Die öffentlichen Finanzen in früherer Zeit
von Kurt Bruchhäuser
1 Steuern und Abgaben vor dem 17. Jahrhundert
Das System der öffentlichen Finanzen war früher bei weitem nicht so kompliziert und unübersichtlich wie heute, jedoch bedarf es trotzdem erheblicher Anstrengungen, aus den in großer Zahl vorliegenden Gemeinde-, Amts- und Kellereirechnungen herauszufinden, wer die jeweiligen Beträge aufgebracht hatte und wer Empfänger der einzelnen Abgaben war.
Dabei sind zwei grundverschiedene Abgabearten festzustellen,
1) Abgaben an die Landesherren aufgrund bestehender alter Eigentumsrechte an Grund und Boden sowie Zehntrechte (überlieferte Abgaben).
2) Steuern und Abgaben an die Gemeinde sowie an den Staat (moderne Steuern).
1.1 Abgaben an die Landesherren
Vor allem aus den Urkunden, die verschiedene Nassauer Grafen aus Anlaß von Verpfändungen ihrer Anteile an der Gemeinde Dausenau ausstellten, haben wir heute noch detaillierte Kenntnis davon, welche Einkünfte aus diesem Pfandobjekt zu erlösen war, anders ausgedrückt, welche Zahlungen die Bürger dann an die Pfandherren, die ja von nun an die Eigentumsrechte in Anspruch nehmen konnten, zu leisten hatten.
Neben diesen Urkunden bieten nachstehende Archivalien, die nachfolgend tabellarisch ausgewertet werden, Einsicht in die Zeit von der Mitte des 14. Jahrhunderts bis zum Ende des "alten Reichs" (1806).
a) Abschrift einer Urkunde (Bruchstück) aus dem Jahr 1361,
b) ein altes Zinsregister aus dem Amt Nassau von 1490,
c) Übersicht der Einnahmen der Landesherren "von jenseits des Lahnstroms" die Gemeinde Dausenau betreffend,
d) Verzeichnis der Herrenrenthen, aufgestellt am 15.12.1641 von Schultheis Joh. Phil. Hirz,
e) Kontrakt aller herrschaftlich weilburgischen Geld-, Frucht- und anderer Gefälle im gemeinschaftlichen Amt Nassau aus dem Jahre 1705.
Abgaben an die Landesherren nach verschiedenen alten Registern |
|||||||
zu a) nach dem Register von 1361 |
zu b) nach dem Zinsregister von 1490 |
||||||
fl |
albus |
H |
fl |
albus |
H |
||
Bergzinsen |
1 |
26 |
3 |
Bergzinsen |
2 |
||
Zinsen je Hofstatt |
2 |
19 |
6 |
Bannwein-Geldt |
8 |
||
besondere eigene Zinsen |
8 |
3 |
6 |
verschiedene ständige Zinsen |
5 |
2 |
6 |
Schildzinsen |
10 |
6 |
|||||
von der besonderen und gesamten Hube |
1 |
12 |
3 |
von der Dausenauer Hube |
10 |
||
Korn-Gülte von der |
Mltr |
Sr |
Sstr |
Korn von der |
Mltr |
Echt |
Sstr |
a) besonderen Hube |
1 |
a) Dausenauer Hube |
1 |
2 |
|||
b) gesamten Hube |
6 |
b) vom Werth |
2½ |
||||
c) vom Wehr(t) |
1 |
6 |
c) v. d. Langenäckern |
3 |
|||
Hafer-Gülte von der |
Hafer von der |
||||||
a) besonderen Hube |
1 |
Dausenauer Hube |
1 |
2 |
|||
b) gesamten Hube |
6 |
||||||
von den Langäckern Korn oder Hafer |
4 |
Mühlenpächte von der Gemein Mühl |
4 |
2 |
|||
Gänse-Gülte 43 Gänse oder |
fl 12 |
alb. 20 |
10 Gänse, gerechnet mit je 6½ albus = |
fl 2 |
alb. 17 |
||
Wachsgülte 3 Pfund |
1 |
15 |
|||||
Unschlitt-Gülte 48 Pf oder |
2 |
25 |
Unschlitt 12 Pfund |
||||
Pfeffer-Gülte 32 Loth oder |
16 |
||||||
Honig-Gülte Maaß oder |
15 |
||||||
Vogtgelder je Einwohner: |
|||||||
a) Vogthafer 1 Semmer |
|||||||
b) Vogthühner 1 Huhn oder |
5 |
||||||
Hühner-Gülte von |
|||||||
a) jedem Einwohner Huhn oder 15 alb |
|||||||
b) je Grundbesitzer in Neumarck das gleiche |
|||||||
c) Übersicht - Einnahmen der Landesherren von "jenseits des Lahnstroms" die Gemeinde Dausenau betreffend (W 350 VIII b 6) |
|||||||
fl |
albus |
Pf |
fl |
albus |
Pf |
||
Herbstbeede |
50 |
Bannwein (8 Goldgulden) = |
24 |
||||
von einem Weingarten für beide Kellereien |
1 |
8 |
Vogthühner (Idstein u. Weilburg je 72 Stück) |
||||
Bergzinsen für beide Kellereien je 8 Mark Geld, die Mark 16 alb = |
1 |
8 |
Judenschutz uf 2 Personen gerechnet von jedem 2 Goldfl. (Idstein u. Weilburg je 2 = 4 Goldfl. |
12 |
|||
Kappesgelt (an Weilburg) |
4 |
Mal-ter |
|||||
Vogtbeede (an beide Kellereien) |
1 |
17 |
Kornzehnten |
1 |
|||
Weingarten hinter herrschaftl. Kelterhaus |
6 |
von der Dausenauer Hube (für jede Kellerei) |
½ |
||||
Kleine Zehnte (an Weilburg) |
10 |
Mühlenpächte (für beide Kellereien je 1½) |
3 |
||||
Ampelgeld (Weilburg allein) |
6 |
Korn-Zehnten |
1 |
||||
von Wassergang uf Bühlstück |
1 |
Korn vom Werth |
½ |
||||
von der Dausenauer Hube (Nass.-Katzenelnb. u. - Saarbrücken je ½) |
12½ |
Korn von den Langäckern (1 ums andere Jahr) |
½ |
||||
Bannwein (8 Goldgulden) (hierzu siehe Seite 4/5) = |
24 |
Hafer von der Dausenauer Hube für jede Kellerei 1½ Echtel, also für beide |
½ |
||||
Gänse 20 Stück |
Vogthafer für jede Kellerei 4 Malter (Idstein u. Weilburg) Malter |
8 |
|||||
zu d) Herren-Renthen, Stand 1641 |
|||||||
fl |
albus |
H |
Malter |
||||
Bergzins |
1 |
21 |
Korn vom Werth |
1½ |
|||
Zinsen je Hofstatt |
2 |
15 |
10½ |
Wein-Zehnt |
Fuder |
Ohm |
Viertel |
besondere und eigene Zinsen |
8 |
3 |
Im Jahr 1639 |
||||
Schilt-Zinsen |
8 |
10 |
Im Jahr 1640 |
1 |
|||
Fischer-Nachen Schnitt 1640/41 |
10 |
Im Jahr 1641 |
1 |
2 |
14 |
||
