Das Gemeindegebiet
unter Berücksichtigung der besonderen Situation im Ortsteil "Emser Bad"

von Kurt Bruchhäuser

1 Ausdehnung des Gemeindegebiets

Ungewöhnlich war die Ausdehnung der Gemarkungsgrenze in Richtung Bad Ems, denn die Entfernung von der Ortsmitte Dausenaus zum früheren Ortsteil "Emser Bad" oder "Ems Dausenauer Seiten" mit der Grabenstraße und der Lahnstraße, letztere damals bezeichnet mit "Allee" durch Thalen (Doale) ist 2.500 Meter. Im Vergleich dazu mißt die Strecke von dort zum Zentrum von Alt Ems mit der altehrwürdigen Martinskirche 1.500 Meter. Diese Situation bestand während der gesamten heute überschaubaren Geschichtsperiode bis zum Jahr 1821; Auseinandersetzungen zwischen den Nachbargemeinden Ems und Dausenau gab es nicht. Geschichtlich gewachsene Strukturen zwischen Gemeinden wurden in früheren Zeiten offenbar nicht in Frage gestellt. Außerdem wären Grenzveränderungen schon daran gescheitert, weil die Gemarkung Dausenau zum "Dreiherrischen Landesteil" der Grafschaft Nassau gehörte, währenddem die Gemeinde Ems zu Hessen-Darmstadt und Nassau-Diez gehörte, also zweiherrisch war.

1.1 Auswirkungen der Landeszugehörigkeit

Ems konnte sich wegen seiner besonderen Landeszugehörigkeit nur innerhalb des Hoheitsgebiets der "Gemeinschaft Ems", d.h. der früheren "Vogtei Ems" entwickeln, deren Grenze im Osten der Westersbach darstellte. Eine Besiedlung des östlich angrenzenden Bereichs, der "dreiherrisch" war, konnte unter Berücksichtigung der damaligen Rechtsordnung also nur von der Nachbargemeinde Dausenau aus und deshalb schleppend erfolgen.

2 Grenzen des Gemeindegebietes.

2.1 Allgemeines - Veränderungen im Jahre 1821

Die Dausenauer Gemarkung besteht heute aus 992 ha, davon ist etwa die Hälfte, ca. 548,1 ha mit Wald bewachsen. Im wesentlichen ist diese Situation seit dem Jahr 1821 unverändert, als mit herzoglichem Dekret eine große Grenzregulierung zwischen den Gemeinden Ems, Dausenau und Kemmenau durchgeführt worden war (Abb. 1). In jenem Jahr hatte die Nassauische Landesregierung etwa ¼ der bis dahin zu Dausenau gehörenden Wald- und Feldflur den Nachbargemeinden zugeschlagen, um diesen günstigere Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen. Die damals noch nicht zusammengewachsenen Ortsteile "Dorf" und "Bad" Ems - so sahen es die Landespolitiker - erhielten mit dem Gemarkungszuwachs links und rechts der Grabenstraße und dem noch zur Gemeinde Dausenau gehörenden Bereich der Lahnstraße ab dem Hotel zum Löwen eine sehr wertvolle Ausweitung ihres Gemeindegebietes, die als Grundlage für den im 19. Jahrhundert einsetzenden Aufschwung der Entwicklung des Badebetriebes dienen sollte. Die Zuweisung einer nicht unerheblichen Feldflur, die, soweit es Kemmenau betraf, teilweise jedoch erst nach der Umgemeindung von Kemmenau aus durch Rodung vergrößert worden war, schuf tatsächlich erst die Voraussetzung dafür, daß sich in dem bis 1821 zwischen Ems und Dausenau aufgeteilten Kemmenau ein wirklich selbständiges Gemeinwesen entwickeln konnte.

Zwar hatte Kemmenau bereits im Jahr 1749 einen eigenen Bürgermeister, jedoch war das Dorf nach wie vor zweigeteilt und hatte keine eigene Gemarkung. Aus einem Bericht des Amtes Nassau an die Landesregierung in Wiesbaden vom 14. Dez. 1817 erfahren wir zur damaligen Situation: "Der sogenannte Emser Vogteiwald war bisher gemeinschaftliches Eigentum der Gemeinde Dorf Ems, des größten Teils von Baad Ems und Kemmenau, sowie überhaupt die beiden letzteren Gemeinden zwar seit dem vorigen Jahr eigene Schultheißen haben, jedoch abgesonderte Gemeindebezirke oder Gemarkungen bis jetzt nicht besitzen ...".

Zwei voneinander unabhängige Sachverhalte dienten bei dieser großzügigen Gebietsveränderung als rechtliche Grundlage, auf die wegen der immer wieder aufkommenden Fragen kurz eingegangen wird:

2.1.1 Umgemeindung kraft Gesetzes

Die Überlegungen des Landesherren, der Herzoglich-Nassischen Landesregierung, dem Kurbetrieb in Ems mit einer einheitlichen Verwaltungszugehörigkeit bessere Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen und damit verbunden, mittelfristig auch eine Zusammenführung der beiden Emser Stadtteile Dorf und Bad herbeizuführen, waren zum damaligen Zeitpunkt sicher sinnvoll; die Gemeinde Dausenau hatte keine Möglichkeit, diese Entscheidung mit juristischen Mitteln zu verhindern. Solche Maßnahmen werden übrigens auch heute, im modernen Verfassungsstaat, gelegentlich durchgeführt, wenn Einigungen zwischen Gemeinden über sinnvoll erscheinende Gebietsveränderungen nicht erzielt werden können. Leider liegen keine Katasterkarten von der damaligen Situation vor, aus der die Grenzregulierungsmaßnahmen absolut sicher abgeleitet werden können, deshalb sind kleinere Ungenauigkeiten bei der nachfolgenden Beschreibung nicht völlig auszuschließen. Nach den verfügbaren Quellen hatte die Gebietsbereinigung zugunsten der Gemeinde Ems (ohne Berücksichtigung der Aufteilung des Markwaldes) nachstehenden Umfang, der aufgegliedert nach Fluren, Nutzungsarten und Eigentümern im einzelnen dargestellt wird. Die Auswertung bezieht sich jedoch nur auf die an Ems gekommenen Fluren, da es über die an Kemmenau gefallene Feldflur zum damaligen Zeitpunkt offensichtlich noch keine genauen Aufzeichnungen gab.

2.1.1.1 Auswertung aus den damals noch gültigen Flurbüchern von 1740:

Flurnamen

Nutzungsart

 

 

landwirtsch. Nutzfläche

 

 

 

 

links der Lahn:

Ackerland

Wiesen

Viertel

Ruthen

Schuh

An der Kalck Kreiß

20

 

 

2

297

137

unter der Kalck Kreiß

52

 

 

1

776

367

In den Langen Äckern

66

 

 

0

1.153

548

In der Au am Landtgraben

 

 

10

0

36

78

Bey Lehnhardts (Leonhardts) Garten

3

 

 

0

66

28

In Lehnhardts Garten

7

 

 

0

80

59

Obig Lehnhardts Garten

7

 

 

 

 

101

51

Zwischensumme:

155

10

 

 

 

 

 

 

rechts der Lahn:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im oberste Thal

129

 

 

70

2.710

1.002

im unterste Thal

65

 

 

45

1.329

397

In Westersbach

 

 

49

10

795

357

Obig dem Rantzensteiner Born

1

 

 

3

6

 

 

Zu Rantzenstein

2

 

 

8

65

11

insgesamt:

197

49

139

7.414

3.035

davon: Ackerland

352

 

 

129

6.583

2.600

Wiesen

 

 

59

10

831

435

Die Maßeinheiten betrugen dabei:

Ein Morgen = 4 Viertel, ein Viertel = 40 Ruthen, eine Ruthe = 16 Schuh. Danach betrug die gesamte von der Umgemarkung betroffene Feldflur ca. 82 Morgen.

Die von der Umgemeindung betroffenen Bereiche werden nachstehend aus den Emser Katasterkarten des Jahres 1839 in Auszügen dokumentiert (Abb. 2 u. 3):

Ausweislich der Flurbücher teilten sich 142 Grundbesitzer die insgesamt 411 Parzellen; 26 davon werden ausdrücklich als "von Embs" oder "vom Baad" bezeichnet. Wir können sicher davon ausgehen, daß letztere auf dem Dausenauer Teil des Emser Bades wohnten und stellen deren Grundbesitz, wie er sich auf die einzelnen Fluren verteilt, dar:

Nr.

