung war bereits von den beiden Nassauer Amtmännern Kreuzer und Kobbe vorbereitet worden, die nachstehende Überlegungen in einem gemeinsamen Schriftstück zum Ausdruck gebracht hatten:
a) Hirz (der Schultheiß nannte ihn Herzgen) Moses hat keine Brüder,
b) er konnte deshalb ohne Bedenken anstelle seines verstorbenen Vaters in dessen Schutz eintreten.
c) Mit einem Vermögen von 2.000 Gulden(fl) waren auch insoweit alle Voraussetzungen für die Erteilung eines Schutzbriefes gegeben.
d) Hirz Moses hatte im Dorf keinen schlechten Leumund und
e) die künftige Ehefrau kam aus einer ebenfalls angesehenen Familie.
Erstaunlicherweise stoßen wir bereits im Jahr 1786 und in gleicher Sache im Jahr 1794 auf Schriftverkehr, aus dem wir Kenntnis davon erlangen, daß es der Familie Herz Moses inzwischen wirtschaftlich sehr schlecht geht. Die Situation erklärt sich aus einem Antrag an die Regierung um Erlaß oder Teilerlaß des Schutzgeldes, der - gekürzt - folgenden Wortlaut hat:
"Jud Herz Moses bittet um gnädigsten Erlaß des schuldigen Schutzgeldes und künftigen Befreiung desselben ... Meine häusliche und Gesundheitsumständen haben sich aber seithero leider so verschlimmert, daß ich manche Nacht mit Frau und vier unerzogenen Kindern hungerich schlafen gehen müßten, und mein ohnehin schwacher Körper leidet oft unter Gichtflüssen, daß ich wochenlang nicht vor die Thüre kommen kann, ... so daß ich zu dem Handel als das einzige Nahrungsmittel der Juden, fast ganz untauglich bin." Das Gericht (Jacob Kreckel Gerichts Vorsteher, Joh. Phil. Deutesfeld und Ludwig Zimmermann als Gerichtsschöffen) bestätigte am 25. Januar 1786 diese Angaben und beschloß, das jährliche Gemeinds-Beysaß Geld von 3 Gulden auf 1 Gulden 30 Kreutzer herunterzusetzen. Im Jahr 1794 dürfte eine ähnliche Entscheidung getroffen worden sein, denn der damalige Schultheiß Jacob Blum bestätigte am 26. April des gleichen Jahres erneut die Bedürftigkeit der Familie.
Weiterer Schriftverkehr liegt noch über nachstehende Familien vor, bei dem es im wesentlichen auch um Schutzgeldzahlungen bzw. um Anträge auf Freistellung von denselben ging:
Samuel zu Dausenau (1756 und 1768),
Samuel Simon (1770 und 1773),
Samuel Schimme(ri) (1772).
Der Jude Alexander Benjamin aus Dendingen im Loth(ar)ingischen richtete im Jahr 1792 ein schriftliches Gesuch an die "Hochfürstlich Oranien-Nassauische Landesregierung zu Dillenburg" nachstehenden Inhalts:
"Der Jude Alexander Benjamin... bittet unterthänig um gnädige Ertheilung des Landesherrlichen Schutzes nach Baad Ems Dausenauer Seits und sofortige Gestattung seiner vorhabenden Heurath mit des Juden Isaak Levi Tochter Namens Eva von Vachbach im Leienschen. Ich bin zu Dendingen gebürtig, habe aber schon seit elf Jahren außerhalb meines Vaterlandes einen nicht ohnbeträchtlichen Gallantrin Handel getrieben, mein Waarenlager in der Stadt Trier gehabt und allda meistens mich aufgehalten. Ich wünsche jedoch einen bestimmten Wohnsitz zu haben, und da ich wegen der, sowie in gantz Frankreich, also auch in Lothringen herrschenden Unruhen, in mein Vaterland zurück..." Diesem Antrag wurde nach weiterem Schriftwechsel schließlich zugestimmt; der damalige Baadverwalter Goedecke erhielt am 25. August 1792 die Mitteilung der Landesregierung, für den erteilten Schutzbrief das entsprechende Schutzgeld zu erheben. Alexander Benjamin konnte somit seinen Plan verwirklichen, auf dem Emser Baad einen entsprechenden Handel zu betreiben. Aus einem Bericht des Badeverwalters Johann Heinrich Goedecke vom 1. Dezember 1796 an das Amt Nassau wird jedoch bekannt, daß er Ende des Vorjahres zunächst seine Wohnung im Dausenauer Teil des Emser Bades aufgegeben hatte und vorübergehend in den emserseitigen Teil des Bades gezogen war, um anschließend seinen Wohnsitz nach Bendorf zu verlegen. Goedecke beschrieb dies so: "... doch hat er auf dieser vogteiischen Seite bis Ende Mai d. Jahres gewohnt. Bei Annäherung der Franzosen ist er mit seiner Frau ganz hier abgezogen, noch nicht zurückgekommen und soll sich in Bendorf aufhalten".
Isaac Sabel hatte es sicher nicht leicht im Leben, denn sein Gesuch an den Landesherren aus dem Jahr 1775 läßt auf einen wirklich beklagenswerten Hausstand schließen. Er schreibt: "Die äußerste Armuth hat mich genöthiget ... meinen gnädigsten Fürsten und Herrn bereits im vorigen Jahr um gnädigsten Erlaß meines Schutzgeldes unterthänigst anzuflehen, und Höchstdieselbe haben auch die Gnade gehabt, mir die Hälfte daran zu erlassen. Alldieweilen ich aber nach dem Verhängnis des Allmächtigen noch immer nicht allein von allem Vermögen gänzlich entblöset, sondern auch nach meinem kranken Körper so elend bin, daß ich kaum im Stande bin für meine noch lebende, ebenermaßen elende und kranke Mutter, wie auch für meine schwächliche Frau und fünf kleine Kinder das liebe Brod von barmherzig und wohlthätigen Herzen zu erbitten". Dem Antrag, der mit "unterthänigster Knecht Sabel Isaac, Schutz-Jud zu Dausenau" unterzeichnet ist, wurde zugestimmt. Die Oranisch-Nassauische Landesregierung in Dillenburg sowie die Fürstlich Nassau-Saarbrückische Regierung zu Weilburg fertigten entsprechende Verfügungen über den Erlaß je einer Hälfte der Schutzgeldzahlungen für die Dauer von 6 Jahren aus.Die finanziellen Verhältnisse der Familie Sabel Isaac verbesserten sich wohl auch in der Folgezeit nicht grundlegend, denn aus weiterem Schriftverkehr wissen wir, daß über Anträge auf Erlaß von Schutzgeldzahlung sowohl im Jahr 1781 als auch in 1787 entschieden werden mußte. Offensichtlich war der Familie in der Zwischenzeit noch ein weiteres Kind geboren worden, da im Bericht des Amtes Nassau an die Landesregierung in Dillenburg von 6 Kindern gesprochen wurde, "von denen das jüngste zwei Jahre alt ist".