Gras-Nachen für jeden Nachen jährlich 6 albus |
1 |
6 |
Vogtrecht je Einwohner: |
1 alb |
|||
und 1 Echtel Hafer |
|||||||
und 2 Hühner |
|||||||
zu e) herrschaftlich weilburgische Gefälle aus dem Jahr 1705 |
|||||||
Renthen und Dienstgelder |
79 fl |
Monats- und extraordinäre Gelder |
92 fl |
||||
Malter |
Echtel |
Sester |
Gänse |
9½ fl |
|||
Korn |
2 |
7 |
3 |
Unschlitt 12 Pfund |
|||
Hafer |
4 |
1 |
1 |
Wachs 1½ Pfund |
|||
Pfeffer 1/4 Pfund |
Wein 10 Viertel |
||||||
_ Talg |
1.2 Steuern und Abgaben an die Gemeinde sowie den Staat (moderne Steuern)
Beim Herausarbeiten der verschiedenen Einkünfte, die den Landesherren aufgrund alter Rechte zugeflossen sind, hat sich herausgestellt, daß bei den meisten Arten, obwohl sie eigentlich auf der Grundlage von Naturalleistungen basierten, eine Bezahlung in Geldbeträgen erfolgte. Dies scheint ein deutlicher Beweis für die Fortentwicklung des Finanzwesens innerhalb der damaligen Gesellschaft zu sein, die damit bereits Elemente des modernen Staates aufgenommen hatte. Zur gleichen Zeit begann auch eine Entwicklung dahingehend, daß die Konzentration des Grundeigentums auf bis dahin wenige Großgrundbesitzer nach und nach zurückgedrängt wurde und, dies trifft auf die Situation im Nassauer Land sicher zu, Privateigentumsrechte an Grund und Boden sich auch für die Bauern mehr und mehr durchsetzte. Wie sich dies in zeitlicher Abfolge vollzog, ist in unserem Zusammenhang von untergeordneter Bedeutung, doch entstand hiermit die Grundlage für die Einführung der ersten allgemeinen Steuer, für die nicht bloß einen greifbaren Gegenstand die Bemessungsgrundlage darstellte.
Die Rede ist hier von der "Beede", einer Steuer auf Grund und Boden, die zur Verbesserung der Einnahmen der Landesherren dienen sollte. Wann sie in der Gemeinde Dausenau zuerst erhoben worden ist, läßt sich nicht exakt feststellen, doch kann sie bereits um das Jahr 1400 in der Gemeinde Ems nachgewiesen werden. Sie wurde hier meist in zwei Halbjahresraten von den Bürgern vereinnahmt, denn in den ältesten Aufzeichnungen spricht man von der "Mai-" und "Herbstbeede".
Als ebenfalls neue und bedeutsame Steuer kommt schon recht früh die "Akzise" in Gemeinderechnungen vor, die von den Schankwirten und Bierbrauern nach jeweiligen Verkaufsergebnis (Verzapfung von Wein, zeitweise sogar vom Apfelwein, und Bier) erhoben worden ist. Noch im Jahr 1807 erzielte die Gemeinde daraus immerhin zusammen 37½ Gulden und zwar von 5 Schankwirten (zwei davon vom Emser Bad dausenauerseits), die 19 3/4 Ohm Wein verzapften; ein Schankwirt schenkte 2 Ohm Wein aus eigenem Wachstum aus und 10 Zahlungspflichtige (vier vom Emser Bad) hatten Abgaben für den Verkauf von Obstwein zu leisten. Im unmittelbaren Zusammenhang mit der Accise stand das "Bannweingeld", bei dem es sich auch um eine Einnahmequelle der Landesherren handelte. In den Gemeinderechnungen des 16. und 17. Jahrhunderts werden diese Abgaben teilweise nebeneinander genannt. Tatsächlich ist jedoch davon auszugehen, daß es sich hierbei um verschiedene Begriffe für ein und dieselbe Abgabe handelte. Vogel beschreibt diese Abgaben so: "Die Landesherren maßten sich das Recht, Wein zu verzapfen, ausschließlich an, und dieser also verzapfte Wein hieß Bannwein. Als sie nachher anfingen, einzelnen Wirten oder Orten die Erlaubnis des Weinzapfs zu erteilen, geschah dies gegen eine Abgabe, Bannweingeld, zuletzt Accis genannt ..."
H. Gensicke schreibt hierzu unter Hinweis auf die von Graf Philipp von Nassau-Saarbrücken im Jahr 1472 ausgefertigte Urkunde, daß die Gemeinde gegen die Entrichtung von 4 Gulden im Jahr von der Zahlung des Bannweingeldes befreit sei. Einer entsprechenden Ablösung habe bereits 5 Jahre zuvor Graf Johann von Nassau-Dillenburg gegen eine Jahrespauschale von 8 Gulden zugestimmt; die gleiche Regelung sei auch mit den Landesherren von Nassau-Idstein getroffen worden
In der Praxis hatten diese als Entgegenkommen der Landesherrn zu wertende Regelungen wohl keine Bedeutung, denn wir können in den Gemeinderechnungen ab 1582 nachweisen, daß entsprechende Abgaben regelmäßig von den Bürgern erhoben und auch an die Landesherren abgeführt wurden. Als Begründung mag bei den Landesherren die Überlegung eine Rolle gespielt haben, der Gemeinde gegenüber ein positives Zeichen zu setzen, indem tatsächlich eine Zahlungspflicht für die Bürger abgeschafft wird, auf der anderen Seite ist jedoch nicht zu übersehen, daß die dadurch eintretenden "Steuerausfälle" durch die Einführung von Pauschalen, die von der Gemeinde auf Dauer gefordert werden, zugunsten der Landesherren ausgeglichen werden mußten. Es will scheinen, daß die bis dahin zu leistende Pflichtabgabe in eine Abgabe umgewandelt worden ist, deren Erhebung im Ermessen der Gemeinden liegen sollte. Aus finanziellen Gründen konnten und wollten die Gemeinden sicher nicht auf die Erhebung verzichten, zumal bei der Art und Weise der Erhebung die daraus erzielten Beträge die abzuführenden Pauschalen übersteigen konnten.