Eigentümer

Fluren - Erläuterung siehe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

1

Andreas Ahler

1

1

4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2

Ludwig Ahler

2

2

2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3

Philipß Ahler

3

2

4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4

Amtsverweser Archeholtz

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5

Christopfel Beller

6

4

4

 

 

 

 

 

 

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6

Philipß Anthon Deußner

 

 

 

 

1

 

 

 

 

 

 

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

7

Adam Glaßmann

 

 

 

 

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

8

Johann Adam Glaßmann

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

9

Frau Amtmännin Goedeckin

10

2

1

 

 

5

 

 

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

10

Anthon Groß

 

 

 

 

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

11

Anthon Hegmann

 

 

 

 

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

12

Georg Hermanny

 

 

 

 

2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

13

Wilhelm Lanio von Embs

1

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

14

Wilhelm Lanio Wittwe von Embs

1

4

3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1

 

 

 

 

15

Oßwaldt Linkenbach von Embs

2

2

2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

16

Ludwig Linkenbachs Wittwe von Embs

3

 

 

2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

17

Jost Wendel Müller von Embs

3

 

 

2

 

 

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

18

Theodor Reifferts Wittwe von Embs

 

 

 

 

2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

19

Servatius Schäfer von Embs

2

2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

20

Matthäus Steinborn von Embs

 

 

 

 

2

1

 

 

 

 

2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

21

Davidt Werner von Embs

2

2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

22

Johann Philipß Wö(i)lbert von Embs

3

3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

23

Philipß Wö(i)lberts Erben von Embs

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

24

Carl Zappey von Embs

3

5

5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

25

Ludwig Zappey von Embs

3

7

3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1

 

 

 

 

26

Philipß Anthon Zappey von Embs

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Parzellen insgesamt:

48

37

42

1

6

 

 

7

 

 

 

 

2

 

 

 

 

_ 1 - Im Oberste Thal, 2 - Im Unterste Thal, 3 - In Westersbach, 4 - Obig dem Rantzensteiner Born, 5 - Zu Rantzenstein, 6 - An der Kalck Kreiß, 7 - Unter der Kalck Kreiß, 8 - In den Langenäckern, 9 - In der Au am Landtgraben, 10 - Bey Lehnhartdts Garten, 11 - In Lehnhardts Garten, 12 - Obig Lehnhardts Garten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auffallend ist bei der Verteilung des Grundbesitzes, daß die auf dem Bad lebenden Leute wenige Grundstücke auf dem linken Lahnufer besaßen, doch dies ist nicht verwunderlich, denn der Weg dorthin war für jene Bauern (oder Nebenerwerbslandwirte, die es damals ja auch schon gab) ebenso lang und zeitaufwendig, wie für diejenigen, die ihre Felder von Dausenau aus bewirtschafteten. Von den Grundbesitzern, die zur damaligen Zeit ihren Wohnsitz nicht auf dem Emser Bad hatten, nehmen drei insofern eine besondere Stellung ein, als sie über eine relativ große Zahl von Grundstücken im Bereich rechts der Lahn verfügten; sie werden in nachstehender Übersicht mitgeteilt:

Nr

Eigentümer

Fluren - Erläuterung siehe vorherige Tabelle

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

1

Wilhelm Linkenbach

7

6

3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2

Moritz Zappey

8

6

2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3

Carl Zappey

3

3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dieser Sachverhalt ist sicher darauf zurückzuführen, daß es sich bei diesen Grundbesitzern um Mitglieder von Familien handelte, die starke familiäre Beziehungen zum Emser Bad hatten und ihren dortigen Besitz zumindest zu einem großen Teil im Wege der Erbfolge erhalten haben werden.

 

2.1.1.2 Nachrichten über Flurnamen aus anderen Quellen

Bei der Beschreibung des damals verlorengegangenen Gemarkungsanteils lediglich unter Nutzung der alten Flurbücher, die leider auch keine Hinweise auf den Umfang der Weinberge enthielten, müssen wir natürlich auch sehen, daß in der Zwischenzeit (ca. 70 Jahre) eingetretene Änderungen in der Nutzung keine Berücksichtigung finden konnten. Doch gerade in jener Zeit erfolgte durch Rodungen von Hecken und Niederwald eine nicht unbeträchtliche Erweiterung landwirtschaftlicher Nutzflächen, so daß unsere Auswertung an einigen Stellen Korrekturen erfahren muß. Aus dem im Jahr 1810 aufgestellten neuen Flurbuch, das allerdings keine Einzeldarstellung der Flurstücke mit ihren jeweiligen Eigentümern enthält, werden ergänzende Angaben gemacht, wenn sie geeignet erscheinen, die bisher genannten Lagebeschreibungen zu präzisieren. In nachstehender Übersicht werden vor allem solche Flurbezeichnungen aufgelistet, die bisher noch nicht in Erscheinung traten:

Nr

Flurbezeichnung

Erläuterung zur Lage

1

Gärten bei den Häusern an der Allee

Lahnstraße

2

In den Eichen

Wiesen zwischen Odenbach und Westersbach

3

Elbigs Weg

im unteren Bereich untere Grabenstraße

4

In den Birken

kleiner Bezirk zwischen Repselskopf und Oberthalen

5

Gäulskirchhof

zwischen Baadlei und Schmittsgraben

6

Börnchen

Bereich oberer Rantzenstein

7

Bei dem Eishaus

im Bereich der unteren Grabenstraße

8

Untig dem Eishaus

im Bereich der unteren Grabenstraße

9

Eiskeller

im Bereich der unteren Grabenstraße

10

Im Weyerg(ch)en

rechts (und links ?) der unteren Westersbach

11

Der kleine Wasen

Bereich links der Lahn (Kalck Kreiß, Kalkreus)

12

Der Gründer Wasen

links der Lahn, östlich der Wiesbach

13

Der Gründ

links der Lahn, östlich der Wiesbach

14

Unterberg

Weinbergslage vom Emser Bad entlang der Straße bis etwa zum Beginn des Volberter Wegs

15

Stollberg

Weinbergslage oberhalb (hangaufwärts) der Lage Unterberg

16

Habichtshöhl(höll), meist Abgel (mundartlich Obschell)

hinter der Bebauung Oberthalen zum Sohl, teils Dausenau teils Ems

Wertvolle Hinweise über die Lokalisierung alter Flurbezeichnungen finden wir z.B. auch noch in einer Zehntbeschreibung aus dem Jahr 1648; darin werden die Fluren "Auwe" und "Auf der Lachen" eindeutig in den Bereich um den heutigen Emser Sportplatz Wiesbach lokalisiert.

 

2.1.1.3 Frühere Dausenauer Feldfluren im Bereich der Gemeinde Kemmenau

Eine Beschreibung der an die Gemeinde Kemmenau abgetretenen Feldflur kann aus den schon dargelegten Gründen nicht im einzelnen erfolgen, es ist jedoch so, daß die landwirtschaftlich nutzbare Fläche in Kemmenau, soweit sie sich "unterhalb des Weges" (zwischen der Straße nach Welschneudorf und dem Wald) befand, zur Gemarkung Dausenau gehörte mit Ausnahme eines Teiles der "Neumark", die zwischen Ems und Dausenau aufgeteilt war. Adolf Bach hat sich mit den alten Emser und Kemmenauer Flurnamen ausgiebig befaßt, seine Ausführungen zu den Fluren, die früher zu Dausenau gehörten, werden nachstehend abgedruckt:

Nr:

Katasterbezeichnung

Lagebeschreibung

26

in dem Atzebach

Kemmenauer Feld-Wiesendistrikt

28

der Azzenbacher Grund

Tal der Atzebach

29

der Atzeborn

im Quellbereich der Atzebach

53

an der Birne

 

 

62

im Bornstück

Kemmenauer Feld südöstlich des Dorfes

68

in den Bremenstückern

Kemmenauer Feld südlich des Dorfes

74

in Buffertsdell

Kemmenauer Feld südöstlich des Dorfes

108

im Ederschoß

Kemmenauer Felddistrikt südlich des Dorfes

169

im Gänsmüllersberg

Feld südlich Kemmenau

203

auf dem Hahn

Kemmenauer Feld südlich des Dorfes

214

die Hasselbach

 