2 Rechtsstellung der Juden in früherer Zeit
Wenn man über die Geschichte der jüdischen Bevölkerung in Deutschland und deren problematische Integration innerhalb der Gesellschaft spricht, ist es notwendig, sich zuvor mit einigen für die Entwicklung wesentlichen Aspekten zu befassen; dies sind u. a.:
a) Die ersten jüdischen Gemeinden wurden in der Regierungszeit Karls des Großen, also um 800 nach Chr. gegründet; es ist jedoch bekannt, daß jüdische Händler bereits in der Römerzeit vereinzelt in den größeren Siedlungen bis zum Rhein tätig waren. Größere jüdische Gemeinden gab es im frühen Mittelalter z.B. in Worms, Frankfurt, Mainz und Wiesbaden.
Die Juden als meist ausgesprochen kleine, nach den Regeln ihres Glaubens lebende Gemeinschaft, verstanden sich immer als Minderheit innerhalb der jeweiligen christlichen Volksgemeinschaft, und es wurden ihnen bereits im Gefolge der unseligen Kreuzzüge von Staat und ansässiger Bevölkerung mit Billigung kirchlicher Institutionen die sich allmählich entwickelnden allgemeinen Bürgerrechte vorenthalten, so daß ihnen lediglich eine Existenz am Rande der Gesellschaft verblieb. Die Entwicklung führte dahin, daß die jeweiligen Könige bzw. Kaiser den Juden ihren unmittelbaren Schutz in Aussicht stellten, wenn diese dafür Geldzahlungen erbrachten oder entsprechende Dienste leisteten. Damit war die Lebensgrundlage der einzelnen Juden mit deren Familien - wohl mit den üblichen Einschränkungen - jedoch grundsätzlich zunächst einmal gesichert.
b) Mit dem Rückgang der Macht der deutschen Kaiser erwuchsen den Territorialherren weitgehende Zuständigkeiten, wozu auch die Regelung des Rechtsstatus der Juden gehörte.
c) Juden unterlagen sehr strengen Einschränkungen in ihrer Berufsausübung. Für die auf dem Land lebenden Familien hieß dies, daß sie sich in den dort vorherrschenden Erwerbszweigen, wie dem Handwerk und der Landwirtschaft in der Regel nicht betätigen konnten. Im Fall des Handwerks verhinderte insbesonders die damals noch sehr starke Stellung der Zünfte Juden sowohl die Erlernung als auch die Ausübung eines Handwerks, ausgenommen davon war wohl lediglich der Beruf des Metzgers, über den später berichtet wird. Die Betätigung als selbständiger Bauer schied noch bis zum Beginn des 19. Jahrhundert aus, weil der Erwerb von Grundbesitz behördlicher Genehmigung bedurfte. Die Beschaffung von Grund und Boden in der für den Betrieb einer Landwirtschaft ausreichenden Größenordnung scheiterte an diesen Vorschriften.
§ 25 der Nassauischen Juden-Ordnung von 1770 enthielt dazu folgende Bestimmung:
"Keinem Juden ist erlaubt, liegende Grundstücke eigenthümlich an sich zu bringen. Nur wird jedem Juden nachgelassen, ein eigenthümliches Wohnhaus, nicht aber mehrere zu besitzen". Diese Vorschrift hat Fürst Wilhelm von Nassau-Oranien (Dillenburg) bereits im Jahr 1784 wieder gelockert, in dem er den nachgeordneten Behörden die ausdrückliche Ermächtigung übertrug, in Einzelfällen Ausnahmen von dieser einschränkenden Regelung zuzulassen.
d) Daß Juden der Erwerb von Grundbesitz im 18. Jahrhundert trotz alledem auch im ländlichen Raum möglich war, wissen wir aus dem Jahr 1776 sicher; damals war als Eigentümer eines Wohnhauses, das auf dem Platz der heutigen Garagen der Familie Hans und Hedwig Nonninger in der Langgasse stand, die Familie Sabel eingetragen, bezeichnet als "Jude Sabel". Die gleiche Quelle nennt als Eigentümer des Hauses Langgasse 17, altes Wohnhaus der Eheleute Heinrich und Johanna Ruppert, die Familie Moses, die genau wie in v.g. Fall mit "Jude Moses" bezeichnet wurde.
e) Daß Juden bis ins 19. Jahrhundert hinein nahezu ausnahmslos im ländlichen Raum als Händler mit unterschiedlichstem Warenangebot in Erscheinung traten, kann nicht verwundern, denn diese Art der Betätigung war eine der wenigen, in der sie nicht als lästige Konkurenten angesehen wurden. Dies traf selbstverständlich auch für die Dausenauer Judenfamilien, wie noch berichtet wird, zu.