In "dem Bericht von der Kellnerei und Ambts Nassau" vom Jahr 1606 wird zu Erhebung von Accise und Bannweingeld die damalige Situation wie folgt dargestellt; auch dabei bleiben jedoch wieder Fragen offen:
"Zu Dausenau, Obernhof und Laurenburg haben m.g.H. ein eigenes Kelterhaus beneben einem Keller, da ihr B.Wein bis zur Abfuhr verwahrt wird".
"Accihs - In dem Ambt Nassau wird kein gewisser Accihs auff Wein oder Bier gesetzt, sondern es gefelt von denen drey Flecken Nassaw, Scheuern und Dausenaw, jederem jährlichen stendig 16 goltgulden, ahnstadt der Accihs und wird Bannweingeldt genannt, auff den Dörfern aber ist ganz kein Accihs angeordnet".
Neben diesen ständig zu erhebenden Steuern gab es die sogenannten "Kontributionen", eine sich wie die "Beede" am Wert des Vermögens, insbesondere Grundvermögens, bemessende Abgabe, die der Staat in Kriegszeiten zur Bestreitung der damit zusammenhängenden Kosten erhob. Diese Abgabe hatte in den Zeiten des 30jährigen Krieges sowie der sich bis ins 18. Jh. immer wieder anschließenden kriegerischen Auseinandersetzungen eine für die Bevölkerung sehr belastende und schmerzliche Bedeutung, denn sie mußte zusätzlich neben den durch die Kriegszüge unmittelbar angerichteten Schäden von der Zivilbevölkerung verkraftet werden.
Aus den Gemeinderechnungen des 17. und 18. Jahrhunderts können wir recht gut ablesen, daß der Umfang der Kontributionen sich zu einer Abgabe entwickelt hatte, die in vielen Jahren die herkömmliche Steuerlast der Bürger um ein Mehrfaches übertreffen sollte.
Insgesamt sind wir auch über die Höhe der seit dem 16. Jh. bekannt gewordenen Steuerarten - auch hier in Dausenau - recht gut informiert, denn es liegen seitdem in sehr dichter Folge vollständige Gemeinderechnungen vor. Aus der Relation verschiedener Einnahmearten zueinander und den von der Gemeinde geleisteten Ausgaben ist es möglich, die Bedeutung der einzelnen Einnahmen im Gesamtzusammenhang zu bestimmen.
1.3 Zusammenfassung
1. Es gab wie heute gemeindliche und staatliche Steuern bzw. Abgaben, wovon wie eh und je der weitaus größte Teil vom Staat beansprucht wurde.
2. "Staat" bedeutete bis zu Ende des alten Reiches (1806) die Finanzverwaltungen der selbständigen Grafschaften, Fürstentümer, Herzogtümer, Stadtstaaten usw., also aus heutiger Sicht die Länder; bei der Verteilung von Steuern und Abgaben wird der Staat meist als "Herrschaft" bezeichnet.
3. Für die Beitreibung der Steuern und öffentlichen Abgaben waren in den ländlichen Gebieten die Gemeinden allein zuständig, da es dort noch keine staatlichen Steuereinnahmestellen gab.
4. Die Situation in der Gemeinde Dausenau war so:
a) es gab eine Gemeindekasse, die vom Bürgermeister (ab etwa 1806 dem Gemeinderechner) geführt wurde.
b) Hierüber wurden alle Zahlungsvorgänge abgewickelt.
c) die für den Staat, also die "Herrschaft" bestimmten Einnahmen wurden nach Eingang bzw. Beitreibung an die damaligen Staatskassen abgeliefert, das waren die "Kellereien", später "Renteien" der Landesherren, von denen es im Bereich des Dreiherrischen Amtes Nassau, zu dem die Gemeinde Dausenau bis zur Gründung des Herzogtums Nassau im Jahre 1806 gehörte, drei an der Zahl gab.
5. Es gab nur wenige Steuerarten und man kann wohl vereinfacht sagen, daß die dem Staat zustehenden Steuereinnahmen ausschließlich zur Finanzierung der Verwaltung sowie dem Eigenbedarf der Herrschenden Verwendung gefunden haben. Sozialpolitische Maßnahmen, wie sie heute vom Staat in den unterschiedlichsten Formen geleistet werden, kannte man in der früheren Gesellschaftsordnung ja noch nicht; der Bürger konnte gegenüber dem Staat noch keinerlei Forderungen geltend machen.
6. Den Gemeinden oblag es in jener Zeit, die Daseinsvorsorge jener Menschen zu unterstützen, die dazu aus eigener Kraft nicht in der Lage waren. Diese Aufgaben teilten sie sich mit der Kirche.
2 Situation im 17. und frühen 18. Jahrhundert
2.1 Einnahmen der Gemeinde
Über Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde liegen seit 1582 eine große Zahl vollständiger Rechnungsunterlagen vor, die als "Gemeinderechnung" oder "Bürgermeisterrechnung" bezeichnet werden. Die Rechnungsergebnisse sind an ausgewählten Jahren unter Angabe jeweils markanter Einnahme- und Ausgabepositionen nachstehend tabellarisch dargestellt.