 

219

das Hausenthal

in der alten Neumark (teils Kemmenau/ Dausenau)

226

am Hellgraben

in der alten Neumark (heute zu Kemmenau)

245

auf der Hohl

Kemmenauer Feld bei den Versteinerungen

248

auf dem Hufacker

Kemmenauer Feld südlich des Dorfes

249

auf dem Hühnerpfad

Kemmenauer Feld südlich des Dorfes

258

das Hüttenstück

Kemmenauer Feld südöstlich des Dorfes

276

im Kelterbaum

teil Kemmenau und Dausenau

277

die Kelterbaumsheck

 

 

288

an dem Kirschbäumche

Kemmenauer Feld südlch des Dorfes

290

im Kirschengarten

Kemmenauer Feld südlch des Dorfes

374

Neuhaus

Wüstung in der alten Neumark

375

Neuhauser Brunnen

Brunnen in der alten Neumark

376

Neumark

heute Kemmenauer u. Dausenauer Walddistrikt

415

am Rahmberg

heute Dausenauer Wald

495

der Sümmel

Kemmenauer Flddistrikt links der Westersbach

504

Unterhöhe

Kemmenauer Feld südöstlich des Dorfes

506

auf dem Wäldchen

Kemmenauer Feld südöstlich des Dorfes

510

zwischen den Wegen

Kemmenauer Feld südlich des Dorfes

Viele dieser Flurbezeichnungen sind in Dausenau heute unbekannt, so daß angenommen werden muß, daß die von den Kemmenauer Bauern Dausenauer Seite bewirtschaftete Feldflur in einem eigenen Flurbuch verzeichnet war, das wir heute nicht mehr kennen.

 

2.2 Aufteilung des Markwaldes

Gleichzeitig mit den v.g. Maßnahmen stand damals die Aufteilung der sog. Emser und Dausenauer Markwaldungen an, über die längere Zeit unter Beteilligung der Gemeinden, der "herzoglichen Landoberschultheiserey Nassau" sowie verschiedener Gutachter verhandelt worden war. Das Ergebnis wurde in einer "Verbriefungsurkunde vom 27. September 1823" bestätigt, und mit Verfügung der Herz. Nass. Landoberschultheiserey vom 13. May 1824 wurde die Vereinbarung in Kraft gesetzt.

 

2.2.1 Die Markwaldungen hatten nachstehenden Umfang:

im einzelnen

Morgen

Ruthen

1. Die Emser Markwaldungen

ausschließlich des Molpertskopfes

3.185

97

die ständigen Hauptwege in derselben

31

29

das sterile Land

1

50

der sogenannte Molperts-Kopf

a 133 Morgen 46 ½ a à 160 o oder à 100 o

213

26

2. Die Dausenauer Markwaldungen

2.410

52

die Hauptwege in denselben

10

41

das sterile Land, Felsen

2

40

Sa:, der Morgen mit 100 Ruthen, die Ruthe zu 10 Schuh Meter-Maas angenommen

5.855

35

Maßstab für die Aufteilung der beiden Markwälder war ein ausgeklügeltes System, durch das die bisherigen Nutzungsrechte der von der Umgemeindung unmittelbar betroffenen Bürger an den jeweiligen Markwaldungen berücksichtigt werden sollten. Dazu wurden Märkerlisten aufgestellt; der Text der Urkunde wird mit wenigen Auslassungen mitgeteilt: "Die bisher gemeinschaftlichen Emser und Dausenauer Markwaldungen betrugen nach der geometrischen Vermessung und von Geometer Thomä gefertigten Charte - die Karte ist leider nicht mehr auffindbar - insgesamt 5.855 Morgen und 35 Ruthen. Hierauf waren Vorberechtigungen aufgrund alter Rechte zu berücksichtigen:

a) Der Domainialfiscus in den Emser Markwaldungen jährlich mit 36 Klafter Holz à 147 C.Schuh das Klafter.

b) Die Pfarrey eben daselbst mit 12 Klafter à 147 C.Schuh.

c) Die Pfarrey Dausenau in den Dausenauer Markwaldungen mit jährlich 8 Klafter à 192 C.Schuh und 200 Stück Wellen.

Nach Ablösung der Vorberechtigungen stehen diese Waldungen den Märkergemeinden Dorf Ems, Baad Ems, Kemmenau und Dausenau nach dem Verhältniß der Märkergenossen zu. Die Märkerlisten wurden wie folgt festgestellt:

Zu Verteilung der Emser Markwaldungen:

 

 

 

 

 

 

Zu Verteilung der Dausenauer Waldungen:

 

 

 

 

 

 

a)

für Dorf-Ems

125

Märker

a)

für Dausenau

138

Märker

b)

für Baad Ems

37

Märker

b)

für Baad Ems

15

Märker

c)

für Kemmenau

29 ½

Märker

c)

für Kemmenau

2 ½

Märker

Hierbey haben nach dem Wunsche Herzogl. Landes-Regierung die beiden Gemeinden Dorf- und Baad Ems sich zugleich gütlich vereinigt, künftig eine Gemeinde zu bilden, und hernach bei der Waldtheilung als eine Gemeinde behandelt zu werden. Zur Abfindung der Vorberechtigungen sind folgende gütliche Vereinbarungen zu Stande gekommen:

..... soll, da weder Ems noch Kemmenau zum Kirchsprengel nach Dausenau gehören, die auf den Dausenauer Gesamtwaldungen lastende Holzabgabe von 8 Klaftern à 192 C. Schuh und 200 Stück Wellen von Ems und Kemmenau in der Art abgelöst werden, daß der Gemeinde Dausenau an den Walddistrict, der große Gübel und Orlen genannt, in dem von der herzoglichen Oberforstbehörde begutachteten Verhältniße zu 5 Morgen per Klafter soviel Waldboden vorab zugeschieden wird, als nöthig ist, um die oben angegebene Pfarrey Holzabgabe selbst zu erzielen, nemlich 69 Morgen 33 Ruthen Normalmaaß, wogegen Dausenau die Verpflichtung übernimmt, die Pfarrey künftig ganz zu befriedigen.

Zwischen den Gemeindebevollmächtigten von Dausenau, Ems und Kemmenau wurde unter ebenmäßiger Verzichtleistung auf die Parification des Bodens, nach dem Gutachten der herzogl. Oberforstbehörde die gütliche Übereinkunft getroffen, daß die Gemeinde Ems sowohl für sich (225 Morgen 84 Ruthen), als die Gemeinde Kemmenau (37 Morgen und 64 Ruthen) das zu empfangende Morgenmaaß erhalten soll und zwar:

a) theils diesseits der Lahn die Bäderley, die Geyersheck bis zum Graben Ederschoß.

b) Die übrige jenseits der Lahn vom großen Gübel und Orlen in der Art, daß unten an der Wiese gegen die Lahn zu, an die Gemarkung Oberlahnstein zum Theil anstoßend angefangen, den Berg herauf gegen die daranstoßende von Stein'sche Waldung fort, und in der Breite die Lahn aufwärts gegen den Ort Dausenau, soviel herausgemessen werden soll, als nöthig ist, um das zu erhaltende Maaß vollständig zu machen.

Die Verteilung unter die Gemeinde nach dem oben gegebenen Theilungsmaßstab der festgesetzten Märkerlisten liefert mit Einschluß der Vorberechtigungen und des Austausches verschiedener Waldparzellen mit dem Domainenfiscus folgendes Resultat:

Nr

Verteilung im einzelnen:

Mär-

ker

es erhalten:

Morgen Ruth.

 

 

Namen der Walddistricte

Fläche insg.:

Morgen Ruth.

 

 

I.

der Domainenfiscus erhält

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

a) an Vorberechtigung

 

 

213

26

den Molpertskopf

213

26

 

 
  • b) an eingetauschten Waldungen

  •  

     

    18

    40

    am Häuschen und Prinzenhau

    18

    40

     

     

    Anteil Domaine

     

     

    231

    66

     

     

    231

    66

    II.