In dem überschaubaren Zeitraum hat hier keiner den Beruf eines Viehhändlers ausgeübt, jedoch waren zu Beginn des 20. Jahrhunderts noch verschiedene Mitglieder der Familien Stein und Sternberg als Metzger tätig, beides Berufe, die in starkem Maße Juden vorbehalten waren. Daß die Ausübung des Metzgerberufs den Juden nicht verwehrt werden konnte ist u.a. darauf zurückzuführen, daß es strenge, von der jüdischen Religion her begründete Vorschriften über das Schlachten von Vieh gab, die strikt eingehalten werden mussten. Eigene Läden waren meist nicht vorhanden, denn die Tätigkeit war lediglich auf Hausschlachtungen beschränkt.
f) Eine große Zahl sogenannter "Judenordnungen" entstanden daraufhin im 16. und 17. Jahrhundert, die jeweils ähnliche Regelungen beinhalteten; aus der Ordnung des Landgrafen Georg von Hessen-Darmstadt des Jahres 1661 werden nachstehend einige dieser Vorschriften mitgeteilt:
- Sollen die Juden bei Empfang und Annahme unseres Schutzbriefs zusagen und mit ihrem Judeneid versprechen, bei den Ihren keine Lästerung wider unseren Erlöser und Seligmacher Jesum Christum, den Sohn Gottes, und unsere christliche Religion zu treiben... - ...nirgends neue Synagogen bauen, sondern sich allein der alten in aller Still zu gebrauchen.
- Sollen sie ihre Händel aufrichtig treiben, ... für geliehenes Geld im Jahr nicht mehr als 5, höchstens 6 vom Hundert nehmen.
- Sollen sie auf christliche Bet-, Sonn- und Festtage die Christen in ihrer Andacht durch Schuldforderung, Verkaufen und andere Welthändel nicht behindern, sondern sich still verhalten und zu Hause bleiben.
- Sollen die Juden uns jährlich das gebührliche Schutzgeld, was ein jeder versprochen hat, entrichten. Dafür sagen wir unseren Schutz zu und wenn nötig, die Unterstützung bei der Realisierung von mit dem Schutzbrief verbundenen Rechten.
Alles in allem zeugen diese Judenordnungen noch von einem Geist der Intoleranz, der spätestens im Gefolge der Französischen Revolution immer stärker werdender Kritik unterworfen werden sollte. Die Forderung nach einer Verbesserung der Rechtsstellung der Juden, deren meist schlechte wirtschaftliche Situation auf die vom Staat verfügten Beschränkungen ihrer Erwerbsmöglichkeiten zurückging, fand seitdem verstärkt Eingang in die Kanzleien der selbständigen deutschen Kleinstaaten.
3 Schutzgeld und andere Zahlungsverpflichtungen der Juden
3.1 Schutzgeld
Schutzgeld war die Gebühr für die Ausstellung des Schutzbriefes, mit dem der jeweilige Landesherr für einen bestimmten Zeitraum das Wohnrecht eines Juden und dessen Familie an einem bestimmten Ort garantierte. Die Gebühr war jährlich zu zahlen und nach Ablauf der festgelegten Zeit mußte um die Verlängerung nachgesucht werden.
Nach einer Aufstellung des Amtes Nassau aus dem Jahr 1741 betrugen die Schutzgeldzahlungen in Nassau und Dausenau je Familie 13 Gulden, 13 Albus und 4 Heller, in der Gemeinschaft Ems nur 5 Gulden und 5 Albus. Der jeweils größte Teil war an die Landesherren abzuführen, das Amt konnte für das Einziehen der Gelder jeweils 2 Gulden einbehalten. In jenem Jahr zahlten nur zwei Familien hier in Dausenau Schutzgeld, es waren dies: Samuel Löw und Isaac Moses.
1786 zahlten von den Dausenauer Judenfamilien Hirz Moses, Samuel Simon und Sabel Isaac lediglich die Familie Hirz Moses Schutzgeld.
3.2 Einzugsgeld
Neben den Schutzgeldzahlungen, die jährlich aufzubringen waren, sahen die gesetzlichen Bestimmungen in der vorparlamentarischen Zeit eine einmalige Abgabe vor, die als Entgelt für die Genehmigung des Zuzugs zu verstehen war. Die im oranischen Landesteil Nassaus geltende Vorschrift aus dem Jahr 1770 lautete in § 54 wie folgt:
"Imgleichen wollen Wir, daß ein jeder Jude, sobald er in Unsern Schutz aufgenommen worden, an die Stadt oder Gemeinde, wohin er sich niederlassen wird, ein gewisses Einzugsgeld zu entrichten haben solle, welches Wir dann, wenn der Jude und dessen Eheweib fremde sind, auf dreißig Gulden. Falls aber nur eins derselben fremd, oder beyde Einheimisch seyn sollten, auf fünfzehn Gulden bestimment haben wollen".
3.3 andere Zahlungen
Nicht immer ganz eindeutig lassen sich Zahlungen ihrer Art und Bestimmung nach in den Gemeinderechnungen zuordnen, weil exakte Bezeichnungen vielfach fehlen. Es ist anzunehmen, daß es sich bei den in den Gemeinderechnungen von 1687 und 1710 (S. 1 Abs. 4) und den Amtsrechnungen von 1710, 1718 und 1722 (S. 3 Abs. 1) nicht um das an den Landesherrn zu entrichtende Schutzgeld handelt. Vielmehr dürften es die Abgaben sein, die Juden ebenso leisten mußten wie diejenigen Einwohner, welche noch nicht lange am Ort wohnten und über kein ausreichendes Vermögen verfügten. Letztgenannte Bevölkerungsgruppe waren die "Beisassen", die anstelle der üblichen Gemeindesteuern und Beiträge ein Beisassengeld von ca. 2 Gulden im Jahr an die Gemeinde zu entrichten hatten. Der Rechtsstatus der Juden innerhalb der Bürgergemeinde bis zum ausgehenden 18. Jahrhundert entsprach wohl im wesentlichen dem der Beisassen, über die an anderer Stelle berichtet wird.
In der Gemeinderechnung von 1834 finden wir schließlich noch einen Nachweis über die von jüdischen Familien zu leistenden Sondersteuern, bei der es sich ebenso nicht um die als "Schutzgeld" bekannte Sonderabgabe der Juden handeln dürfte. Die Zahlungsanweisung damals hat folgenden Wortlaut:
"Der Gemeinderechner Kröckel dahier wird hiermit angewiesen, von denen dahier wohnenden Juden Familien und zwar
1. Isac Smuels Witwe |
4 f |
3. Moses Herz |
4 f |
2. Berman Herz |
4 f |
4. Aron Jsac |
4 f |
wörtlich zehn sechs Gulden zu erheben, und unter Nr. 9 in Einnahmen zu verrechnen.
Dausenau 10. Januar 1834 Tiefenbach".