Einnahmen in fl und % der Gesamteinnahmen |
1582 |
1607 |
1611 |
1612 |
1645 |
|||||||
fl |
% |
fl |
% |
fl |
% |
fl |
% |
fl |
% |
|||
Rezeß (verschiedene Jahre) |
3 |
1 |
86 |
26 |
||||||||
Beede |
156 |
69 |
155 |
48 |
152 |
69 |
153 |
69 |
151 |
54 |
||
Accise / Bürgeraccis |
4 |
2 |
27 |
8 |
41 |
19 |
36 |
16 |
44 |
16 |
||
100 % |
227 |
326 |
220 |
222 |
277 |
|||||||
Ausgaben in fl und % der Gesamtausgaben |
1582 |
1607 |
1611 |
1612 |
1645 |
|||||||
fl |
% |
fl |
% |
fl |
% |
fl |
% |
fl |
% |
|||
Beede u. Accise an Herrschaft |
100 |
45 |
100 |
44 |
100 |
46 |
183 |
61 |
||||
Bannwein an Herrschaft |
26 |
12 |
30 |
13 |
32 |
15 |
||||||
100 % |
224 |
326 |
226 |
217 |
300 |
|||||||
Überschuß/Fehlbetr. in fl |
3 |
- 6 |
5 |
- 23 |
||||||||
_ 1582, 1611 und 1612 wurde keine Accise an die Landesherren abgeführt, nur Beede |
Einnahmen in fl und % der Gesamteinnahmen |
1647 |
1649 |
1655 |
1657 |
1661 |
||||||||
fl |
% |
fl |
% |
fl |
% |
fl |
% |
fl |
% |
||||
Rezeß (verschiedene Jahren) |
204 |
||||||||||||
Beede |
150 |
62 |
190 |
69 |
197 |
27 |
151 |
18 |
156 |
||||
Accise / Bürgeraccis |
43 |
18 |
35 |
13 |
63 |
46 |
|||||||
Kontributionen, Monatsgelder |
432 |
59 |
544 |
66 |
330 |
||||||||
100 % |
242 |
277 |
730 |
824 |
|||||||||
Ausgaben in fl und % der Gesamtausgaben |
1647 |
1649 |
1655 |
1657 |
1661 |
||||||||
fl |
% |
fl |
% |
fl |
% |
fl |
% |
fl |
% |
||||
Beede u. Accise an Herrschaft |
81 |
33 |
100 |
35 |
228 |
198 |
25 |
200 |
28 |
||||
Kontributionen, Monatsgelder, direkte Kriegskosten |
149 |
308 |
40 |
240 |
34 |
||||||||
Türkensteuer an die Herrschaft |
60 |
8 |
|||||||||||
Zinsen an Verschiedene |
21 |
3 |
|||||||||||
Baukosten |
37 |
5 |
|||||||||||
100 % |
249 |
286 |
777 |
714 |
|||||||||
Überschuß/Fehlbetrag in fl |
- 7 |
- 9 |
47 |
-36 |
Einnahmen in fl und % der Gesamteinnahmen |
1687 |
1690 |
1710 |
1718 |
1722 |
|||||||
fl |
% |
fl |
% |
fl |
% |
fl |
% |
fl |
% |
|||
Rezeß (verschiedene Jahre) |
43 |
78 |
5 |
75 |
95 |
|||||||
Beede |
148 |
148 |
11 |
92 |
92 |
|||||||
Accise / Bürgeraccis |
119 |
95 |
7 |
123 |
159 |
67 |
||||||
Kontributionen, Monatsgelder |
838 |
945 |
68 |
836 |
547 |
479 |
||||||
aus Wald, Holzverkauf |
46 |
60 |
4 |
14 |
14 |
|||||||
Rügen |
43 |
3 |
23 |
27 |
24 |
|||||||
Einnahmen Jahrmarkt |
3 |
2 |
2 |
|||||||||
100 % |
1383 |
|||||||||||
Ausgaben in fl und % der Gesamtausgaben |
1687 |
1690 |
1710 |
1718 |
1722 |
|||||||
fl |
% |
fl |
% |
fl |
% |
fl |
% |
fl |
% |
|||
Beede u. Accise an Herrschaft |
200 |
200 |
13 |
133 |
133 |
142 |
||||||
Kontributionen, Monatsgelder, direkte Kriegskosten |
720 |
525 324 |
57 |
566 |
473 |
443 |
||||||
Zinsen an Verschiedene |
153 |
129 |
9 |
45 |
||||||||
Baukosten |
50 |
3 |
22 |
23 |
11 |
|||||||
100 % |
1492 |
1175 |
||||||||||
Überschuß/Fehlbetr. in fl |
- 99 |
2.2 Abgaben an die Landesherren
Beim Auswerten der Rechnungen bestätigt sich ganz deutlich die zu Beginn getroffene Feststellung, wonach der weitaus größte Anteil der von den Bürgern erhobenen Abgaben nicht bei der Gemeinde verblieb, sondern an die Landesherren, also den Staat, weitergeleitet werden mußte.
1. Auffallend sind die recht geringen Einnahmen aus dem Wald, die lediglich in den Jahren 1687 und 1690 mit 46 bzw. 60 fl eine nennenswerte Höhe erreichten. Im Vergleich zur Gemeinde Ems ist dies bemerkenswert, betrugen doch dort die Einnahmen aus dem Gemeindewald, bei nicht wesentlich größerer Waldfläche, in den Jahren 1742 bis 1751 ca 317 fl und stellten einen beträchtlichen Anteil an den laufenden Haushaltseinnahmen dar. Für diese Sachlage gibt es allerdings auch plausible Erklärungen, denn
a) in Ems gab es damals bereits einen florierenden Erzbergwerksbetrieb mit entsprechend günstigen Absatzmöglichkeiten für Gruben- und Brennholz. Der Holzabsatz beschränkte sich daher nicht nur auf den gelegentlichen Verkauf von Stammholz an auswärtige Interessenten. Dabei muß man sich vergegenwärtigen, daß von den Bürgern der Gemeinde ihr gesamter Holzbedarf, sei es an Bau- oder Brennholz, aus dem Gemeindewald, der bis zum Jahr 1824 "Markwald" war, kostenlos in Anspruch genommen werden konnte.
b) Es ist auch denkbar, daß der Zustand der Emser Waldungen besser war als der in Dausenau und schließlich könnte
c) ein geringerer Viehbestand in der Gemeinde Ems Anlaß dafür gewesen sein, die Regeneration in den Wäldern weniger zu beeinträchtigen.
2. Die Gemeinden waren gezwungen, nach Wegen zu suchen, ihre Einnahmesituation zu verbessern, um die damals schon wachsenden Aufgaben erfüllen zu können. Diese bestanden zu einem großen Teil in der Bestreitung laufender Kosten für die Unterhaltung gemeindeeigener Gebäude und größerer Gebrauchsgegenstände, wie z.B.: Schule, Rathaus, Türme, Ringmauer, Pfarrhaus, Schafstall, Fähre sowie der Straßen. Als solche Einnahmequellen, die Grundlage für entsprechende Einnahmepositionen der Bürgermeister- und Gemeinderechnungen vom 16. bis ins 19. Jh. hinein dienten, waren z.B. Geldbußen bei allgemeine Rügen, die anläßlich sogenannter Wettentage ausgesprochen wurden, Wald- und Feldfrevel, für Schulversäumnisse; die Einnahmen daraus waren nicht unbedeutend.