    Gemeinde Ems

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    a) Emser Markwald

    162

    2.639

    14

    von Buchenwald

    1.620

    4

     

     

    Bodenvergütung

     

     

    30

    58

    den Eichwald

    989

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Hüttenhalle

    30

    10

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Bodenvergütung vg Districte

    30

    58

     

     

    b) an 3 von der Domaine einzutauschenden Waldparz

     

     

    17

    13

    Bäderley

    74

    45

     

     

    c) desgl. für 2 von Kem- menau a d Emser Markwald

     

     

    8

    80

    Geyersheck bis

    an Enderschoßgraben

    116

    43

     

     

    d) von Dausenau auf 15 Märker

    15

    225

    84

    Von großen Giebel u. Orlen

    72

    60

     

     

    Bodenvergütung

     

     

    3

    64

    Bodenvergütung

    3

    64

     

     

    e) für Kemmenau weiter auf 2½ Märker

    2 ½

    37

    64

    die 3 eingetauschten Domainal Waldparzellen

    17

    13

     

     

    Anteil Ems

     

     

    2.962

    77

     

     

    2.962

    77

    III.

    Gemeinde Kemmenau

    a) an Emser Markwald

    29½

    481

    99

    von Buchwald

    519

    63

     

     

    Bodenvergütung

     

     

    2

    21

    Bodenvergütung

    2

    21

     

     

    b) auf 2½ aus dem Dausenauer Markwald

    2 ½

    37

    64

    die eingetauschten Domainial Waldparzellen

    11

    26

     

     

    c) von Ems 2 eingetauschte Domainial Waldparzellen

     

     

    11

    26

     

     

     

     

     

     

     

     

    Anteil Kemmenau

     

     

    533

    10

     

     

    533

    10

    IV.

    Gemeinde Dausenau erhält aus der Markwaldung

    138

    2.077

    71

    Von Endershauergra- ben bis Welschneu- neudorfer Grenze

    1.308

    88

     

     

    Anrechnung Pfarreyholz

     

     

    69

    33

    vom Großen Giebel u. Orlen

    588

    55

     

     

    Bodenvergütung

     

     

    9

    17

    an der Feuchtwiese

    216

    11

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Rothläufer

    27

    61

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Unterhöh

    5

    89

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Bodenvergütung

    9

    17

     

     

    Anteil Dausenau

     

     

    2.156

    21

     

     

    2.156

    21

     

     

    Summa insgesamt:

     

     

    5.883

    74

    Summa insgesamt:

    5.883

    74

    _ die richtige Bezeichnung müßte Ederschoßgraben lauten (heute ganz allgemein Ederschoß)

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    _ die Bezeichnung ist sehr wahrscheinlich falsch; gemeint könnte eigentlich nur sein der Ederschoßgraben

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Rücksichtlich der Holzbestandsparafication in den Dausenauer Markwaldungen ist ... zwischen der Gemeinde Dausenau und Ems der früher abgeschlossene Vergleich vom 18. Okt. 1821, wonach zur gänzlichen Ausgleichung zwischen beiden Gemeinden, Letztere an Erstere 1500 fl. (fünfzehnhundert Gulden) in zwei Jahren ohne Zinsen zu zahlen hat, bestätigt worden".

    Die Vereinbarung trägt die Unterschriften der am Zustandekommen der Vereinbarungen Beteiligten, sie wurde von Schultheiß Tiefenbach am 10. Dezember 1824 bestätigt.

     

    2.3 Bewertung der Gebietsbereinigung:

    Für die Gemeinde Dausenau bedeuteten diese Maßnahmen Einschnitte in vielerlei Hinsicht, sie führten selbstverständlich zu einem wesentlichen Rückgang politischen Einflusses, der bis dahin ohne jeden Zweifel auch bei vielen Entscheidungen im Bereich des Emser Badewesens ausgeübt werden konnte. Unmittelbare Auswirkungen hatte dies auch auf die Lebensbedingungen der Menschen; ob positiv oder negativ, werden die Betroffenen damals wohl unterschiedlich eingeschätzt haben.

    Aus umfangreichem Schriftverkehr der Jahre 1821 bis 1824 ist jedoch aktenkundig, daß weite Kreise der Bevölkerung den im Gange befindlichen Veränderungen keineswegs gleichgültig gegenüberstanden. Dies betraf auch ehemalige Dausenauer Bürger vom Emser Bad und Kemmenau, die mit der Verteilung des Markwaldes und der Bewertung des Gemeindevermögens in diesem Zusammenhang unzufrieden waren. Sie wandten sich mit Eingaben an das Amt Nassau und wiesen auf aus ihrer Sicht wesentliche Verfahrensfehler bei den bis dato getroffenen Verhandlungen hin und bemängelten darüber hinaus, daß das gesamte Vermögen der Gemeinde einen Wert von 43.367 Gulden (fl) habe, jedoch bei der Waldverteilung im Verhältnis der Nutzungsberechtigten (Märker) keine ausreichende Berücksichtigung gefunden hätte; den zugunsten der Gemeinde Ems resultierenden Anspruch auf Wertausgleich bezifferten sie auf 9.818 Gulden (Verhältnis 15 zu 138 = 1/9).

     

    2.4 Wert der einzelnen Vermögensobjekte:

    Nr.:

    Bezeichnung des Vermögensgegenstandes

    Wert in fl.:

    1

    das Feld "Loh" genannt, hält 10 Morgen

    500

    2

    Wiese am Leonhardts Garten 98 Ruthen

    150

    3

    der Gemeinde-Rasen gegen Dausenau über 1 Morgen 130 Ruthen

    500

    4

    die Insel zwischen der Lahn 2 Morgen

    300

    5

    das Kalkreuser Stück 90 Ruthen

    200

    6

    das Atzenbacher Stück, oder Trift

    120

    7

    Erbsenlohner Stück

    12

    8

    Gemeindeplätze vor der Himmelspforte, mit 2 Eichen

    50

    9

    dito am Frauenhäuschen (gegenüber Kastormühle)

    25

    10

    am rechten Lahnufer unter Dausenau

    300

    11

    Weidgerechtigkeit auf dem Meyerfeld (Grenzbezirk vor Welschneudorf)

    1.000

    12

    Weidgerechtigkeit an Hof Maucher Wiesen

    60

    13

    Pfarr- und Schulgüter

    2.000

    14

    Schulhaus

    500

    15

    Rathaus

    500

    16

    Backhaus

    300

    17

    Schafstall

    200

    18

    Feuerspritze

    600

    19

    Lahnnachen (Fähre)

    120

    20

    Gemeindeochs

    40

    21

    Weideplätze 35 Morgen

    1.300

     

     

    Zwischensumme: 8.777 fl

    0

     

     

    Wertausgleich wegen angeblich erfolgter Falschvermessung

    11.000

     

     

    Wertausgleich wegen fehlerhafter Ermittlung der Märker

    21.590

     

     

    Wertausgleich zwischen Hochwald und Niederwald

    2.000

    Gesamtwert des bisher nicht berücksichtigten Gemeindevermögens:

    Gesamtwert des bisher nicht berücksichtigten Gemeindevermögens:

    43.367

     

     

    Davon stünde den 15 Emser Märkern 1/9 zu =

    4.818

     

     

    höherer Ausgleich für den Wert des Holzes (anstatt 1.500 fl. - s.a.a.O)

    3.000

     

     

    Anteil an Entschädigung für Pfarrbesoldungsholz (siehe a.a.Ort)

    2.000

    Von den 15 Emser Bürgern erhobener zusätzlicher Anspruch:

     

     

    9.818

    Auch der Gemeindevorstand hatte insofern Vorbehalte, als er sichergestelt sehen wollte, daß über die getroffenen Abmachungen hinausreichende Ansprüche der Bürger aus Kemmenau nicht anerkannt werden dürften; mit Schreiben vom 10. Okt. 1823 wandte er sich deshalb in diesem Sinne an die Landesregierung zu Wiesbaden, ausdrücklich darauf hinweisend, daß die im Jahre 1821 durchgeführte Neufestlegung der Gemarkungsgrenzen von der Gemeinde anerkannt würden. Mit der dieser Eingabe zugrunde liegenden Sachlage hatte sich die Landesregierung bereits anläßlich einer Petition Dausenauer Bürger im Jahre 1822 befaßt und mit sehr ausführlicher Begründung mitgeteilt, daß Änderungen an der bereits beschlossenen Gemarkungsregulierung nicht mehr in Betracht kämen. Die Bemühungen der 15 Emser Neubürger (siehe oben) konnten schließlich die Verantwortlichen auch nicht mehr zu einer Änderung der getroffenen Entscheidungen veranlassen.