4 Verbesserung der Lebenssituation seit Beginn des 19. Jahrhunderts
Bis zur vollständigen Gleichstellung der Juden mit der übrigen Bevölkerung in den deutschen Ländern dauerte es noch eine ganze Weile, das war auch im Gebiet des früheren Herzogtums Nassau nicht anders, obwohl Versuche einer rechtlichen Gleichstellung schon vor Gründung des Herzogtums von den Regierungen der nassauischen Teilgrafschaften (Usingen und Weilburg) mehrfach unternommen worden waren. Die Situation damals erklären nachstehende Ausführungen aus zeitgenössigen Beiträgen:
"Die Geschichte der Juden in Hessen hat vor der übrigen in Deutschland nichts voraus. Auch hier wurden die Juden verfolgt. ... Noch im 18. Jahrhundert waren die Juden - wie es in einem badischen Ministerialgutachten hieß - "bloß im Staate geduldete Untertanen, die zwar dessen Schutz genießen, aber keine Mitglieder der bürgerlichen Gesellschaft sind". Und für ihre beruflichen Möglichkeiten galt, was ein nassauischer Regierungsbeamter etwas später schrieb:
"Von bürgerlichen Gewerben waren sie ausgeschlossen, sie konnten keine Liegenschaften ohne besondere Erlaubnis erwerben, kein Handwerk lernen oder betreiben, Ellenwaren- und Spezereihandel war ihnen an den meisten Orten versagt und nur der Handel mit Vieh, Fellen, Fellwaren, Schlachten etc. stand ihnen frei.
Voraussetzung dieser oft kläglichen Existenz war ein Schutzbrief des Landesherrn. Die Juden mußten ihn nicht nur mit hohen Abgaben erkaufen, sie hatten sich auch damit abzufinden, daß der Schutz meist nur auf wenige Jahre zugesichert wurde und dann verlängert werden mußte. Auch wurde aus jeder Judenfamilie meist nur dem ältesten Sohn der landesherrliche Schutz erteilt, währen die übrigen Söhne und Töchter zusehen mußten, wo sie später blieben . Die verschiedensten Ansätze, eine Verbesserung der Situation der Juden mit dem Ziel einer wirklichen Gleichstellung herbeizuführen, kamen trotz der Bildung von Regierungskommissionen bereits im Jahr 1809 nicht zum Ziel und vereinfacht bleibt festzustellen, daß "Nassau" diese Aufgabe nicht mehr befriedigend gelöst hat. Nach Eingliederung des Herzogtums Nassau in das Königreich Preußen im Jahre 1866 erfolgte eine Lösung dieser Fragen, die zunächst durch Gesetz des Norddeutschen Bundes vom 3. Juli 1869 und nach Gründung des Kaiserreichs durch Inkrafttreten der Reichsverfassung von 1871 eine endgültige und modernen Prinzipien des Verfassungsstaates genügenden Regelung entsprechen sollte.
5 Jüdische Familien Ende des 19. und im 20. Jahrhundert
Die unmenschliche Rassenpolitik des 3. Reiches hat auch in Dausenau die letzten jüdischen Familien in ihrer Existenz getroffen; von den überlebenden Angehörigen hat sich nach dem Krieg niemand mehr in Dausenau niedergelassen. Abgebrochen sind die Beziehungen der überlebenden Familien zu früheren Freunden und Nachbarn aus dem Dorf natürlich nicht, denn vielen Betroffenen war es, wie wir wissen, schon möglich, trotz allem ertragenen Leid an früher ganz natürliche Gemeinsamkeiten anzuknüpfen.
Was kann der Verfasser dieses Beitrags noch aus eigener Erinnerung über Begebenheiten aus früheren Zeiten berichten?
Meine diesbezüglichen Erinnerungen gehen in die frühe Kindheit zurück; sie sind sicherlich durch spätere Gespräche in unserer Familie über die damaligen Begebenheiten vertieft und dadurch so deutlich haften geblieben. Im Laufe der letzten Jahre haben meine Tante Emilie und Onkel Fritz Fischer immer wieder versucht, Antworten auf Fragen aus dieser Zeit zu geben, so daß einiges doch abgesichert werden konnte.
Sicher ist, daß die jüdischen Dorfbewohner in der überschaubaren Vergangenheit in keiner Weise eine Sonderrolle spielten, lediglich die von ihrer Religion vorgegebenen Verhaltensregeln wie Einhaltung der jüdischen Feiertage sowie des Sabbat als ihren "Sonntag" sowie der Vorschriften zur Zubereitung der Speisen wiesen die Juden als eine eigenständige Bevölkerungsgruppe aus. Der jüdische Bevölkerungsanteil in Dausenau war relativ klein und es gab deshalb weder eine eigene Synagoge noch einen Gebetsraum am Ort. Die religiösen Aktivitäten vollzogen sich in der Synagoge zu Nassau mit der Folge, daß auch die Verstorbenen auf dem jüdischen Friedhof in Nassau beerdigt werden mußten. Interessant ist in diesem Zusammenhang jedoch, daß die Dausenauer Juden nicht als Gäste die Synagoge besuchten. Wie die noch erhaltenen Rechnungsunterlagen der Jahre 1886 bis 1896 ausweisen, trat die jüdische Gemeinde zu Nassau ohne Ausnahme als "Israelitische Cultusgemeinde Nassau-Dausenau" auf. Aus diesen Rechnungsunterlagen kennen wir die damalige Stärke der Nassauer und Dausenauer Judenschaft und wissen, daß z.B. im Jahre 1893 die Cultusgemeinde von zwei Vorstehern aus Nassau (Aaron Stein und Moses Mühlstein) sowie Wilhelm Sundheimer aus Dausenau geleitet wurde.
Von den bereits genannten Judenfamilien, die hier im 17. und 18. Jahrhundert lebten, wissen wir nicht genau, ob sich etwa deren Nachkommen in den Familien wiederfinden, von denen ab dem Ende des 18. Jahrhunderts genauere Personenstandsangaben vorliegen. Diese werden nachstehend genannt:
Sternberg Süßkind mit Frau Delfe geb. Rosenberg, geb. in Maxsein und deren Kinder, die von 1841 bis 1850 geboren sind; Alexander Süßkind mit Frau Delfi geb. Moses mit 1 Kind, geb. 1839. Es könnte sich bei Süßkind um eine und dieselbe Person handeln.