2.3 Zusammenfassung
Neben dem Überblick über die Zusammensetzung der Finanzen eines Gemeinwesens sehen wir aus unser Aufstellung zwei interessante Dinge, man könnte geneigt sein, daraus zu schließen, die wirtschaftliche Grundlage der Gemeinden sei damals recht stabil gewesen. Denn
1. Anders als in der modernen Wirtschafts- und Sozialordnung zeichnet sich die wirtschaftliche Lage, jedenfalls auf den ersten Blick, im gesamten 17. Jh. durch einen in finanzieller Hinsicht eher statischen Zustand aus, obwohl der 30jährige Krieg für die Menschen so überaus bedrängende Begleiterscheinungen mit sich gebracht hatte. Die größeren Hauhaltspositionen weisen nahezu unverändert ab 1607 bis zum Jahr 1661 die gleichen Zahlen aus und das reguläre Haushaltsvolumen blieb bei ca. 220 bis 300 Gulden (fl) in Einnahme und Ausgabe unverändert.
2. Die Wirklichkeit sah in jener Zeit ganz anders aus, was u.a. in den Gemeinderechnungen von 1655 bis 1661 deutlich wird. Da hatten die Bürger neben ihren laufenden Abgaben an die Gemeinde, die Herrschaft sowie Zehntherren die umfangreiche Last der Kriegskosten zu tragen, die in großem Maße zu Armut und Elend geführt hat. (Ergänzend hierzu siehe die Kriegsrechnungen der Gemeinde Dausenau der Jahre 1637 bis 1677 und den eigenständigen Beitrag über "Kriegslasten", der recht anschaulich in der Chronik der Gemeinde Miehlen, Seite 122 ff dargestellt ist).
a) das tatsächliche Ausmaß der Kosten, die im 30jährigen Krieg entstanden und weitestgehend von den Gemeinden und ihren Bürgern aufgebracht werden mußten, läßt sich aus den "Kriegsrechnungen" ablesen, von denen ein vom Gericht erstelltes Verzeichnis aus dem Jahr 1641 vorliegt. Danach ist zur Bestreitung der Kosten für die Einquartierung von Soldaten, Versorgung der Pferde, Schäden durch Plünderungen u.v.m. allein während der Jahre 1637 bis 1642 in der Gemeinde Dausenau ein finanzieller Schaden von 6.991 Reichsthaler, 1½ Kopfstück und 4 Pfennig entstanden, das waren umgerechnet 15.730 Gulden (fl). Bürgermeister Johannes Dietz hat dazu aus dem Jahr 1637 nachstehende Aufzeichnung hinterlassen:
"Nach dem Hastenteufelischen Abzug sind 3 Kompanien Metternichschen Volkes von einem Obrist Wachtmeister, Rittmeister Bentnig und Tross um ein Viertel Jahr lang hier logiert, diesen ist erstlich 1 Fuder Wein, so zu Braubach gekauft, geben worden, sowie 70 Reichsthaler. Diese Soldaten haben beneben dem, daß sie noch im Flecken standen, auch die Feldfrucht und andere Gewächs ganz verderbet, also daß eine ziemliche Anzahl Leut dieses Orts darüber verschmachtet, verdorben und hungers
gestorben. Dieser Schaden ist nicht wohl zu erachten, Insonderheit weil die Frucht sehr theuer war und 1 Malter Korn an 12 Königsthaler und darüber kommen, kann aber geringer nicht sein als 1.100 Reichsthaler (ca. 2.475 Gulden)".
b) Daß sich solch immense Kosten bzw. finanzielle Einbußen nicht allein mit zusätzlichen Belastungen der Einwohner und Bürger ausgleichen ließen, liegt auf der Hand; die Gemeinde war deshalb gezwungen, ihren ständig steigenden Finanzbedarf durch Aufnahme von Darlehen, und damit verbunden, einer wachsenden Verschuldung sicherzustellen. An der "Kriegsrechnung des Bürgermeisters Henrich Ebel für das Jahr 1677" wird das ganze Ausmaß der finanziellen Belastung der Gemeinde deutlich.
In jenem Jahr hat die Gemeinde nachstehende Darlehen aufgenommen und Sonderverkäufe getätigt:
Darlehensgeber: |
Reichsthaler(Rtlr) |
Gulden (fl) |
|
bei Wendel, Juden zu Niederlahnstein |
600 |
1.350 |
|
bei den Gebrüdern zu Neu(en)dorf |
100 |
225 |
|
bei Frau Amtmann zu Scheuern |
200 |
450 |
|
bei Philipp Schlosser |
50 |
112 |
|
bei Philipp Elbert |
30 |
67 |
|
Sonderverkauf getätigt an Philipp Elbert für 45 Eichen |
92 |
||
an Bastian Leicht wegen verkauftem Wald |
140 |
315 |
Zur Frage der Kriegskosten und deren Auswirkung auf die Gemeinden sowie die Einwohnerschaft enthält die "Geschichte des Dorfes Miehlen" einen sehr treffenden Abschnitt. Der Verfasser hat seine Empfindung darin so formuliert: "Der Krieg mußte den Krieg ernähren. Dieses völlig unklomplizierte Gesetz der Heeresversorgung bedeutete, daß die betroffene Bevölkerung für allen und jeden Bedarf aufzukommen hatte. Eine beutegierige Soldateska erpresste darüber hinaus die wehrlosen Bewohner in schamloser Weise".
3 Situation im 19. Jahrhundert am Beispiel des Jahres 1847
Mit Gründung des Herzogtums Nassau im Jahre 1806 entwickelten sich in allen Bereichen des Miteinanders fortschrittliche Strukturen, im Blick auf die Mitwirkung von Staat und Kommunen an der Organisation des Zusammenlebens der Menschen werden zu jener Zeit umfangreiche Verwaltungsreformen auf den Weg gebracht; über die Schulorganisation sowie den Aufbau einer staatlichen Forstverwaltung im Herzogtum Nassau wird an anderer Stelle ausführlicher berichtet.