     

    2.5 Auswirkung für die Bürgerschaft

    Tatsächlich änderte sich für die in Kemmenau unterhalb des Wegs - etwa der heutigen Hauptstraße - und im "Emser Bad" östlich der Westersbach/Grabenstraße lebenden Leute die politische und kirchliche Zugehörigkeit. Mit Verselbständigung der Gemeinde Kemmenau erhielten die bisher Emser bzw. Dausenauer Bürger dort erstmals Kemmenauer Bürgerrecht und kamen mit den auf dem Emser Bad lebenden ehemals Dausenauer Bürgern, allerdings nach einer ca. zweijährigen Übergangszeit, auch in kirchlicher Hinsicht zum Kirchspiel Ems. Die bis dahin über viele Jahrhunderte andauernde kirchliche und bürgerliche Zusammengehörigkeit, die ja auch den gemeinsamen Schulbesuch umfaßte, hatte damit aufgehört zu bestehen. Zu erwähnen ist hier noch, daß auf dem Dausenauer Teil des Emser Bades bereits im späten 17. Jahrhundert eine eigene Schule eingerichtet war.

     

    3 Alte Grenzbeschreibungen

    Alte Grenzbeschreibungen, so interessant sie sich vielfach auch darstellen, lassen meist Fragen über den genauen Grenzverlauf offen, da erst seit Beginn des 19. Jahrhunderts Vermessungen vorgenommen wurden, die heutigen Ansprüchen entsprechen. Bis dahin mußte man sich damit begnügen, Örtlichkeiten mit markanten Punkten zu umschreiben. Dazu boten sich z.B. Bachläufe, Häuser, Straßen und Wege an, vielfach wurden auch dicke Bäume oder Steine, auch historische Grenzsteine, dazu benannt. An der Grenzbeschreibung des Jahres 1639 können wir deutlich die damit zusammenhängenden Probleme erkennen, sie wird nachstehend im Wortlaut mitgeteilt:

    "Dausenauer Marck Umbgang so von Schulteiß und sämtlichen Rath daselbsten, als nehmlich Johann Philips Hirtzen, Schulteiß, Johannes Stumpeln, Hans Adam Winden, Reinhard Kühnheintzen, Hans Enders Beckern, Johannes Dietzen, Johannes Reimbergern, Ludwig Fischern, sämptliche Gerichtsschöpfen, wie vor einer gantzen Gemeinde geschehen , und fernerhin also gehalten werden soll, so geschehen, den 12 February des jahres 1639 ";

    "Dausenauer Marck Umbgang,

    wie derselbige sich in einem alten pergaments brieff finden, und im jar 1639 von damahligen Schultheßen Johan Philips Hirtzen, mit Zuziehung der Gerichtspersonen und sämbtlichen bürgerschaft richtig befunden und aufs neue begangen worden";

    der eigentliche Text :

    "Die marck zu begehen hebet man beym Embser baad an an der bach, und die bach hinauf durch den weyer, stehet ein stein in der trifft, so Dausenauw Bad Embß voneinander scheidet.

    Fürters das Bächlein offen langst den brunnen, worüber ein stein stehet in Peter Adlers wiesen. Vom selbigen stein, durch Hanß Adam Windens wiese, hinauß biß an Simon Elberts wiese, daselbsten stehet noch ein Stein.

    Von dannen die bach offen stehet noch ein stein.

    Von dannen langst den wald offen biß gegen die huben hecken stehet ein stein am Embßer wald, bey einer bezeichneten buchen.

    Von dannen hinauf biß in die Cemmenauwer bircken, stehet ein stein da mit der jar Zahl 1616 bezeichnet.

    Von dannen den wagen weg hin, bey Grethen Heintzen scheuwer zu Cemmenauw, stehet ein stein in dem Backhauß garten.

    Von dem stein durch das Dorf, stehet ein stein im Ufer im Dorf.

    Dieser stein zeiget strack durch auf die Cemmenauwer buchen, da die Neuwe marck angehet, so Nassauw-Dietz allein zuständig und hiervon ein eigene verzeichniß vorhanden.

    Von den buchen gehet die Gemeine marck durch die Neuwe marck biß obig Neuwenhauß, da stehen zwey stein davon einer weiset durch Neuwenhauß hinab biß auf den Neuwenhäuser brunnen, daselbsten stehet ein stein zeiget die haselbach hinab biß auf die alte bach.

    Die alte bach hinauf biß in die Winterß lahr.

    Aus der Winters lahr durch die Winters dell hinauf bis an den stein under Zweyhaußen, da hinauf bis in Zweyhaußen stehet ein stein in der heegen, und daselbsten kümpt man wieder aus der Neuwen marck.

    Von dannen hinauf zu dem Embßer eck waldte, stehet ein stein undig dem wald in der hecken, scheidet Dausenauw und Embßer marck.

    Da von dannen langß den wald hinauf biß auf den rayn, da man an Trierische marck stößet.

    Von dannen über den rayn zu Pfaffen holtz orth.

    Fürters langß den wald hinauf der wald huben hinauf biß in die heck, alda steheet ein großer stein.

    Da von dannen durch das feld hinab biß auf die straß, stehet ein stein auf dem weg bey dem bier baum.

    Noch das feld hinab, auf die brand wiese hinauf, alda der Dausenauwer wald endet, fürters durch die bircken liegt ein stein.

    Von dannen langß den graben hinauf biß auf die Spitzeich allda stehet ein stein, und stöst man daselbst an die Nassauwer marck.

    Von dannen herab zu der Nassauwer straßen, stehet eine Eiche ist ein laach, stehet in Herman Müllers hecken.

    Da von dannen über die straße zum löhe stehet ein stein.

    Von dannen biß auf die Schläge, biß unden an den weg, alda stehet ein stein.

    Von dannen hinab zu Bruchaußen zu, dardurch den berg hinauf biß auf die leye alda stehet ein stein.

    Von dannen durch den wald, da stehet ein stein am wege.

    Von hinnen herab zum graben, da stehet ein stein.

    Daselbst von dannen die wiesen hinab der bach nach, bis hinunder an Henne von Cölleß wiese, und also neben Claß Hilden auf biß auf die höhe.

    Von dannen hinauf biß in den dörngarten.

    Von dannen die anwand hinauf biß an die große Eyche.

    Von dannen wiederumb die anwand hinauf umb ein stück das rayngen her zu Claßen hof zu, steht ein stein auf dem weg.

    Uf Claßen hof hero und auf Hillen hof hero, den weg auffen biß an die anwand, und dan herauf biß in den weg.

    Den weg hin auf Wolfes graben hin, und dan oben das rayngen hin.

    Da fürders hin schicks herauf, dan den weg auffen den graben hin, von dannen fort zu Bonenstück zu.

    Da von dannen auf Welschlad, hin zu Wüstenborn zu.

    Da fürhin under Schönes gelend hin zum Scharpfenstein zu.

    Und dan die scharpfe leye hin biß in die Lahn, stehet ein stein am Wagen weg.

    Von dannen über die Lahn, langß die Lahn auffen an Theißen Peters wießen den graben hinauf an Peter Hirtzen wieße, und stöst man da an Scheuwerner Gemarck.

    Von dannen in die Mißelbach, und als dan die bach auffen, auf Mäucher Steig auffen, in die Mißelberger wiesen, alda dan underschiedliche stein stehen, bis zu dem alten Scheuergen, da steht ein großer stein, und da herauf stehen noch underschiedliche stein.

    Von dannen die Anwand auff zu der Schießhecken zu, und stöst man da an Sultzbächer Gemarck.

    Und dannen den alten weg auffen zu der höhe zu, da man fürters an Oberlansteiner Gemarck stößet.

    Von der Höhe hinab zu dem Ochsenborn zu, da stehen zween stein, ein Maintzischer und der ander ein Dausenauwer.