Nicht genau zuordnen lassen sich Edel Moses-Herz, geb 1785 in Nastätten, die am 17. 12.1812 den Dausenauer Schutzjuden Moses Herz geheiratet hat.
Zu Beginn unseres Jahrhunderts lebten ständig noch vier Judenfamilien in Dausenau.
Es waren dies die Geschwister Adelheid und Hermann Sternberg aus dem alten Gemeindebackhaus vor dem Rathaus.
Moses Stein, *4. 2. 1849, Kaufmann, mit Ehefrau Regine. Die Familie hatte 3 Kinder, die das Erwachsenenalter erreichten. Der älteste Sohn, Julius, *8. 2. 1879, übernahm das elterliche Haus in der Lahnstraße 23 (bis 1971 Hs. Nr. 11), das sein Großvater Aron Stein bereits im Jahr 1839 erwarb. Die Schwester Hedwig, *27. 3. 1884, heiratete 1912 den Albert Herrmann und der Bruder William, *17. 4. 1882 war als Reisender tätig.
Im Nachbarhaus Langgasse 2 (bis 1971 Hs. Nr. 75) lebte die Familie Adolf und Sophie Sarah Stein geb. Schott, die 5 Kinder hatten, die das Erwachsenenalter erreichten. Herr Stein, *11. 3. 1854 war Metzger, er verstarb im Jahr 1921; sein Grabstein ist in Nassau noch erhalten. Die in den Jahren 1884 bis 1897 geborenen Kinder gründeten hier in Dausenau keine Familien, sie waren meist außerhalb beruflich tätig. Es waren dies: Hermine *1. 4. 1884 (Köchin), Jenny *10. 1. 1886, die 1912 in Dausenau den Gustav Herrmann heiratete, Regine Emma *27. 6. 1887 (Modistin), Nelly, *1. 3. 1891 (Büffetfräulein) und Richard Julius, *15. 3. 1897 (Schneider). Aus dem Einwohnermelderegister der Gemeinde lassen sich neben den Berufen auch die jeweiligen Arbeitsorte feststellen, jedoch gibt es nach 1918 keine entsprechenden Hinweise mehr, so daß davon auszugehen ist, daß alle an anderen Orten seßhaft geworden sind. Als Eigentümer des Hauses Kirchstraße 3 (früher 39) war damals noch der Vater von Frau Rosa Sundheimer eingetragen; die Familie bewohnte das Anwesen seit 1844, als der Vater dasselbe käuflich erwarb.
Kurz vor dem Krieg gab es nur noch 2 jüdische Familien, beide sind seit vor 1800 hier sicher nachzuweisen. Es handelt sich um die Familien
Wilhelm Sundheimer (Kaufmann) *23.4.1854 in Groß-Rohrheim mit Frau Rosa geb. Herzberg *2.2.1855 und
Julius Stein (Kaufmann) *8.2.1879 in Dausenau mit Frau Dina geb. Blumenthal *15.8. 1884.
Die Familie Sundheimer besaß ein Haus in der unteren Kirchgasse. Es wurde durch Kauf von der Familie Heinrich Krekel erworben, in deren Besitz es bis heute blieb. Das Haus gehörte Frau Sundheimer geb. Herzberg (hier genannt Herz) mit ihrem Bruder Bernhard, der bereits vor dem ersten Weltkrieg nach England ausgewandert war. Die Eltern von Frau Sundheimer hießen Herzberg, sie sind so in den Personenstandsregistern geführt, jedoch war der Großvater lediglich als Bärmann Herz eingetragen. Die mir vorliegenden Nachweise sind nicht ganz sicher, doch dürfte es sich bei Moses Herz mit seiner Frau Röschen Beren um die Urgroßeltern handeln, die um 1750 geboren sind und ebenfalls in Dausenau gelebt haben.
Die Familie hatte 6 Kinder,
die 1884 geborene Tochter Johanna lebte nach ihrer Eheschließung in Hamburg,
der 1883 geborene Sohn Leo wanderte wohl schon vor dem 1. Weltkrieg nach den USA aus,
der 1887 geborene Sohn Eugen betrieb bis 1938 in Bad Ems, Römerstraße 61 (63?) im I. Obergeschoß ein Uhrmachergeschäft ohne Laden.
Sohn Fritz, geb. 1889 hatte Bäcker gelernt und betrieb bis 1938 in Frankfurt am Main ein Zigarrengeschäft.
Ernst Sundheimer, der jüngste Sohn der Familie, zog als 19jähriger ebenso wie seine Schul- bzw. Alterskameraden als Teilnehmer in den "vaterländischen Krieg" und wurde wie sein Bruder Fritz und andere auch mit "ehrenhaften Auszeichnungen" bedacht.
Nach Schul-, Lehrzeit und weiterer Ausbildung hatte er mit seiner Familie bereits lange in Koblenz gewohnt und konnte sich vor dem Krieg noch rechtzeitig nach Frankreich absetzen, wo die Familie sicher überlebte. Die beiden Söhne mußten dort Militärdienst ableisten und betraten Deutschland erstmals wieder als Angehörige der Besatzungsmacht. Der erste Besuch der beiden Brüder in Uniform mit ihrem Vater ist mir in Erinnerung geblieben. Da war bei den jungen Männern eine große Wut zu verspüren, als nach der Verantwortlichkeit für das der jüdischen Bevölkerung angetane Leid gesprochen wurde. Verständlich aus deren Sicht in der damaligen Situation, zumal der Nazi-Terror auch nahen Verwandten ihrer Familie den Tod gebracht hatte. Doch der Vater unterstützte das Vorhaben der Söhne nicht, nach Verantwortlichen für das Geschehen zu suchen. Herr Sundheimer hielt bis zu seinem Tod im Jahre 1961 die Verbindung zu einigen Familien im Dorf aufrecht und die Besuche in unserem Haus bleiben bis heute in guter Erinnerung.