Die wirtschaftliche Situation der Gemeinde läßt sich sehr anschaulich an der Gemeinderechnung des Jahres 1847 ablesen; die Zusammenstellung wird abgedruckt und wesentliche Haushaltspositionen werden im Anschluß erläutert:
Rechnung der Gemeinde Dausenau für das Jahr 1847
geführt von Wendel Deusner, Gemeinderechner
a) Einnahmen und Ausgaben als Übersicht
b) wesentliche Positionen im Haushalt
c) unentgeltliche Leistungen der Gemeinde an die Bürgerschaft
d) und einzelne laufende Entgelte an Bedienstete
Währungs- bzw. Geldrelation im Jahr 1847 im Herzogtum Nassau:
1 fl (Gulden) = 60 kr (Kreuzer), 1 kr (Kreuzer) = 4 Heller
Rechnungszusammenstellung |
|||||||||
Einnahmen Ausgaben |
Einnahmen |
Ausgaben |
|||||||
Nr. |
Einnahmeart |
fl. |
kr. |
H. |
Nr. |
Ausgabeart |
fl. |
kr. |
H. |
1 |
Pachteinnahmen |
441 |
45 |
0 |
22 |
Besoldungen Hebgebühren |
996 |
20 |
3 |
3 |
Zinsen von Activ-Kapitalien |
199 |
20 |
2 |
23 |
Taggebühren usw. des Landoberschultheisen |
70 |
34 |
2 |
4 |
gewöhnliche Holzschläge |
3715 |
33 |
1 |
24 |
Kleine Verwaltungskosten |
81 |
12 |
0 |
25 |
Anschaffung der Löschanstalten |
12 |
0 |
0 |
|||||
5 |
Erlös aus Naturalien |
48 |
33 |
0 |
28 |
für Viehzucht u. Landbau |
187 |
41 |
3 |
6 |
für verkaufte Effecten |
7 |
7 |
0 |
29 |
sonstige Polizeiausgaben |
168 |
38 |
0 |
8 |
Geldstrafen |
273 |
51 |
3 |
30 |
Unterhaltung der Gemeindegebäude |
156 |
17 |
0 |
11 |
laufende Schulfondseinnahmen |
12 |
0 |
0 |
32 |
Unterhaltung der Wege, Straßen usw |
173 |
53 |
3 |
13 |
unvorhergesehene Einnahmen |
12 |
48 |
0 |
33 |
Unterhaltung der Waldungen |
1534 |
53 |
3 |
17 |
Accise und Consumtionssteuern |
7 |
0 |
0 |
34 |
Grundabgaben, deren Ablösung usw |
98 |
27 |
0 |
19 |
Steuervergütung vom Zehnten |
22 |
35 |
3 |
35 |
Grund- u. Brandsteuern |
443 |
5 |
1 |
21 |
Rechnungsüberschüsse |
671 |
26 |
2 |
37 |
laufende Ausgaben für die Schule |
469 |
57 |
0 |
41 |
unbeibringliche Posten usw |
138 |
15 |
3 |
|||||
44 |
unvorhergesehene Ausgaben |
14 |
41 |
2 |
|||||
Addition: |
5.407 |
298 |
11 |
Addition: |
4.539 |
413 |
20 |
||
umgerechnet: |
5.412 |
0 |
3 |
umgerechnet: |
4.545 |
58 |
0 |
Zu Nr. 1. Pachteinnahmen
8 |
Parz. |
mit 21 Morgen |
in der Gemarkung Dausenau |
208 fl |
50 |
Parz. |
mit 13 Morgen |
in der Gemarkung Ems (Klärwerk,Wiesbach) |
187 fl |
3 |
Parz. |
mit 1 Morgen |
in der Gemarkung Ems (Ranzenstein) |
7 fl |
1 |
Parz. |
mit ½ Morgen |
in der Gemarkung Nassau |
2 fl |
1 |
Parz. |
mit ½ Morgen |
in der Gemarkung Kemmenau |
40 kr |
Zu Nr. 4 und 33 Wald
Der Überschuß aus der Wald- und Forstwirtschaft beträgt mehr als 2.000 fl und das noch vor dem Hintergrund, daß von den Bürgern nicht unbeträchtliche Leistungen aus dem Wald unentgeltlich in Anspruch genommen werden konnten. Diese waren z.B. in jenem Jahr:
Vorname |
Familienname |
Art der Leistung aus dem Wald |
|
Heinrich |
Deutesfeld |
Eichenstammholz |
30 Cbfs |
Pfarrei |
Buchenbrandholz |
9½ Klafter |
|
Pfarrei |
Buchenwellen |
200 |
|
Schule |
Buchenbrandholz |
6 Klafter |
|
Wachstube |
Buchenbrandholz |
1 Klafter |
|
an die Bürger |
Loosholz - Buchen-Wellen |
25.362 |
|
an die Bürger |
Loosholz - Eichen-Wellen |
175 |
|
an die Bürger |
Loosholz - gemischte Wellen |
2.200 |
|
an die Bürger |
Loosholz - Wellen |
830 |
|
an die Bürger |
Futterlaub |
1.300 Läst |
|
an die Bürger |
Streulaub |
216 Kärrn |
|
an die Bürger |
Heide-Moos |
35 Kärrn |
Zu Nr. 22 - Besoldungen an Gemeindebedienstete und für besondere Dienste sowie Hebegebühren
Vorname |
Familienname |
Funktion |
fl |
kr |
H |
Johann Philipp |
Tiefenbach |
Schultheis |
180 |
||
Georg Wilhelm |
Stricker |
Feldschütz |
33 |
||
Carl |
Elbert |
Feldschütz |
33 |
||
Jacob |
Wagner |
Feldschütz (2.9. - 31.12.) |
22 |
||
Georg Wilhelm |
Schneider |
Feldschütz |
22 |
||
Peter |
Pfaff |
Gemeindediener |
75 |
||
Philipp |
Zimmerschied |
Nachtswächter |
60 |
||
Ph. |
Steuber |
Amtsbote |
4 |
25 |
3 |
Elisabeth |
Linkenbach |
Hebamme |
30 |
||
Paßbach |
Förster |
151 |
45 |
||
Hemmelmann |
Wegaufseher |
15 |
38 |
||
Poths |
Leichenbeschauer |
22 |
|||
Wendel |
Deusner |
Hebegebühren des Rechners |
142 |
52 |
Zu Nr. 25 - Feuerlöschwesen
Vorname |
Familienname |
Funktion |
fl |
kr |
H |
Wilhelm |
Deusner |
Spritzenmeister |
5 |
||
Ludwig |
Achtstein |
Unterhaltung der Schläuche |