    Von dannen den Uhrlen die Bach hinab zum harten acker zu.

    Vom harten acker hinunder langß den Schild innen, alda der graben angehet , gehört der Graben in unser Gemarck.

    Vom Sauterßborn an gehet ein klein gräblein hinab durch die wiesen zum Lahnsteiner weg durch, langs die understen Ganß wiesen, darunder gehet das gräblein wieder in den großen graben.

    Da von dannen den graben hinab langß den steeg bis in die Lahn, und also die Lahn hinab biß ans bächlein beym Embßer baad, da man erst angefangen hat."

    Die Beschreibung erlaubt den Nachvollzug des Grenzverlaufs beginnend am Emser Bad, den Westersbach hinauf bis nach Kemmenau und von dort in nordöstlicher Richtung bis zum Bezirk "Pfaffenholz" vor Welschneudorf. Ausdrücklich ist in diesem Bereich die "Neumark" beschrieben, die ja damals auch zum Teil außerhalb der Dausenauer Gemarkung lag. Der weitere Grenzverlauf zu Hömberg, Nassau, Scheuern, Misselberg und Sulzbach hat nach heutiger Kenntnis keine wesentlichen Veränderungen erfahren, jedoch verlief die Grenze zur Gemarkung Oberlahnstein von dem - vermutlich heute noch an gleicher Stelle stehenden - historischen Grenzstein (Abb. 4) hinunter in den Orlen, den Bachlauf als Grenze annehmend, bis zum "Hartenacker", das heutige Fichtenwaldgelände südlich der Bahn, das um 1930 durch Aufforstung eines Wiesengeländes entstanden war.

    In diesem Bereich kam es in der Folgezeit zu Veränderungen, denn die heutige Gemarkungsgrenze verläuft nicht mehr im Bachtal, sondern von dem o.g. historischen Grenzstein über "Giebels Köpfchen", von dort in gerader Linie zu der Stelle hin, an der sich der Bachlauf in östliche Richtung wendet.

    b) Weitere Mark- und Grenzbeschreibungen befinden sich im Dausenauer Gemeindearchiv.

    5. Emser Bad dausenauerseits

    5.1 Familien:

    Als erste namentlich bekannte Bewohner im Bereich des Emser Bades auf Dausenauer Seite sind die Henne vom Rantzensteyne im Jahr 1369 und Johannes zu dem

    Ranczinsteine 1386 bekannt. In dem Stahlstich des Emser Badebereiches von Matthäus Merian aus dem Jahr 1650 ist deutlich sichtbar, daß östlich der Grabenstraße noch keine nennenswerte Bebauung nachgewiesen werden kann. Der Bildausschnitt läßt allerdings keinen vollständigen Einblick über diesen Bereich zu. Folgende Familien traten in der dichter belegteren Zeit ab Ende des 17. Jahrhunderts auf dem Emser Bad Dausenauer Seiten in Erscheinung. Einige von ihnen haben damals auch ganz wichtige Funktionen im Emser Bade- und Verwaltungsbetrieb wahrgenommen:

    1694: Georg Daniel Cruziger, dietzischer Rath und Amtmann baute in jenem Jahr die"Alte Post".

    1699: Johann Christoph Goedeck, diezischer Vogt zu Ems und Amtmann zu Nas- sau,erwirbt die Alte Post; sie bleibt im Goedeck'chen Familienbesitz bis 1906.

    1720: Wilhelmus Lanio, Gottfriedt Zapfey, Anthon Groß, Moritz Bellers, Johann Philips Wölbert, Andreas Linkenbach, Henrich Winder(n), Ludwig Linkenbach, Jost Wen- del Müller, Hermann Zimmermann, Christian Steinborn, Johann Georg Balck, Peter Zapp(f)ey und Hermann Arnolt, Anthon Blau sowie Peter Walter als Beysassen.

    1732: Wurde Carl Frantz Wilhelm Deußner geboren, er verstarb 1777 als "Einwohner und Gemeindevorsteher auf dem Baadt".

    Eine besondere Rolle im Dausenauer Teil des Emser Bades spielte über viele Jahre, ja sogar mehrere Generationen, die Familie Goedeck, deren wohl berühmtester Vertreter, Johann Christoph, seiner im Jahre 1721 verstorbenen Ehefrau sogar ein Ehrengrab in unserer Kirche errichten ließ, dessen Grabstein heute noch erhalten ist. Da diese Familie vermögend war und über nicht unbeträchtlichen Grundbesitz, vor allem im Bereich der heutigen Grabenstraße, dem Rantzenstein und östlich davon verfügte, gab es vielfältige Berührungspunkte mit der Gemeinde und immer wieder aufkommende Streitigkeiten mit anderen Grundbesitzern, die sich meist in ihren Weide- oder anderen Nutzungsrechten von diesem mächtigen Mitbürger beeinträchtigt fühlten. Im Verhältnis der Familie Goedecke zur Gemeinde ging es immer wieder einmal um die Frage, inwieweit das alte Privileg der staatlichen Beamten noch Geltung behalten sollte, Vergünstigungen bei der Entrichtung von Gemeindeabgaben in Anspruch nehmen zu können. An ausgewählten Texten der Zeit wird nachstehend Einblick in die damalige Situation vermittelt:

    "Vergleichspunkte welche die Gemeindt Dausenau unter Vorbehalt eines noch ausstehenden Urteils in Streitsachen den H. Ambtmann Goedecken betr., endlich anzugehen sich nicht entschlagen wird.

    1. Praedentiret die Gemeind, daß H. Ambtm. Goedeck die ordinari Monath- oder Contributionsgelder von anno biß dato 1718 inclusive richtig abzahle, dann

    2. fürterhin von allerseits gg Hohen Landes Herrschaften durch schriftl. Decreta zu wege bringe, daß die Gemeinde das von dato an schultige Quantum von 15 Morgen .... oder dabey künftiger Landmessung solches höher und auf mehr Morgen sich erstrecken sollte, von Ihrem Contingent abgeschrieben und gutgethan werde; biß zu dessen Erfolg aber Er. H. Ambtmann schultig seyn das ordinari als künftig ersteigernde quantum ohne eintzige Exception an den Bürgermeister auf erfordern zu bezahlen.

    3. Die verflossenen Kriegskosten als Marchkosten, Römer, Monaths, Türckensteuer und dergleichen extraordinari einlagen belangend, obschon diese nach Angaben des Bürgermeisters ein merkliches und zwar ...fl. ohne die jedesmal von den Bürgern den Soldaten gereichten Naturalien betragen, so wollengleichwohl jdeoch ohne praejudiz um friedliebens willen ... fl. an Zahlung annehmen.

    4. Zukünftig aber da durchmarche es geben sollten, soll H. Ambtmann gleich einem Bürger von seinem quanto contribution davon verpflegen, oder in seinem Nahmen durch andere verpflegen, auch die Kriegsgelder wie obengemelt angesetzt wurden richtig mit abtragen lassen.

    5. Was nun die Haltung seiner Schaafe und Pferch betr., ob nunwohl die Gemeind Ihm hierinnen anders nicht nachzusehen, alß daß Er einem Privato gleichgehalten werde, so wird sie gleichwohl erbietig, auf folgende arth Ihm darinnen zu willfahren.

    a) daß er in Dausenau gelegenheit erschaffe umb 40 St. Schaafe einzustellen, und unter die Herde zu treiben.

    b) Dann wollen wir Ihm drey Pferch gestatten, doch dergestalten, daß Er dessen sich nach der Ordnung bediene versteht sich, ... gleich ein ander bürger thun muß.

    c) Zu Winters Zeit aber solche alleine zu hüthen erlaubt seyn solle, jedoch in einem absonderlich anzuweisenden District und nicht weiter.

    6. Und weilen H. Ambtmann nun 5 Jahr einen absonderlichen Pferch von 2 bis 300 St. zu unserem größten Schaden gehalten, so soll Er uns 300 Fl. ein vor allemahl bezahlen; auch

    7. die Trift durch seyn Stück an der Lohn dem Herkommen gemäß an Ein oder anderem orth nach des Jahres gelegenheit offen zu lassen, damit wir das Vieh zur Tränke treiben können."