Von der Familie Stein lebte im Jahr 1938 nur noch das Ehepaar Julius und Dina geb. Blumenthal in Dausenau, die hier ein Kolonialwarengeschäft betrieben (Abb. 1). Beide waren damals um die 60 und in schlechter körperlicher Verfassung, als auch sie Opfer der Ausschreitungen in der "Reichskristallnacht" werden sollten. Sie verloren bei dem Überfall der Räuber Hab und Gut und erlebten eine unvorstellbare Demütigung. Als Kind haben mich die Berichte über die menschenverachtende Behandlung der alten Leute erschüttert und eine bleibende Erinnerung hinterlassen.
Frau Stein war damals fast blind und lebte mit ihrem Mann allein, denn der 1918 geborene Sohn Hans war bereits nach England ausgewandert. Obwohl Frau Stein durch ihre Sehschwäche gar nicht alleine zurechtkommen konnte, wurde ihr Mann abgeführt.
Der Überfall von irregeleiteten, fanatischen Parteileuten, die aus Bad Ems und Umgebung stammten, ist älteren Leuten heute noch in schlechter Erinnerung. Bei der Zusammenstellung von Einsatzkommandos achteten die Verantwortlichen darauf, möglichst ortsfremde Leute einzusetzen, um die Taten in einer relativen Anonymität ablaufen zu lassen. Trotzdem konnte sich eine zwar betreten machende, jedoch eher positive Überlieferung bis heute halten. Einer der Eindringlinge sah im Schlafzimmer der Eheleute das Bild des verstorbenen Sohnes, den er aus seiner Schulzeit gut kannte. Er veranlaßte daraufhin seine Begleiter, ihr böses Werk zumindest einzuschränken, so daß aus Ehrfurcht vor dem verstorbenen Schulkameraden wohl noch ärgere Bedrängnisse von der Familie abgewendet werden konnten.
Der Verbleib der Eheleute Julius und Dina Stein im Anschluß an die Verwüstung ihres Hauses läßt sich aus Augenzeugenberichten nicht mehr lückenlos nachvollziehen, doch bietet das sonst spärliche Aktenmaterial der Gemeindeverwaltung einige sichere Hinweise zumindest für die erste Zeit nach dem Überfall. Danach ist Frau Stein mit Auto- Rölz aus Nassau am 11.11.1938 zum Krankenhaus nach Bad Ems gefahren worden. Die Rechnung über 6 Reichsmark richtete Herr Rölz am 18.11.1938 an die Gemeinde, die den Betrag auch am 2. Dez. 1938 beglich.
Bürgermeister Zollmann hat offensichtlich anläßlich einer persönlichen Vorsprache von Herrn Julius Stein am 29.12.1938 nachstehenden Aktenvermerk festgehalten:
"Der Jude Jul. Stein ist am 15. Dez. aus dem Kz. Buchenwald zurückgekommen und hat, nachdem er die Aufräumungsarbeiten beendet hat, heute nachstehend aufgeführte Gegenstände als abhanden gekommen gemeldet."
(Die Aufstellung hat Herr Stein handschriftlich erstellt, Bürgermeister Zollmann ergänzte zu jedem Gegenstand lediglich den Wert). Neben je einer goldenen Herren- und Damenuhr nebst Kette, geschätzt mit je 150 Mark und vielen Gebrauchsgegenständen von zusammen 120 Mark standen 260 Mark Bargeld auf der Verlustliste. Eine Entschädigung für den Raub von Vermögenswerten, der von staatlichen Stellen ja billigend hingenommen wurde, ist sicher niemals erfolgt.
Über den weiteren Verbleib von Herrn und Frau Stein enthält das Gemeindearchiv noch einige Hinweise, die allerdings nichts über deren tatsächliche Lebensumstände aussagen.
Da ist einmal das in Abschrift vorliegende Schreiben des Finanzamts Diez vom 2. Januar 1939 an die "Staatspolizeistelle Frankfurt/M, Bürgerstraße 22", mit dem der Verdacht auf Auswanderung geäußert wird. Als Verdachtsgrund wird mitgeteilt: "Grundstücksverkauf"; handschriftlich vermerkte der Bürgermeister auf dem Schriftstück "voraussichtlich Südamerika". Dazu ist es mit Sicherheit aber nicht gekommen.
Die Eintragung im Einwohnermelderegister des Jahres 1939, die der Bürgermeister selbst vornahm, erscheint wenig glaubhaft. Danach hatten die Eheleute Stein mit ihrem Sohn Hans (geb. 24.10.1918) ihren Wohnsitz am 10.7.1939 nach Bad Ems, Adolf-H.-Str. 5 verlegt. Gegen die Richtigkeit dieser Eintragung spricht vor allem das überlieferte Wissen davon, daß der Sohn bereits längere Zeit vorher nach England ausgewandert war. Es scheint sich hier also um eine Abmeldung "von Amts wegen" gehandelt zu haben.
Der Verbleib der Eheleute Stein konnte bisher von niemandem sicher bestätigt werden, so daß man davon ausgehen mußte, sie seien Opfer des Nazi-Terrors geworden. Ein erstmals greifbarer Beleg für diese Vermutung ist deren Aufnahme in das "Gedenkbuch der Opfer des Nazi-Terrors"; hier sind Julius Stein aus Dausenau, geb. 8.2.1879 und Frau Dina Stein geb. Blumenthal aus Köln, geb. 15.8.1884 als verschollen registriert. Sie erscheinen in diesem Buch nicht einmal als Eheleute, da dies aus den Archivalien nicht eindeutig abgeleitet werden konnte. Wir können jedoch ganz sicher sagen, daß es sich um die Eheleute Stein aus Dausenau handelt, da zum einen die Geburtsdaten stimmen, Frau Stein's Mädchenname Blumenthal war und darüber hinaus bekannt geworden ist, daß die Familie mit Unterstützung eines Dausenauer Bürgers im Jahr 1939 nach Köln zu Bekannten gezogen war.