3 |
||
Philipp |
Westerburg |
für Einsatz an der Spritze in Roth |
4 |
||
Wilhelm |
Elbert |
für Einsatz an der Spritze in Roth |
4 |
||
Wendel |
Deusner |
für Einsatz an der Spritze in Roth |
4 |
||
Peter |
Ebenau |
für Einsatz an der Spritze in Roth |
4 |
Zu Nr. 28 - Viehzucht und Landbau
Vorname |
Familienname |
Funktion |
fl |
kr |
H |
Philipp |
Kraft |
Bullenhalter (1. Bulle) |
95 |
||
Philipp |
Kraft |
Bullenhalter (2. Bulle) |
78 |
||
Conrad |
Immig |
Maulwurffänger |
12 |
Zu Nr. 37 - Schule
Vorname |
Familienname |
Funktion |
fl |
kr |
H |
Wilhelm |
Rückert |
Lehrer |
212 |
||
Friedrich |
Dietrich |
Lehrgehilfe |
165 |
||
Rückert |
Industrielehrerin |
22 |
Zu Nr. 31 - Unterhaltung der Uhren und Glocken
Peter |
Pfaff |
Polizei- und Schulgeläute und Bereitstellung des Materials |
20 |
Zu Nr. 33 - Personalkosten im Wald
Für die verschiedenen Ausgaben im Wald weist die Rechnung des Jahres 1847 Kosten von insgesamt 1534 Gulden (fl) aus, 61 Gulden waren davon für Lerchensamen bestimmt. Bemerkenswert ist bei den Personalkosten, daß die Waldarbeiter nicht nach festen Monats- oder Wochensätzen bezahlt worden sind, sondern daß die Entlohnung nach einzelnen Gewerken auf Accordbasis erfolgte. Die Einzelpositionen werden nachstehend dargestellt:
Vorname |
Name |
erbrachte Leistungen |
fl |
kr |
H |
Jacob |
Deutesfeld |
Hauer- Setzer- u. Binderlohn für 48½ Klafter Holz, 51 Stämme und 1.075 Wellen |
157 |
25 |
|
Heinrich |
Luther |
Binderlohn für 10.800 Wellen |
129 |
36 |
|
Carl L. |
Deutesfeld |
Hauer- Setzer- u. Binderlohn für 8 Klafter Holz, 2 Stämme und 2.175 Wellen |
33 |
50 |
2 |
Wilhelm |
Hehner |
Binderlohn für 6.050 Wellen |
72 |
36 |
|
Jacob |
Schütz |
Binderlohn für 21.300 Wellen |
227 |
12 |
|
Anton |
Zöller |
Hauer- und Binderlohn für 4.725 Baumstützen, 3.975 Bohnenstangen und 28.725 Wellen |
413 |
45 |
3 |
Philipp |
Tiefenbach |
Hauer- und Setzerlohn für 16 Klafter Holz, 18 Stämme, 60 Gerüsthölzer, 10 Deichsel |
186 |
17 |
2 |
Heinrich |
Göth |
Hauer- und Binderlohn für 3.250 Baumstützen und 1.138 Wellen |
71 |
13 |
3 |
Wilhelm |
Linkenbach |
Hauer- Setzer- u. Binderlohn für 24 1/4 Klafter Holz, 79 Stämme, 4 Schiffskorben und 677 Wellen |
102 |
15 |
|
Heinrich |
Göth |
Hauerlohn für 3.250 Baumstützen |
25 |
||
Holzhauermeister |
Deutesfeld |
Gebühren |
70 |
16 |
3 |
_ darin enthalten 16 fl 15 Kreutzer für das Pfarreiholz; das Holz wurde der Pfarrei von der Gemeinde aufgrund alter Rechte kostenlos, jedoch gegen Erstattung der Fällungs- und Beifuhrkosten geliefert. |
4. Vermögen der Gemeinde
4.1 Gemeindewald
Wenn man heute die gemeindliche Finanzsituation betrachtet, fällt es schwer zu glauben, daß die Überschüsse aus der Bewirtschaftung des Gemeindewaldes in früheren Zeiten die Haupteinnahmepositionen darstellten. Für Dausenau gilt dies nachweislich seit Beginn des 19. Jahrhunderts bis etwa 1960. Alle größeren Bau- und Entwicklungsmaßnahmen sind in dieser Zeitspanne aus den Erlösen der Holzwirtschaft mitfinanziert worden; das war in Zeiten, als es noch nicht selbstverständlich war, daß staatliche Stellen sich an der Finanzierung gemeindlicher Angelegenheiten durch Bereitstellung von Zuschüssen o.ä. beteiligten. Der Wald war darüber hinaus insbesondere in den Winterhalbjahren Arbeitsplatz für eine nicht unerhebliche Zahl von Waldarbeitern, die diese Tätigkeit neben ihrem Hauptberuf als selbständige Bauern sozusagen im Nebenerwerb ausübten.
Wenn der gemeindeeigene Wald zur Zeit nur in den wenigsten Jahren Gewinne abwirft, so ist dies zwar aus wirtschaftlicher Sicht unerfreulich, jedoch ändert es nichts daran, den Gemeindewald als wertvollsten Teil des Gemeindevermögens zu bezeichnen. Nach dem Waldsteuerkataster von 1842 bestand der Gemeindeanteil am Wald diesseits der Lahn aus 1489 Morgen und links der Lahn aus 573 Morgen, also insgesamt 515 ha.
Da der Waldanteil an der Gemarkung etwa 50 % ausmacht, prägt er heute das gesamte Landschaftsbild. Durch die seit Beginn des 19. Jahrhunderts eingeführte Forstwirtschaft hat sich das Bild und auch die innere Erscheinungsform des Waldes insofern entscheidend verändert, als die damals noch vorherrschenden Niederwälder und Hecken durch Hochwald, insbesondere Buchen und Eichen, teilweise auch schon Fichtenbestände, abgelöst wurden.