    "Hoch Edel und Hochgelährte Hochgebietente H Beambten

    ... Klagen hiermit unterthänigst wie alhier uffm Baadt, Dausenauer Terminey einige Bürger und Beysassen, weil daß schädliche Geißen Vieh, ohne Hirten halten, die täglich außlaufen wodurch den hiesigen Einwohnern große Schäden ahn obstbäumen, und ahn früchten geschieht, auch bey Winter Zeiten daß Vieh vom laub erhalten, welches doch hoch sträflich verboten, solches aber heimlich handeln die hecken verderben, daß nichts aufwachsen kan als gelangt ahn Ew. Hoch Ed. unser untertänigst gehorsamsbst bitten, Euern gnädigsten Befehl dahin ergehen zu lassen, daß solches schädliche Vieh nicht geduldet und gäntzlich abgeschafft werden möge. (Untertänige Grußformel)

    Sämbtliche Underthanen ufm Baadt, 20. January 1718".

    "Nachdem die verwittibte Frau Ambtmann Goedeckin zu Embs uns umb ertheilung eines attestats ersuchet, ob nehmlich von seiten der Fürstl. Nassau Saarbückischen Hohen Herrschaft zu Usingen und Weilburg, dieselb die freyheit, Ihre zu Embs auf Dausenauer terminey gelegenen Wohnhäuser annoch gegenwärtig genießen zu können. Wir nach unseren Pflichten und gewissen nicht anders bezeugen, alß daß besagte Behausung von allen bürgerlichen Lasten undt Beschwerden biß anhero frey gelassen, außer das jährlich an die Gemeindt ein grundtzins von dieser Behausung fält, undt dieses Jahr von seyten der gnädigsten Hohen Mitherrschaft zu Usingen allein, der frau Wittib von dem brandewein benommen, der auch abgefordert, socher auch von derselben mit Ein Rthr entrichtet worden, undt so viel die güther freyheit anbelangt, haben wir bey Lebzeiten deß Herrn Ambtmanns mit demselben im Jahr 1721 einen Vergleich getroffen, wobey wir es lassen undt gehalten wollen sein.

    Dausenau den 27. Jan. 1738".

     

    6 Berührungen zur Gemeinde Oberlahnstein

    Da die Lahn im Bereich der Lahnstraße auch Gemarkungsgrenze zu Oberlahnstein (Spieß) war, ergaben sich immer wieder einmal nachbarliche Berührungen; nachstehend wird das Schreiben des Churf. Maintz. Cammerraths und Zollschreibers zu Oberlahnstein, Johann Erhard Löhr, abgedruckt:

    "Es wird Herr Schultheiß zu Dausenau hiermit nachbahrlich ersucht zu behülf des Bauwesens bey Embß zu erlauben, daß ahn Dausenauer seithen ahn der lohn man den nöthigen sand abholen dürfe, weilen nun dieses Ihrer gemeind im geringsten nichts schädliches auch das wasser den sand in Kürtzem wird beyführen, alß hoffe Er werde mir solcheß nit abschlagen welches ich anderwertlich erkennen werde.

    Oberlohnstein den 26. Jun. 1693".

     

    7 Bauliche Entwicklung in der Lahnstraße

    Auf Dausenauer Seite des Emser Bades lebten früher nur sehr wenige Menschen; wir wissen dies sowohl aus den ersten überlieferten Einwohnerlisten als auch von älteren Abbildungen. Die beiden ältesten Bilder von den nassauischen und hessischen Kurhäusern (Dilich, um 1600) und Merian, 1650) zeigen übereinstimmend im Bereich untere Grabenstraße/Lahnstraße, hart am Fuß der Bäderlay einen einzigen Gebäudekomplex, zu dem sogar kleine Nebengebäude gehörten (Abb. 5 u. 6).

    Reproduktion des Aquarells von Friedrich Christian Reinermann

    Zu jenem Zeitpunkt dürfte dies die einzige Bebauung östlich des Westersbachs gewesen sein, und wie wir sicher wissen, war das zur Vogtei Ems gehörende, auf der westlichen Bachseite gelegene Steinerne Haus noch nicht gebaut. Darüber hinaus dürfte in der unteren Grabenstraße vor 1800 kaum ein Wohngebäude gestanden haben, und in der Lahnstraße war bis um das Jahr 1800 lediglich der Bereich bis zur neuen Bäderleybrücke mit Wohnhäusern bebaut. Ein sehr kunstvoll gefertigtes Aquarell aus der Hand des zeitweise in Ems ansässigen Malers Friedrich Christian Reinermann (geb. 8.10.1764 verst. 7.2.1835), das um das Jahr 1820 entstanden ist, zeigt diese Situation in der Lahnstraße sehr detailgetreu, und man kann daraus ziemlich sicher schließen, daß zu jenem Zeitpunkt tatsächlich östlich der Bahnhofsbrücke eine Wohnhausbebauung lediglich aus den Häusern Lahnstraße 27, 28 und 29 bestand (Numerierung Stand 1997). Diese Überlegung deckt sich auch mit der Beschreibung des Hauses Lahnstraße 29 (Ludwigsburg), dessen Baujahr in die Zeit zwischen 1810 und 1820 zu datieren ist.

    8 Geschichtlicher Hintergrund - topographische Situation

    Mit dem allgemeinen Bevölkerungswachstum und dem Aufschwung des Kurbetriebs in Ems stiegen die Einwohnerzahlen, und es ergab sich die Notwendigkeit, in der Nähe der alten Badehäuser weitere Wohnhäuser sowie Logierbetriebe zu errichten, um die Voraussetzungen zu schaffen, die ein aufstrebender Kurort für seine Entwicklung braucht. Dazu bot sich eine Ausdehnung sowohl in Richtung Dorf Ems als auch nach Osten hin an, dort eben mit der Besonderheit, daß das Gelände im Bereich eines anderen Dorfes, ja sogar in einem politisch anders zugeordneten Landesteil lag. Es liegen uns wenig Unterlagen über die Entwicklung der Bebauung im Bereich von Lahnstraße und Grabenstraße vor, die in das 18. Jahrhundert hineinreichen, und wir sind deshalb darauf angewiesen, unsere Betrachtung auf einzelne Bauten zu beschränken, über deren Entstehungszeit wir unterrichtet sind.

    Doch zuvor lenken wir den Blick erst einmal auf die geographische bzw. topographische Situation im Bereich der Lahnstraße, die für eine wesentliche Bebauung früher ja überhaupt keine Voraussetzungen bot. Gerade heute werden wir ja daran erinnert, daß die Beseitigung von Gefahren, die durch das Herabfallen von Fels- und Gesteinsbrocken aus dem steilen Bäderlay-Felsen eine große Herausforderung darstellt, und nur durch das Aufwenden hoher Geldsummen von den betroffenen Eigentümern der Häuser in der Lahnstraße gelöst werden kann.

    Der älteste Häuserbestand entwickelte sich unmittelbar im Anschluß an die Badehäuser. Es war dies zunächst das "Steinerne Haus", das noch auf dem "vogteyischem Gebiet", also im Bereich der selbständigen Gemeinde Ems lag. Die Thurn- und Taxis'che Poststation, einige Häuser weiter ostwärts, war wohl das bedeutendste Haus auf Dausenauer Seite des Emser Bades. Auch bei dem an das "Steinerne Haus" anschließendenen Gebäude, das als "Hotel zum Löwen" gleichzeitig mit jenem im Jahre 1968 zur Durchführung der Straßenverbreiterung abgerissen worden ist, handelte es sich um historische Bausubstanz; der Name des Hauses wird bereits in einer Beschreibung des Amtes Nassau des Jahres 1724 in nachstehendem Zusammenhang genannt: "Zu diesem Flecken gehört das Theil bei Embs, von Dausenau her, biß an den güldenen Löwen". Bereits an anderer Stelle ist das Gasthaus "Zum Hirsch" genannt, das östlich des Hotels zum Löwen stand an der Stelle, die später dem Neubau des "Darmstädter Hofs" weichen mußte. Zur weiteren Bautätigkeit ab etwa 1822 befindet sich umfangreicheres Material im Stadtarchiv Bad Ems, auf das im Rahmen der ortsgeschichtlichen Betrachtung der Gemeinde Dausenau nicht eingegangen werden muß; es ist allerdings so, daß ab diesem Zeitraum erst mit einer systematischen Bebauung sowohl der Lahnstraße als auch der Grabenstraße begonnen worden ist. Zur Baugeschichte der herausragenden Häuser im Bereich der Lahnstraße ist auf die umfangreichen Forschungen Weithoeners zu verweisen.