Über den Hergang der Ausschreitungen am Abend des 10. November 1938 gibt es aus anderen Gemeinden Augenzeugenberichte. Obwohl sich in der hiesigen Gemeindeverwaltung Aktenmaterial nur in spärlichem Umfang erhalten hat, ist es geeignet, den von Verwaltung und Parteiapperat geplanten Ablauf der Ausschreitungen gegen die jüdischen Bürger auch hier ergänzend zu dokumentieren. Dabei fällt die enge Zusammenarbeit zwischen den staatlichen und kommunalen Behörden mit den Dienststellen der NSDAP auf. Ziel der aufeinander abgestimmten Aktivitäten sollte dabei nicht nur die Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufes sein, sondern es wurde damit gleichzeitig angestrebt, eine möglichst kurzfristige und vollständige Verwertung des im Eigentum der Juden stehenden Eigentums einschließlich der bebauten und unbebauten Grundstücke sicherzustellen.
Zur Anfrage des Landrats vom 21.11.1938 über die Vermögenslage der Juden im Dorf und über eventuelle beschlagnahmte Vermögenswerte vermerkte der Bürgermeister handschriftlich, daß weder Geld noch sonstige Wertgegenstände beschlagnahmt wurden oder vorhanden seien. Den Umfang des vorhandenen Grundvermögens neben den Häusern der drei Judenfamilien hat der Bürgermeister handschriftlich offenbar als Grundlage für ein noch zu fertigendes Antwortschreiben notiert. Danach besaßen drei jüdische Familien Grundstücke in Dausenau, zwei davon wohnten in Nassau.
Dem Hang zur Ordnungsliebe verdanken wir weitere Informationen über die damaligen Geschehnisse. "Der Kreiswirtschaftsberater" als Organ der Kreisleitung Limburg-Unterlahn, Gau Hessen-Nassau der NSDAP wandte sich an den Bürgermeister und bat um Stellungnahme zum Verhältnis der Einheitswerte und Kaufpreise der von Juden gekauften Immobilien sowie die dem Erwerb zugrunde liegenden wirtschaftlichen Bedürfnisse. Aus den handschriftlichen Notizen des Bürgermeisters ist zu schließen, daß die Kaufpreise immer die Einheitswerte überschritten und meist auch über dem Tageswert lagen.
Unter formalen Gesichtspunkten konnten diese Eigentumsregulierungen also als durchaus korrekt angesehen werden.
6 Jüdische Familien im Ortsgeschehen
Wenn man bedenkt, wie eng die Bindungen der jüdischen Familien innerhalb der Dorfgemeinschaft waren, sind die Ausschreitungen in einem Dorf eigentlich unvorstellbar.
Die Mitgliederlisten der Ortsvereine weisen dies deutlich aus. Herr Julius Stein z.B. übte noch im Jahr 1936 das Amt des Schriftführers in der Feuerwehr aus. Doch dies war kein Einzelfall. Schließlich war Herr Wilhelm Sundheimer aus der Kirchgasse während des 1. Weltkriegs Erster Beigeordneter und nahm über längere Zeiträume die gemeindlichen Geschäfte als Vertreter des Bürgermeisters wahr. Er war, wie die Chronik der Freiwilligen Feuerwehr berichtet, Gründungsmitglied und übte darin immer wichtige Vorstandsfunktionen aus. So als stellvertretender Wehrleiter ab 1889 und als Schriftführer bis zum Jahr 1924.
Auch Hermann Sternberg war, so eine Notiz in der Feuerwehrchronik, "von Anfang an dabei" (Gründungsjahr war 1879).
In Erinnerung geblieben sind bis heute die Geschwister Hermann und Adelheid Sternberg, die Eigentümer des früheren Gemeindebackhauses vor dem Alten Rathaus waren (Abb. 2 u. 3).
Der Familie gehörte neben diesem Wohnhaus früher auch noch eine kleine Scheuer (Teil der Scheuer von Wilhelm Lanio, die heute der Gemeinde gehört, an der Ringmauer zur Lahn). Für diese Scheuer hielt sich lange der Name "Sieskinds Scheuer", eine Ableitung aus dem Beinamen der Familie Sternberg "Süßkind".
Vom Wohnhaus ist noch ein Foto erhalten, das anläßlich des Hochwassers im Jahr 1909 gemacht wurde. Die vom Hochwasser verursachten Schäden am Haus führten damals zum Abriß dieses Gebäudes, das die Gemeinde zuvor von den Geschwistern Adelheid und Hermann Sternberg sowie der Witwe Sternberg aus London erworben hatte. In dem Ortsplan von 1776 war das Gebäude noch als Backhaus bezeichnet.
Nun war es nicht so, als ob die jüdischen Familien im Dorfleben bloß eine untergeordnete Rolle gespielt hätten; die zu Beginn beschriebenen Begebenheiten jedenfalls könnten einen solchen Eindruck vermitteln.
Nein, ein Blick in die Grundbücher und Katasterunterlagen läßt erkennen, daß jene Familien ebenso in eigenen Häusern lebten wie ihre christlichen Mitbürger. Tatsächlich ist keine landwirtschaftliche Betätigung in nennenswertem Umfang zu ersehen und zumindest bis zum Beginn dieses Jahrhunderts gingen die Juden auch in Dausenau mehr oder weniger selbständigen Tätigkeiten nach.
6.1 Berufe der jüdischen Familien in Dausenau
Die Eheleute Julius und Dina Stein geb. Blumenthal betrieben ein Kolonialwarengeschäft. Schon die Eltern Moses Stein und Regina geb. Schott waren als selbständige Kaufleute tätig; sie besaßen bereits das Haus in der Lahnstraße, welches im Jahr 1839 im Eigentum des Aron Stein, Vater von Moses Stein, nachgewiesen ist. Als Vorbesitzer ist seit 1836 der Abraham Isaak genannt, bei dem es sich sehr wahrscheinlich um den Abraham Stein handelte, den Bruder des Aron Stein, dessen Familienname Stein sich um jene Zeit nach Inkrafttreten neuer familienrechtlicher Vorschriften im Herzogtum Nassau erst fest gebildet hatte.
Zur Tätigkeit des Moses Stein fand sich in der Emser Zeitung vom 1. April 1894 der folgende Nachweis:
"A n n o n c e :
Wasserpumpen (für Haus, Hof, Garten etc.),
Jauchepumpen (verschiedener Construction)
sowie Jauchenverteiler liefert unter
Garantie zu Fabrikpreisen
M. Stein, Dausenau".
Der im Nachbarhaus lebende Adolf Stein, Bruder von Moses Stein, übte den Beruf eines Metzgers aus. Er hatte natürlich keine eigene Metzgerei mit Laden, sondern machte Hausschlachtungen hier im Ort und auch in den umliegenden Gemeinden.