Die Bedeutung des Waldes und die Nutzungsmöglichkeit unterlag im Verlauf der Geschichte immer wieder Veränderungen. Waren es seit Beginn des 19. bis in das 20. Jh. hinein die Einnahmen aus dem Holzverkauf und, nicht zu übersehen, die daran hängenden Arbeitsmöglichkeiten, so lag früher das Hauptgewicht des wirtschaftlichen Vorteils am Gemeindewald in der unmittelbaren Nutzung desselben durch die Bürger. Diese hatten nämlich Anspruch auf kostenlose Überlassung des zum Bau oder für die Erneuerung ihrer Häuser benötigten Bauholzes ebenso wie zur Deckung des Brennholzbedarfs. Der Bürger hatte daneben das Recht, in bestimmtem Umfange Laub zur Beifütterung für sein Vieh aus dem Wald zu holen und die Schweine während der Eichel- und Bucheckernernte in den Wald zu treiben (Recht auf Eckerung). Wie eingangs erwähnt, war die Qualität des Waldes in der Zeit vor dem 19. Jh. eher bescheiden; in der Amtsbeschreibung von 1606 lesen wir dazu: "Es hat auch der Flecken Dausenauw ein Gewält und Hecken im Haintzseiffen genannt, da sich auch zu Zeitten Hochwiltpret, besonders Rehe zu halten pflegen, und stöst solch gebirg (meint Berge) und Hecken von Dausenauw lengst Homburgk hinauß nach Zimmerschett bis uff das Pfaffenholtz".
4.2 Weiteres Grundvermögen
Neben dem umfangreichen Waldbesitz verfügte die Gemeinde über Wiesen, Weiden und Ackerland innerhalb der eigenen Gemarkung von 176 Morgen, einzelnen Parzellen in Kemmenau und Scheuern sowie 53 Wiesenparzellen in der Gemarkung Bad Ems, überwiegend im Bereich Wiesbach, Nähe Wasserwerk) von insgesamt 14 Morgen. Beim Bau der Lahntaleisenbahn in den Jahren nach 1850 verkaufte die Gemeinde einen Teil dieser Grundstücke an die Bahngesellschaf; die verbleibenden Flächen erwarb um die Jahrhundertwende die Stadt Bad Ems; es handelt sich um den Bereich der heutigen Sportanlage in der Wiesbach.
Bei Art und Umfang der weiteren Vermögenswerte der Gemeinde sind keine Besonderheiten festzustellen, es waren eben die Gebäude in Gemeindebesitz, die damals zur Aufrechterhaltung gemeindlicher Aufgaben benötigt wurden. In einem 1824 aufgestellten Vermögensverzeichnis wurden sie beschrieben.
Diese Vermögensverhältnisse änderten sich bereits in den Jahren 1829/30 mit Fertigstellung der neuen Schule gegenüber dem Schiefen Turm, die seitdem im 1. OG Platz für zwei großzügige Klassenzimmer bot. Daneben standen Wohnräume für zwei Lehrer zur Verfügung und im Erdgeschoß waren die Diensträume für den Bürgermeister und den Gemeinderechner angeordnet. Das Alte Rathaus verlor wegen seines sehr schlechten Bauzustandes ab diesem Zeitpunkt ständig an Bedeutung, obwohl zunächst zumindest noch Diensträume für die Gemeindeverwaltung nutzbar waren.
Die verantwortlichen Vertreter des Dorfes wendeten jedoch in den zurückliegenden 150 Jahren immer wieder wenigstens soviel für die Unterhaltung des Gebäudes auf, daß bei der grundlegenden Erneuerung, die mit der Wiedereinweihung im Jahre 1986 abgeschlossen werden konnte, auf genügend alte Bausubstanz zurückgegriffen werden konnte; eine Rekonstruktion unter denkmalpflegerischen Aspekten war damit möglich.
Das alte Schulgebäude wurde nach Einweihung der neuen Schule verkauft; der neue Eigentümer nutzte fortan das immer noch stattliche Anwesen zu Wohnzwecken.
Auch die Eigentumsverhältnisse am Kirchturm erfuhren im Laufe der Zeit eine Änderung, als dieser, einschließlich der Unterhaltungsverpflichtung, in das Eigentum der Kirchengemeinde überging; dies allerdings auch wieder mit der Besonderheit, daß die Gemeinde Eigentümerin der Kirchturmsuhr und verantwortlich für deren Unterhaltung blieb. Erst mit der Beschaffung des neuen elektronisch gesteuerten Uhrwerks nach 1970 vereinbarten bürgerliche und Kirchengemeinde, auf diese letzte, noch auf überkommene Rechtsbeziehungen zurückgehende Zuständigkeitsregelung, endgültig zu verzichten.
Rathaus |
am Lindensteg |
Ein dreistöckiges von Holz erbautes Rathaus mit Schiefer gedeckt, enthält zwei Stuben, einen Speicher, keinen Keller und zwei Ställe, schon sehr alt und in schlechtem Zustand. Wird zu Gemeindeversammlungen unentgeltlich benutzt. Versicherungswert 380 fl. 1847 heißt es über die Nutzung: Hiervon benutzt die Gemeinde 1. im unteren Stock den zweiten Stall zur Aufbewahrung der Feuerspritze 2. den erforderlichen Raum für Magazinholz und 3. im 2. Stock das Gemeindeversammlungszimmer. Verpachtet ist der ganze 2. Stock mit Ausnahme des Gemeindezimmers und der ganze Speicher an Heinrich Jakob Deusner für 6 fl. Der eine Stall im unteren Stock Pächter Süßkind Sternberg für 2 fl. |
Schafstall |
jenseits der Lahn |
Ein großer Stall, massiv von Stein erbaut, einstöckig, mit Ziegeln gedeckt, ohne Stuben, Kammern pp, nicht brandversichert. Mit der Schafweide verpachtet. Die Lage war etwa zwischen dem Bahnhof und den ersten Häusern auf dem Werth (unterhalb des Kieskopfs). |
Kirchturm |
an der Kirche |
Ein massiver von Stein erbauter Turm nebenan der Kirche, worinnen eine Uhr und vier Glocken befindlich sind, mit Schiefern gedeckt. Versicherungswert 2.760 fl. |
Schulhaus |
in der Kirchgasse |
Ein zweistöckiges von Holz erbautes Wohnhaus in gutem Zustand, mit Schiefern gedeckt, enthält zwei Stuben und drei Kammern; sodann 1 Küche, ein Keller und einen Stall unter dem Lehrzimmer. Nebst einem gebordetem Speicher und einem Abtritt. Versicherungswert 930 fl. |
Gemeinde-Backhaus |
vor dem Rathaus |
Aus dem Ortsplan von 1776 kennen wir die Lage; es stand zwischen altem Rathaus, dem Bach und der Straße. Die Gemeinde verkaufte das Haus an Bermann Herz, der mit Moses Herz Eigentümer war und, so das Gebäudesteuerkataster 1822, das Haus 1834 neu aufbaute; die Nachkommen, Familie Sternberg, bewohnten das Haus bis 1909. |