    9 Topographie und Bebauung

    Ein nicht uninteressanter Aspekt bei der Entwicklung des Ortsteils Emser Bad ergibt die Betrachtung der Forschungsergebnisse von Adolf Bach in seinem Beitrag "Zur historischen Topographie von Bad Ems und Umgebung"; er kommt darin zu folgenden Ergebnissen:

    1. Bei der Lahnstraße und ihrer Fortsetzung über Dausenau und Nassau handelt es sich nicht um einen alten Fernweg mit Anschluß an andere bedeutende Verkehrsverbindungen. Diese Einschätzung folgert er aus bekannten Forschungsergebnissen dieses Fachbereichs.

    2. Die Verbindungsstraße von Dausenau nach Ems führte etwa 200 Meter hinter dem Ortsausgang, den dortigen Feldweg nutzend über den "Sohl" die "Goldkaut", der größten Feldflur der Gemeinde und "Repsohlskopf" zur oberen Grabenstraße und von dort hinab nach Ems. Daneben galt der von diesem alten Fahrweg auf halber Hanghöhe abzweigende Weg durch den "Volbert "über den "Hasenberg" als kürzeste Verbindung zu den Feldern am Rantzenstein, die im 18. Jahrhundert überwiegend im Besitz der Familie Goedeck waren ". Näheres über die dortigen Eigentumsverhältnisse siehe im "Flurbuch 1740".

    3. Bach begründete seine Überlegung wie folgt:

    "Hinter Dausenau, das im Jahre 1324 seine feste Ummauerung erhielt, stellte sich dem ungehinderten Verlauf der Landstraße ursprünglich ein beträchtliches Hindernis entgegen, und zwar in dem Felsblock, der vor dem oberen Eingang der heutigen Schillerallee in Ems in seinen Resten noch zu erkennen ist. Dieser gewaltige Steinklotz mit seinen heute noch zu ahnenden Fortsetzungen straßauf- und straßabwärts hat sichtlich einmal den ungehemmten Verlauf der Straße von Dausenau her durchs Lahntal unmöglich gemacht und in alter Zeit den Verkehr zu einer Umgebung gezwungen".

    4. Das Gelände von der engen Kurve am Rantzenstein bis zum Ende der heutigen Schillerallee (Haus Regina) war landwirtschaftlich genutzt und der Fahrweg wird in früheren Zeiten nach der Beseitigung des Hindernisses am Rantzenstein nahe am Fluß vermutet werden können.

    5. Zur Situation der oberen Lahnstraße lesen wir bei Bach: "Wenn wir oben mit guten Gründen annehmen, daß die Landstraße von Dausenau nach Ems lange nicht angelegt werden konnte, weil der Block des Ranzensteins ihrer Durchführung im Wege stand, wenn wir ferner annehmen müssen, daß der Bereich der heutigen Lahnstraße in Ems am Fuße der Bäderlei erst im Laufe von Jahrhunderten in allmählichem Vorgehen den Felsmassen des Berges abgetrotzt wurde, so halten wir doch dafür, daß schon zeitig (vielleicht gar schon vor dem Jahr 1000) schmale, aber doch begeh- oder bereits befahrbare Durchlässe zwischen den genannten Felsgebilden und der Lahn und damit von Dausenau nach Ems hin gewonnen worden waren".

    6. A. Bach schreibt dazu weiter: "Ich vermute, daß bei späterer Verbreiterung der Straße der Ranzenstein um 1700 oder bald danach etwa bis auf seine heutige Größe abgebrochen wurde und die dabei gewonnenen Steine zu der stattlichen Ummauerung des Gartengrundstücks dicht beim Ranzenstein Verwendung fanden, das bis ins 20. Jahrhundert hinein in Ems Goedecks Garten genannt wurde und der Familie Goedeck gehörte, während heute die Gärtnerei Eisenbeis ihn besitzt. Die Annahme liegt sehr nahe, daß der unternehmungs- und insonderheit baulustige Amtmann und Posthalter Goedecke in Ems den Abbruch des Ranzensteins veranlaßt hat, allein schon, weil er für die Thurn- und Taxis'sche Post, deren Betreuer er war, eine übersichtlichere und weniger gefährdete Fahrbahn um den Ranzenstein herum erstrebt haben mag, dazu aber umsichtig genug war, die am Ranzenstein gebrochenen Steinmassen zur Ummauerung eines Gartengrundstücks an Ort und Stelle nutzbringend zu verwenden.

    10 Historische Landstraßen an der unteren Lahn

    Die v.g. Überlegungen schließen Spekulationen aus, einen überregionalen Verkehrsweg entlang der Lahn vom Rhein nach Nassau zu vermuten, der dort Anschluß an die alte Nord-Südverbindung aus Richtung Frankfurt über den Westerwald in Richtung Nordwesten hätte finden können. Ein geschichtlicher Beleg aus dem Jahre 1600 überliefert dazu folgende Information: "Durch Nassaw gehet eine straßen von Montabauer über den Einrich uff Kemel, und fürters ins Rinkaw (Rheingau) Maintz, oder auch Franckfurth, sonsten finden sich keine Landstraßen im gantzen Ampt".

    11 Gewerbetreibende auf dem Bad

    11.1 Mühle

    Prof. Adolf Bach geht von einer kleinen Mühle am Westersbach aus, die zwar nicht im Dausenauer Gemarkungsteil, jedoch im unmittelbaren Grenzbereich in der Flur "Im Weier", nahe der Grabenstraße hätte angesiedelt sein können. Bach vermutet, daß es sich bei dieser kleinen Mühle um eine Einrichtung gehandelt hat, die einzig und allein für den Bedarf der beiden herrschaftlichen Kurhäuser arbeitete. Wenn der Wasserstand dieses Bachlaufes auch recht gering ist, so erscheint es trotzdem möglich, daß er für den Betrieb einer kleineren Mühle ausreichte, zumal die Flurbezeichnung "Im Weier" oder "Weyer" auf einen Mühlenteich hinweist. Wenn wir uns, insbesondere auf dem Stich von Merian, den Gebäudekomplex der Lahnstraße/Grabenstraße genauer ansehen, so läßt es sich auch nicht ausschließen, darin Wirtschaftsgebäude zu erkennen. Die Ausmarkung der relativ umfangreichen Feldflur im Bereich Rantzenstein, Unter- und Oberthalen im Zuge der Grenzregulierung im Jahre 1821, die bis dahin von Dausenauer Bauern bewirtschaftet wurde, gibt Anlaß zur Vermutung, daß es sich bei den Gebäuden um einen Hof, etwa sogar mit einbezogener Mühle gehandelt haben könnte. Doch all dies sind natürlich Spekulationen.

    11.2 Gastwirtschaften

    Bekannt aus alten Dausenauer Gemeindeakten bereits aus dem 17. Jahrhundert sind u.a. einige Gastwirtschaften und deren Wirte.

    Stellvertretend ist hier der Hirsch zu nennen, der östlich an das Hotel zum Löwen anschloß, also den untersten (westlichen) Teil des um 1815 erbauten "Darmstädter Hofs" darstellte. Hier waren immer wieder Soldaten der verschiedensten Eroberungszüge einquartiert, und es liegt aus jener Zeit eine große Zahl von Rechnungen und Zahlungsnachweisen vor, die auch Aufschluß geben über die Namen der damaligen Gastwirte. Eigentümer dieses Gasthofes war bereits um 1690, so das Ergebnis der Nachforschungen von Prof. Maxeiner, Henrich Deusner (getauft 26.1. 1645 in Braubach), der im Jahr 1668 die Anna Margaret Schneider geehelicht hatte und von Braubach zugewandert war. Dieser Henrich Deusner hat sich in seiner neuen Heimat gleich politisch betätigt und über lange Jahre hinweg u. a. das Amt eines Gerichtsschöffen sowie weitere Ehrenämter ausgeführt.