Sowohl der Vater Aron Stein als auch dessen Bruder Abraham Stein wurden als Handelsmann in den Registern geführt, sie übten ihr Gewerbe nicht nur am Ort in einem Geschäft aus, sondern waren auch im Handel "über Land" tätig.
6.2 Berufswahl und Berufsausübung seit 1900
Wie bereits zuvor angedeutet, hat sich das Bild in der Berufswahl und Berufsausübung seit dem Beginn dieses Jahrhunderts gewandelt. Nachweislich strebten die jungen Leute seitdem ohne Rücksicht auf die Religionszugehörigkeit die Erlernung von Berufen an. Im Grunde genommen kann man im Blick auf die früher tatsächlich für Juden bestandenen Berufsverbote sagen, daß erst ab diesem Zeitpunkt von einer wirklichen Gleichstellung der Juden in Deutschland auf dem Gebiet der Berufswahl und -ausübung gesprochen werden kann.
Kritische Stimmen werden hier einwenden, daß bereits seit 1866, als das Herzogtum Nassau zu bestehen aufhörte und im Königreich Preußen aufging, alle die jüdische Bevölkerung diskriminierenden Beschränkungen aufgehoben seien. Dies trifft zwar zu, doch bedurfte die Umsetzung der Freiheitsrechte eine nicht unbeträchtliche Zeit, da die gesamten Familienstrukturen sich neu zu orientieren hatten.
Die Veränderungen im Bereich Bildungs- und Berufschancen seit der Jahrhundertwende war das Ergebnis einer allgemein positiven Entwicklung im Staat, die, wenn auch nur zaghaft, das Ziel verfolgte, die soziale Lage auch der unteren Bevölkerungsschichten zu verbessern; sie hing nicht in erster Linie mit der Situation der Juden zusammen und kam der gesamten heranwachsenden jungen Bevölkerung in Deutschland zugute.
6.3 Wo wohnten die jüdischen Familien?
Wir wollen an dieser Stelle festhalten, in welchen Häusern jüdische Familien wohnten, können dies jedoch nur soweit nachvollziehen, wie sich die jeweiligen Häuser in deren Eigentum befanden. Zur genauen Bestimmung wird angegeben:
a) die derzeitige Hausnummer (Stand 1993),
b) die bis 1971 gültige Hausnummer,
c) die lfd. Nr. der Gebäudesteuerrolle von 1879,
d) die Seite im "Ortskataster der Gemeinde Dausenau"
Wenn es sich heute nicht mehr um ein Wohnhaus handelt oder das Gebäude durch Abbruch ganz verschwunden ist, dient die Katasterbezeichnung
e) (Stand 1913) als Standortbezeichnung. Bei Zuordnungen, die nach dem Ortsplan von 1776 f) getroffen werden, wird die lfd. Nr. dieses Planes als Lagebestimmung herangezogen.
1. Jude Sabel (1776): Langgasse, heute Garagen Nonninger |
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a) |
b) 102 |
c) 73 |
d) 27 |
e) 68 |
f) 6 |
2. Stein, Abraham und Ehefrau Sara, geb. Moses (1844): Langgasse, heute Muri |
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a) 10 |
b) 84 |
c) 100 |
d) 107 |
e) 43 |
f) 18 |
3. Jude Moses (1776): Langgasse, heute Ruppert |
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a) 17 |
b) 93 |
c) 80 |
d) 114 |
e) 61 |
f) 49 |
4. Moses Herz (1834), Rosenberg Moses Erben, Süßkind Sternberg und Babette Rosenberg, Süßkind Sternberg (1867), Sternberg Adelheid, Michael, Hermann und Moses (1892/93): Lahnstraße, altes Backhaus |
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a) |
b) |
c) 130 |
d) 70 |
e) 45 |
f) |
5. Süßkind Sternberg und Ehefrau Delz, geb. Rosenberg (1853), Adelheid Sternberg und Consorten: Lahnstraße, Lanios Scheuer |
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a) |
b) |
c) |
d) |
e) 42 |
f) |
6. Isaak Samuel (1822), Abraham Stein u.Ehefrau Sarah geb. Moses (1838): Langgasse, heute Habel |
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a) 43 |
b) 111 |
c) 69 |
d) 139 |
e) 73 |
f) |
7. Herzberg, Manasse (1844), Herzberg Manasse (1867): Langgasse, heute Tups |
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a) 19 |
b) 92 |
c) 81 |
d) 116 |
e) 62 |
f) |
8. Herzberg, Hermann (1844), Herzberg, Bernhard, Kaufmann in Chiswell, die Ehefraudes Wilhelm Sundheimer, Rosa, geb. Herzberg (gen. Herz): Kirchgasse, heute Krekel |
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a) 3 |
b) 39 |
c) 19 |
d) 10 |
e) 119 |
f) 73 |
9. Herzberg, Hermann (1848): Kirchgasse, heute Göron |
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a) 14 |
b) 62 |
c) 48 |
d) 35 |
e) 94 |
f) |
10. Stein Aaron, Johanne, geb. Löb (1867), Stein, Hermine, London, Stein, Jenny, Dausenau, Stein, Emma, Dausenau, Stein, Cornelia und Stein, Richard, Dausenau: Langgasse, heute Zins |
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a) 2 |
b) 75 |
c) 111 |
d) 96 |
e) 23 |
f) 24 |
11. Abraham Isaak (1836), Aaron Isaak (1839), Stein, Aron und Ehefrau Johanne, geb. Löb (1838), Stein, Moses (1898), Stein, Aron (1879), Stein, Julius (1913): Lahnstraße, heute Stricker |
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a) 23 |
b) 10 |
c) 111 |
d) 73 |
e) 30 |
f) 25 |
Zu Nr. 10 und 11: Im Jahr 1899 hat Herr Moses Stein das Anwesen abgebrochen und neu aufgebaut; lt. Bauakte im Gemeindearchiv wurde das Gebäude als Zweifamilienhaus am 9. Oktober 1899 wieder bezogen.